Wie kann ich die Dauer meiner Scheidung beeinflussen?

Wie kann ich die Dauer meiner Scheidung beeinflussen?

Scheidung
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Was muss ich unternehmen, um meine Scheidung zu beschleunigen?

Geheiratet ist schnell. Scheiden dauert länger. Allerdings können Sie die Dauer Ihrer Scheidung selbst beeinflussen. Es gibt eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, wie Sie möglichst schnell geschieden werden können. Scheidungen, deren Dauer sich über Jahre hinwegzieht, müssen nicht sein.

Das Wichtigste

  • Die Dauer Ihrer Scheidung hängt von vielerlei Faktoren ab. Großenteils haben Sie es selbst in der Hand, den Verfahrensverlauf zu beeinflussen.
  • Jede Scheidung erfordert ein Trennungsjahr.
  • Beschaffen Sie frühzeitig Heiratsurkunde oder Familienstammbuch und klären Sie Ihre Rentensicherungskonten ab.
  • Die Dauer der Scheidung lässt sich am besten mit einer einvernehmlichen Scheidung beeinflussen. Es genügt ein Rechtsanwalt, der die Scheidung begleitet.
  • Stellen Sie Ihren Scheidungsantrag möglichst online und sparen Sie sich die aufwendige Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt und den Besuch in dessen Kanzlei.
  • Spätestens nach drei Jahren werden Sie auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden.
  • In besonderen Fällen ist die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, wenn Sie aus in der Person Ihres Ehepartners liegenden Gründen einen „Härtefall“ geltend machen können.
  • Möchten Sie auch eine Scheidungsfolge unstreitig regeln, sollten Sie eine rechtsverbindliche Scheidungsfolgenvereinbarung herbeiführen.
  • Ihre Scheidung scheitert nicht daran, dass Sie kein Geld haben. Beantragen Sie bei geringem Einkommen staatliche Verfahrenskostenhilfe.
  • Rechnen Sie angesichts der Personalknappheit in der Justiz damit, dass Ihr Scheidungsverfahren sich verzögern kann und tun Sie Ihrerseits alles, um die Scheidung möglichst schnell vonstattengehen zu lassen.

Scheidung, aber bitte sofort?

Es klingt nach Besserwisserei: Sie haben geheiratet und hoffentlich eine lange Zeit miteinander gelebt. Wenn Sie sich jetzt trennen, müssen Sie alles auseinanderdividieren, was Sie in den Jahren Ihrer Ehe angeschafft und aufgebaut haben. Das geht nicht unbedingt von heute auf morgen. Bringen Sie Geduld auf. Es lässt sich daher auch nicht sagen, ob Ihre Scheidung drei Monate oder ein Jahr oder vielleicht sogar noch länger dauern wird. Es kommt auf Ihre Verhältnisse und Ihre Bereitschaft und die Ihres Ehepartners an, unter welchen Bedingungen Sie die Scheidung herbeiführen wollen.

Erste Hilfe bei Scheidung

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Checkliste

Trennen Sie sich konsequent

Sie können die Scheidung erst beim Familiengericht einreichen, wenn Sie ein Jahr lang von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben. Sind Sie sich sicher, dass Sie die Scheidung wollen, sollten Sie die Trennung tatsächlich vorziehen. Heute getrennt und morgen zusammen ist wie ein Schritt vorwärts und gleich wieder zurück. Klären Sie möglichst mit Ihrem Partner die Verhältnisse. Jeder sollte wissen, woran er ist. Trennung bedeutet, dass ein Ehepartner idealerweise aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Dann ist für beide unmissverständlich klar, dass die Trennung erfolgt ist. Wenn Sie also die Scheidung und deren Dauer einschätzen wollen, müssen Sie vorweg das Trennungsjahr berücksichtigen. Aber es gilt dennoch: Wenn Sie sich zwischenzeitlich nochmals für kurze Zeit versöhnen, läuft das Trennungsjahr weiter und wird durch den Versöhnungsversuch nicht unterbrochen.

Trennungsjahr

Der Gesetzgeber sieht das Trennungsjahr vor, damit Ehen nicht leichtfertig...

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Checkliste

Bereiten Sie die notwendigen Unterlagen auf

Das Familiengericht muss von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen.
Das Familiengericht muss von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen.

Reichen Sie selbst den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, benötigen Sie Unterlagen. Dazu gehört mindestens die Kopie des Familienstammbuches oder alternativ Ihre Heiratsurkunde. Da das Familiengericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen muss, sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf abklären lassen und eventuell noch nicht berücksichtigte Versicherungszeiten (z.B. Arbeitslosigkeit, Mutterschutz) nachmelden. Stellen sich Fehlzeiten erst im Scheidungsverfahren heraus, verlieren Sie Zeit und die Dauer der Scheidung erhöht sich.

Streben Sie eine einvernehmliche Scheidung an

Idealerweise lassen Sie sich im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden. Wenn jeder die Scheidung wünscht, genügt der Scheidungsantrag und Sie brauchen sich nicht gerichtlich mit irgendwelchen Streitpunkten auseinandersetzen. Jeder Schriftsatz, den der Anwalt mit dem Gericht wechselt, verzögert die Dauer der Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt ein einziger Rechtsanwalt, der für einen Ehepartner den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht.

Unterschiede zwischen einer einvernehmlichen und streitigen Scheidung.
Schaubild: Unterschiede zwischen einer einvernehmlichen und streitigen Scheidung.

Verweigert Ihr Ehepartner die einvernehmliche Scheidung, kommt es zu einer streitigen Scheidung. Sie streiten dann vielleicht über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung oder irgendwelche Scheidungsfolgesachen wie Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich. In diesem Fall benötigt auch Ihr Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt. Erfahrungsgemäß müssen Sie davon ausgehen, dass eine streitige Auseinandersetzung über eine Scheidungsfolge die Dauer Ihrer Scheidung auf Monate oder gar Jahre hinaus verzögern kann.

Beantragen Sie die Scheidung online

Sie brauchen neuerdings nicht mehr unbedingt einen Rechtsanwalt ausfindig zu machen und ihn in seiner Kanzlei nach Terminvereinbarung aufzusuchen, um ihn dann mit dem Scheidungsantrag zu beauftragen. Sie können die einvernehmliche Scheidung auch online beantragen und damit die Dauer der Scheidung beeinflussen. Dazu kommunizieren Sie beispielsweise per E-Mail oder über unser Service-Telefon mit unserer Geschäftsstelle. Wir vermitteln Sie dann an einen im Familienrecht kompetenten Anwalt, mit dem wir regelmäßig vertrauensvoll zusammenarbeiten. Sie können den Anwalt dann natürlich auch telefonisch oder per E-Mail erreichen und sich im Bedarfsfall beraten lassen. Auch persönliche Gespräche sind nach Vereinbarung möglich. Sind die Voraussetzungen für die Scheidung abgeklärt, reicht der Anwalt in Ihrem Auftrag den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht für Sie ein. Von da an geht alles seinen normalen Lauf.

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Checkliste

Sie werden auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden

Verweigert Ihr Ehepartner die Scheidung, werden Sie spätestens nach Ablauf von drei Jahren auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden. Er kann die Dauer der Scheidung zwar verzögern, dann aber nicht mehr aufhalten.

Scheidung im Härtefall

Sie können die Dauer der Scheidung in besonderen Fällen ausnahmsweise verkürzen, wenn Sie einen sogenannten Härtefall geltend machen. Dabei handelt es sich um Lebenssituationen, in denen es Ihnen, aus in der Person Ihres Ehepartners bestehenden Gründen, nicht zuzumuten ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Typischer Fall: Ein Ehemann misshandelt aufgrund seiner Alkoholsucht Ehefrau und Kind.

Härtefall Scheidung gelten machen.
Schaubild: Härtefall Scheidung gelten machen.

Regeln Sie die Scheidungsfolgen einvernehmlich

Im Idealfall genügt es, die Scheidung zu beantragen. Sehen Sie aber auch Veranlassung, einzelne Scheidungsfolgen zu regeln, sollten Sie mit Ihrem Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung herbeiführen. In einer solchen Vereinbarung regeln Sie alles, was Sie anlässlich Ihrer Scheidung für regelungsbedürftig halten. Dies können Absprachen zum Zugewinnausgleich oder zum Ehegattenunterhalt sein oder Sie regeln das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Sie müssen eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden oder zumindest im Scheidungstermin zu Protokoll des Gerichts erklären. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Vorteil, dass sie entgegen mündlichen oder privaten schriftlichen Absprachen rechtsverbindlich ist und notfalls zwangsweise vollstreckt werden kann.

Sehen Sie Veranlassung, einzelne Scheidungs­folgen zu regeln, sollten Sie mit Ihrem Ehepartner eine Scheidungs­folgen­vereinbarung herbeiführen.
Schaubild: Sehen Sie Veranlassung, einzelne Scheidungs­folgen zu regeln, sollten Sie mit Ihrem Ehepartner eine Scheidungs­folgen­vereinbarung herbeiführen.

Beantragen Sie Verfahrenskostenhilfe

Haben Sie nur ein geringes Einkommen, brauchen Sie den Scheidungsantrag nicht hinauszuzögern, bis Sie irgendwann das nötige Kleingeld für die Gerichts- und Anwaltsgebühren gespart haben. Sie können sogleich mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Verfahrenskosten für Ihre Scheidung. Im günstigsten Fall werden Sie völlig gebührenfrei geschieden, im weniger günstigen Fall müssen Sie den vom Staat verauslagten Betrag ratenweise an die Staatskasse zurückerstatten. Soweit Ihr Ehepartner gut verdient, kann er verpflichtet sein, Ihnen aufgrund seiner nach wie vor bestehenden ehelichen Unterhaltspflicht einen Kostenvorschuss auf die Verfahrenskosten zu zahlen.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam

Auch wenn Sie alles getan haben, um die Dauer der Scheidung möglichst zu verkürzen, bleiben Sie darauf angewiesen, dass das Familiengericht Ihren Scheidungsantrag zielführend bearbeitet. Da die Justiz oft überlastet ist, müssen Sie damit rechnen, dass allein die Arbeitsbelastung der Familienrichter die Dauer Ihrer Scheidung verzögert. Dann ist es für Sie umso wichtiger, all diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, die die Dauer Ihrer Scheidung möglichst positiv beeinflussen.

Fazit

Wenn Sie die Dauer Ihrer Scheidung beeinflussen wollen, sollten Sie die oben genannten Punkte berücksichtigen. Jeder einzelne davon kann Zeitgewinn bringen. Besprechen Sie sich möglichst oft mit Ihrem Rechtsanwalt, wo Ansatzpunkte bestehen, um die Dauer der Scheidung möglichst gering zu halten.

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Autor Volker Beeden

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