Ablauf einer Scheidung

Ablauf einer Scheidung

Scheidung
Online einreichen
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Wie läuft eine Scheidung ab? An was muss bei einer Scheidung alles gedacht werden?

Alles beginnt damit, dass Sie die Trennung von Ihrem Ehepartner vollziehen. Erst mit Ablauf des Trennungsjahres gilt Ihre Ehe als gescheitert und Sie können die Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Der Ablauf einer Scheidung vollzieht sich in mehreren Schritten.

Das Wichtigste

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um die Scheidungspapiere. Ihr Rechtsanwalt benötigt mindestens eine Kopie Ihres Familienstammbuches oder einer Heiratsurkunde. Wünschen Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe, brauchen Sie aktuelle Einkommensnachweise.
  • Bei der Online-Scheidung ersparen Sie sich die meist mühevolle Suche eines Anwalts und den Gang in dessen Anwaltskanzlei. Sie kommunizieren per E-Mail oder Telefon mit einem von uns vermittelten Vertrauensanwalt und reichen Ihre Unterlagen per E-Mail ein.
  • Die Verfahrenskosten für Gericht und Anwalt brauchen Sie nicht zu zahlen, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben und Ihnen auf ihren Antrag hin staatliche Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Bei unseren Anwälten zahlen Sie nur geringst mögliche Gebühren.
  • Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Zur Beschleunigung sollten Sie eine Kontenklärung Ihres Rentenversicherungskontos herbeiführen. Möglich ist auch eine individuelle Vereinbarung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Auch wenn die Online-Scheidung weitgehend online vonstattengeht, müssen Sie der Ladung des Familiengerichts zum persönlichen Erscheinen im Scheidungstermin Folge leisten.
  • Im günstigsten Fall spricht der Familienrichter sofort die Scheidung aus, verhandelt Folgesachen gleich mit oder trennt diese ab und beschließt unabhängig davon die Scheidung.

Tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen

Sie benötigen für den Scheidungsantrag möglichst das Original Ihres Familienstammbuches oder eine beglaubigte Abschrift einer Heiratsurkunde. Im Scheidungstermin müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen. Lassen Sie einen abgelaufenen oder kurz vor dem Ablauf stehenden Ausweis vorzeitig verlängern. Möchten Sie wegen Ihres geringen Einkommens staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, benötigen Sie aktuelle Einkommensnachweise und eine Aufstellung eventueller Vermögenswerte. Ihr Anwalt hält dafür Formulare bereit.

Vorbereitungen auf den Scheidungstermin

Alle Infos zur Vorbereitung auf den Scheidungstermin beim Gericht, so dass...

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Checkliste

Profitieren Sie von der Online-Scheidung

Sie können Ihren Scheidungsantrag online über unsere Website stellen. Wir vermitteln Sie dann an einen unserer Vertrauensanwälte. Diese verfügen über ausgewiesene Fachkompetenzen im Familienrecht. Sie brauchen sich also nicht mehr auf die umständliche Suche nach einem geeigneten Anwalt machen und einen Besprechungstermin in einer Anwaltskanzlei vereinbaren. Bei der Online-Scheidung genügt es, wenn Sie den Anwalt online beauftragen, Ihre Unterlagen einscannen und ihm per E-Mail übersenden. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Sofern Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, können Sie telefonisch mit Ihrem Anwalt in Kontakt treten oder ihn selbstverständlich auch in seiner Kanzlei aufsuchen. Ansonsten ist der Ablauf einer Scheidung online gleich einer herkömmlichen Scheidung.

Bei der Online-Scheidung genügt es, wenn Sie den Anwalt online beauftragen und Ihre Unterlagen per E-Mail übersenden.
Schaubild: Bei der Online-Scheidung genügt es, wenn Sie den Anwalt online beauftragen und Ihre Unterlagen per E-Mail übersenden.

Keine Angst vor den Gebühren

Nachdem der Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht hat, erhalten Sie eine Gerichtskostenrechnung. Auch der Rechtsanwalt berechnet für sein Engagement eine Kostennote. Bei der einvernehmlichen Scheidung zahlen Sie nur die Scheidung. Sofern Sie sich streitig auseinandersetzen, fallen für jede Scheidungsfolge, die Sie streitig verhandeln, zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren an.

Ein guter Streit endet mit einer Einigung, nicht mit einem Sieg!

Voltaire (1634 – 1778)

Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat weitgehend die Verfahrenskosten. Ansonsten achten unsere Anwälte darauf, dass die Streitwerte für Scheidung und eventuelle Scheidungsfolgen an der unteren Grenze festgesetzt werden und rechnen ihre Gebühren nur im unteren Rahmenbereich ab.

Das Gericht bereitet den Versorgungsausgleich vor

Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags übersendet das Gericht beiden Partnern Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Der Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen. Nachdem beide Partner Details zu ihren Rentenversorgungsanwartschaften mitgeteilt haben, schreibt das Familiengericht die Rententräger an und bittet um Auskunft über die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften. Sie können den Vorgang beschleunigen, wenn Sie frühzeitig Ihren Versicherungsverlauf abgeklärt und eine Kontenklärung herbeigeführt haben. Noch schneller geht es, wenn Sie den Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung entweder ausschließen oder individuell regeln (z.B. Sie verzichten auf den Versorgungsausgleich, wenn Ihr Partner Ihnen seinen Anteil am Wohnhaus überträgt).

Das Gericht bestimmt den Scheidungstermin

Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag vorbehaltlos zu oder ist im Fall einer streitigen Scheidung alles gesagt, was gesagt werden muss, kann das Familiengericht den Scheidungstermin ansetzen. Für den Fall einer streitigen Verhandlung über Scheidungsfolgesachen benötigt Ihr Partner gleichfalls einen eigenen Rechtsanwalt. Sollten sich Konflikte abzeichnen, kann das Gericht vor einer Entscheidung beide Ehepartner einzeln oder gemeinsam verpflichten, an einem gebührenfreien Informationsgespräch über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediation) teilzunehmen. Oft lassen sich unter Beteiligung eines neutralen Vermittlers akzeptable Kompromisse finden. Betrachtet das Familiengericht das Verfahren als entscheidungsreif, lädt es beide Ehepartner zum Scheidungstermin. Dazu müssen Sie beide persönlich erscheinen. Im günstigsten Fall spricht das Gericht dann die Scheidung aus, es ergeht der Scheidungsbeschluss. Anhängige Scheidungsfolgesachen kann der Richter gleichzeitig verhandeln, aber auch abtrennen und unabhängig davon die Scheidung aussprechen. Sie können noch im Termin auf Rechtsmittel verzichten. Dann ist die Ehe sofort aufgelöst. Andernfalls kann jeder Partner innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen und die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses verzögern.

Ablauf des Scheidungstermins vor Gericht
Schaubild: Ablauf des Scheidungstermins vor Gericht

Fazit

Sie sollten in jedem Fall frühzeitig alle Unterlagen für Ihre Scheidung vorbereiten, damit Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich abläuft. Alle Informationen, Formulare und auch Checklisten finden Sie auf unserer Website. Den Ablauf Ihrer Scheidung können Sie mit einer Online-Scheidung wesentlich verkürzen und vereinfachen.

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Autor iurFRIEND-Redaktion

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