Planung der Scheidung - Scheidungsplanung

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Wie plane ich meine Scheidung?

Wer gut plant, ist klar im Vorteil. Gerade, wenn Ihnen die Scheidung ins Haus steht, sollten Sie genau wissen, wie Sie vorgehen. Die gute Planung der Scheidung bringt strategische Vorteile. Keinesfalls sollten Sie sich der Vorstellung hingeben, dass der Scheidungsrichter über jede Scheidungsfolge entscheiden muss. Jedes richterliche Urteil ist letztlich ein Kompromiss. Besser ist es, wenn Sie den Kompromiss selbst verhandeln und entscheiden. Mit einer guten Scheidungsplanung können Sie Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich gestalten. Wir erklären Ihnen, was Sie am besten tun oder besser vielleicht auch unterlassen sollten.

Das Wichtigste

  • Vielleicht war Ihre Trennung noch kopflos. Ihre Scheidung sollten Sie jedenfalls nicht dem Zufall überlassen. Nur die gute Planung der Scheidung verhindert Nachteile und vermeidet, dass Sie nur reagieren statt agieren.
  • Eine gute Scheidungsplanung ermöglicht die einvernehmliche Scheidung und vermeidet die meist kostenintensive, zeitaufwendige und emotional belastende streitige Scheidung.
  • Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie möglichst außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Eine Checkliste gibt Ihnen einen Überblick, was Sie bei der Planung der Scheidung alles berücksichtigen sollten.

Was sollte ich im Hinblick auf meine Scheidung nicht tun?

Nichts tun ist keine Planung. Was Sie auch immer nach Ihrer Trennung tun: Sie sollten Ihre Zukunft im Auge haben und alles tun, um Ihre Vergangenheit hinter sich zu lassen und alles unterlassen, was Ihre Zukunft gefährdet. Das hört sich natürlich alles sehr theoretisch an. Dennoch ist dies die beste Empfehlung, die wir Ihnen geben können. Ehepaare, die diese Empfehlung umgesetzt haben, wissen, was damit gemeint ist. Auch wir haben damit allerbeste Erfahrungen gemacht. Wenn Sie nach Ihrer Trennung nichts tun oder die Aktivitäten Ihrem Ehepartner überlassen, läuft Ihre Trennung sehr wahrscheinlich auf eine streitige Scheidung hinaus. Sie dürfen kaum darauf hoffen, als „Sieger“ aus dem Gerichtssaal zu gehen. Also: Lange Rede, kurzer Sinn: Tun Sie alles, um Ihre einvernehmliche Scheidung herbeizuführen und Ihre eheliche Lebensgemeinschaft im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln.

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Checkliste

Gut zu wissen:

Ihre Scheidung ist natürlich kein Spaß. Ein gutes Beispiel, was Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung nicht tun sollten, können Sie anschaulich nachvollziehen, wenn Sie den TV-Film „Scheidung für Anfänger“ ansehen. Für den Zuschauer ist es Spaß. Sind Sie selbst betroffen, ist der Film ein lehrreiches Beispiel dafür, dass die streitige Scheidung der schlechteste denkbare Weg ist, Ihre Ehe abzuwickeln. Besser, Sie betreiben Ihre Scheidung als „Scheidung für Fortgeschrittene“.

Was sollte ich im Hinblick auf meine Scheidung also tun?

Vermeiden Sie, dass Ihre Enttäuschung, Ihre Wut, Ihr Wunsch nach Rache oder gar das eigene Selbstmitleid Maßstab Ihres Handelns ist. Sie sollten Ihre Ehe möglichst sachlich abwickeln. Provozieren Sie Ihren Ehepartner nicht mit maximalen Forderungen (z.B. ich will jeden Euro als Zugewinnausgleich) oder weisen Sie Forderungen Ihres Ehepartners nicht pauschal zurück (z.B. Du bekommst kein Umgangsrecht fürs Kind). Vertrauen Sie nicht darauf, dass ein Familienrichter Ihre Ehe und eventuell damit verbundene Scheidungsfolgen in Ihrem Sinne entscheiden wird. Ersparen Sie sich den Frust, der entsteht, wenn Ihre Forderungen durch richterliches Urteil abgewiesen oder Sie durch richterliches Urteil verurteilt werden sollten.

Im Hinblick auf die Scheidung sollten Sie Ihre Ehe möglichst sachlich und einvernehmlich abwickeln.
Schaubild: Im Hinblick auf die Scheidung sollten Sie Ihre Ehe möglichst sachlich und einvernehmlich abwickeln.

Tun Sie also alles, um Ihre Ehe einvernehmlich abzuwickeln. Nur die einvernehmliche Scheidung gewährleistet, dass Ihre Scheidung so kostengünstig wie möglich, so schnell wie möglich und so wenig belastend wie möglich durchgeführt werden kann. Jeder Streit, den Sie vor Gericht austragen, verursacht zusätzliche Kosten, erfordert viel Zeit und bohrt schmerzhaft in Ihrer Seele.

Auf welchem Weg kann ich Scheidungsfolgen regeln?

Auch wenn Sie die einvernehmliche Scheidung ermöglichen, brauchen Sie nicht darauf zu verzichten, eventuelle Scheidungsfolgen zu regeln. Für eine Regelung bietet sich die Scheidungsfolgenvereinbarung an. In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie außergerichtlich die im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung entstehenden Rechte und Pflichten beider Ehepartner. Sie verzichten ausdrücklich darauf, eine Scheidungsfolge gerichtlich verhandeln und entscheiden zu lassen.

Gut zu wissen:

Soweit mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung Rechte und Pflichten verbunden sind, die auch in der Zukunft ihre Wirkung entfalten, sollten Sie die Vereinbarung notariell beurkunden. Alternativ bietet sich an, die Vereinbarung im mündlichen Verhandlungstermin vom Gericht protokollieren zu lassen. Auch dann ist die Vereinbarung rechtsverbindlich und notfalls vollstreckbar.

Scheidungsfolgenvereinbarung

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Checkliste

Checkliste zur Scheidungsplanung

Bleiben Sie miteinander in Kontakt

Für die Abwicklung Ihrer Ehe sollten Sie mit Ihrem Ehepartner in Kontakt bleiben.
Für die Abwicklung Ihrer Ehe sollten Sie mit Ihrem Ehepartner in Kontakt bleiben.

Sich trennen und nicht mehr miteinander reden, ist eine ganz schlechte Strategie. Auch wenn es Ihnen emotional schwerfällt, sollten Sie miteinander in Kontakt bleiben. Schließlich geht es darum, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft aufzulösen und abzuwickeln. Wenn Sie nur noch über Rechtsanwälte miteinander reden, bleiben Ihre vielleicht konstruktiven Absichten unvollendet. Nicht jeder Rechtsanwalt ist daran interessiert und oft auch in Unkenntnis der ehelichen Lebensverhältnisse außerstande, konstruktiv an der Abwicklung einer Ehe mitzuwirken. Rechtsanwälte schreiben vornehmlich Schriftsätze, deren Inhalt Sie besser direkt und oft effektiver mit Ihrem Ehepartner besprechen sollten.

Gut zu wissen:

Ist die Kommunikation mit Ihrem Ehepartner schwierig, sollten Sie vielleicht einen Mediator einbeziehen. Ein Mediator vermittelt als Konfliktlösung Kompromisse, mit denen Sie beide leben können. Er ist Ihr beider Sprachrohr und spricht aus, was Sie nicht selbst aussprechen können oder vielleicht nicht hören wollen.

Vollziehen Sie das Trennungsjahr

Sie müssen ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben, bevor Sie Ihre Scheidung einreichen können. Unterlassen Sie möglichst Absprachen mit Ihrem Ehepartner, das Trennungsjahr wahrheitswidrig zu verkürzen. Absprachen dieser Art haben sich schon oft genug als höchst riskant erwiesen und zur Zurückweisung des Scheidungsantrags geführt.

Trennen Sie Ihre Finanzen

Sie müssen Ihr Leben finanziell auf eine neue Basis stellen. Richten Sie sich ein eigenes Konto bei der Bank ein. Widerrufen Sie eine Ihrem Ehepartner eventuell erteilte Bankvollmacht.

Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.

Henry Ford (1863 - 1947)

Klären Sie gemeinsam bestehende Verpflichtungen

Sprechen Sie mit Ihrem Ehepartner ab, wer künftig gemeinsam bestehende Verpflichtungen bedient. Haben Sie gemeinsam den Darlehensvertrag für den Kauf Ihrer Ehewohnung unterschrieben, bleiben Sie trotz Trennung und Scheidung gegenüber der Bank in der Zahlungspflicht. Klären Sie die künftigen Eigentumsverhältnisse an der Wohnung und stimmen Sie sich im Innenverhältnis mit Ihrem Ehepartner ab, wer künftig das Darlehen bedient. Im Idealfall finden Sie auch mit der Bank eine Regelung. Ist Ihr gemeinsames Girokonto überzogen, ist jeder zur Hälfte verpflichtet, den Saldo zurückzuführen.

Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt

Sie benötigen einen Rechtsanwalt, wenn Sie die Scheidung beim Familiengericht einreichen wollen. Dort besteht nämlich Rechtsanwaltszwang. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, genügt es, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der Ehepartner, der dem Scheidungsantrag zustimmt, braucht keinen eigenen Rechtsanwalt. Möchten Sie sich die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt einfach machen, sollten Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen. Kompetente Scheidungsservices arbeiten mit handverlesenen anwaltlichen Kooperationspartnern zusammen, die sich in Scheidungsverfahren immer wieder bewährt und Kompetenz bewiesen haben.

Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt sollten Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen.
Schaubild: Bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt sollten Sie einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen.

Reichen Sie Ihre Scheidung online als Online-Scheidung ein

Gerade dann, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, bietet es sich an, Ihre Scheidung online als Online-Scheidung einzureichen. Sie ersparen sich dann nicht nur die oft mühevolle Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt. Vielmehr können Sie Ihre Scheidung bequem online einreichen und kommunizieren zunächst fernmündlich mit Ihrem Anwalt. Vor allem, wenn Sie im Ausland leben und sich in Deutschland scheiden lassen wollen, ist die Online-Scheidung der ideale Weg zur Scheidung.

Suchen Sie die Scheidungsunterlagen zusammen

Sie benötigen für Ihren Scheidungsantrag mindestens die Kopie Ihrer Heiratsurkunde, Namen und Anschrift Ihres Ehepartners sowie die Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder. Die Unterlagen finden Sie in Ihrem Familienstammbuch. Ansonsten besorgen Sie sich eine Ausfertigung der Urkunden beim Standesamt. Gibt es einen Ehevertrag, ist eine Kopie dem Scheidungsantrag beizufügen. Im Scheidungstermin müssen Sie sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen.

Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden?

Sollten Sie den Versorgungsausgleich nicht in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben, muss der Richter von Amts wegen tätig werden. Sie erhalten dazu vom Gericht einen Fragebogen, den Sie mit Angaben über Ihre Rentenanwartschaften an das Gericht zurückreichen müssen. Stehen oder standen Sie in einem Arbeitsverhältnis, sollten alle Versicherungszeiten in Ihrem Rentenkonto erfasst sein. Haben Sie Zweifel, führen Sie bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung durch. Ansonsten ist der Versorgungsausgleich ausnahmsweise verzichtbar, wenn Ihre Ehe nur von kurzer Dauer war oder nur geringe Ausgleichsbeträge anfallen würden.

Der Ver­sor­gungs­aus­gleich

Was ist der Versorgungsausgleich und wie funktioniert der...

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Checkliste

Wie steht es um den Kindesunterhalt für Ihr Kind?

Betreuen Sie Ihr gemeinsames Kind, hat das Kind Anspruch auf Kindesunterhalt. Im Idealfall erkennt Ihr betreuungspflichtiger Ehepartner seine Unterhaltspflicht beim Jugendamt an und erstellt dort eine Jugendamtsurkunde. Dafür fällt keine Gebühr an. Die Urkunde ist rechtlich verbindlich. Sie ersparen sich beide damit einen oft unangenehmen Unterhaltsprozess, an dessen Ende ohnehin die Unterhaltspflicht festgestellt wird.

Regeln Sie den Umgang mit dem gemeinsamen Kind

Um die Trennung für Ihr Kind erträglicher zu gestalten, sollten Sie Ihrem Ehepartner ein angemessenes Umgangsrecht gewähren.
Um die Trennung für Ihr Kind erträglicher zu gestalten, sollten Sie Ihrem Ehepartner ein angemessenes Umgangsrecht gewähren.

Sie sollten alles tun, um die Trennung für Ihr Kind erträglich zu gestalten. Das Kind ist Teil eines jeden Elternteils. Betreuen Sie das Kind künftig allein, sollten Sie anerkennen, dass auch der andere Elternteil Teil des Kindes ist. Gewähren Sie ihm ein angemessenes Umgangsrecht. Beziehen Sie den Partner in der Erziehung des Kindes auch künftig ein. Kommt es in der Erziehung und Entwicklung zu Schwierigkeiten, werden Sie künftig froh sein, die Verantwortung teilen zu können.

Wer nutzt künftig die Ehewohnung?

Zieht ein Ehepartner aus der bislang gemeinsam genutzten Ehewohnung aus, müssen trotzdem die Nutzungsverhältnisse geklärt werden. Hatten Sie beide den Mietvertrag unterzeichnet, kündigen Sie entweder den Mietvertrag und ziehen beide aus oder ein Partner übernimmt das Mietverhältnis auf seinen Namen. Steht die Wohnung in Ihrer beider Eigentum, ist zu klären, wer künftig alleiniger Eigentümer werden soll. Ansonsten ist die Wohnung zu verkaufen. Sollten Sie nach der Trennung aufgrund Ihrer Lebensumstände vorrangig auf die Nutzung der Wohnung angewiesen sein, kann Ihnen das Familiengericht auf Antrag ein alleiniges Nutzungsrecht zuweisen.

Klären Sie den Hausrat

Der Hausrat steht normalerweise im gemeinsamen Eigentum beider Ehepartner. Sie müssen sich verständigen, wer was bekommt. Sollten Sie es auf eine Entscheidung des Gerichts ankommen lassen, wird der Haushalt nach dem Ermessen des Richters verteilt. Möglicherweise müssen Sie dann unangenehme Kompromisse schließen.

Was ist mit dem Hund?

Haben Sie einen Hund, sollte das Tier künftig dort betreut werden, wo es am besten betreut werden kann und wo es sich möglichst wohl fühlt. Sind Sie tagsüber berufstätig, ist es keine gute Idee, wenn der Hund alleine bleibt und Ihr Ehepartner den Hund besser betreuen könnte. Auch wenn Tiere rechtliche Sachen sind, haben sie eine Seele und eine meist sehr emotionale Bindung an Herrchen oder Frauchen.

Der gemeinsame Hund sollte dort betreut werden, wo er sich möglichst wohl fühlt.
Schaubild: Der gemeinsame Hund sollte dort betreut werden, wo er sich möglichst wohl fühlt.

Wie bezahlen Sie die Scheidungskosten?

Ihre Scheidung sollte nicht am Geld scheitern. Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nur eine Erstberatung beim Anwalt, nicht aber Ihr Scheidungsverfahren und auch nicht den Rechtsstreit wegen einer Scheidungsfolge. Sie haben aber folgende Optionen:

  • Sie vereinbaren mit Ihrem Rechtsanwalt, dass Sie die Scheidungskosten in Raten zahlen dürfen. Im besten Fall tritt Ihr Anwalt auch wegen der Gerichtskosten in Vorlage. Wir vermitteln Ihnen gerne eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung mit unserem anwaltlichen Kooperationspartner.
  • Sie fordern von Ihrem Ehepartner einen Prozesskostenvorschuss. Sollte er finanziell leistungsfähig sein, ist er/sie aufgrund seiner auch nach der Trennung fortbestehenden Unterhaltspflicht in der Verantwortung.
  • Sie beantragen staatliche Verfahrenskostenhilfe, vorausgesetzt, dass Ihr Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Beziehen Sie Sozialleistungen, sind Sie im Regelfall immer anspruchsberechtigt.

Scheidungs­finan­zierung

Die wichtigsten Alternativen zur Finanzierung Ihrer Scheidung!

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Checkliste

Ändern Sie Ihr Testament

Auch nach Ihrer Trennung hat Ihr Ehepartner ein gesetzliches oder ein testamentarisch bestimmtes Erbrecht. Möchten Sie das Erbrecht Ihres Ehepartners für den Fall Ihres vorzeitigen Ablebens beseitigen, sollten Sie möglichst umgehend die Scheidung beantragen. Das Erbrecht Ihres Ehepartners entfällt nämlich bereits dann, wenn Sie den Scheidungsantrag einreichen und Ihr Ehepartner Ihrem Antrag zustimmt. Sofern Sie den Scheidungsantrag hinauszögern, besteht das Erbrecht fort.

Gut zu wissen:

Mit einem Geschiedenentestament verhindern Sie, dass Ihr Ehepartner nach der Scheidung über Ihr gemeinsames Kind möglicherweise Einfluss auf Ihren Nachlass erhält oder gar Nutznießer Ihres Nachlasses wird.

Fazit

Eine Trennung verändert alles. Sie sollten möglichst Initiative ergreifen und nichts dem Zufall überlassen. Nur wenn Sie Ihre Scheidung planen, verhindern Sie Nachteile und vermeiden, dass Sie auf Aktionen Ihres Ehepartners nur noch reagieren können. Mit einer guten Planung der Scheidung haben Sie das Zepter des Handelns in der Hand.

Optionen

Autor Volker Beeden

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