Scheidung mit Auslandsbezug - Wichtige Fragen und Antworten

Scheidung mit Auslandsbezug - Wichtige Fragen und Antworten

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Nach welchem Recht läuft unsere Scheidung, wenn mein Partner im Ausland lebt?

"Internationale Scheidung“ oder "Scheidung mit Auslandsbezug" bedeutet, dass wenigstens ein (Ehe-)partner nicht die deutsche Nationalität besitzt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland hat. Bei einer Scheidung mit Auslandsbezug ist es egal, in welchem Land Sie geheiratet haben. Das bedeutet Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben, sondern in einem anderen Land, z.B. China, Griechenland oder England.

Das Wichtigste

  • Bei einer internationalen Scheidung besitzt wenigstens ein Ehepartner nicht die deutsche Nationalität, oder der Aufenthalt ist nicht in Deutschland.
  • Bei der Scheidung mit Auslandsbezug ist es egal, in welchem Land Sie geheiratet haben. Sie können sich in Deutschland scheiden lassen, auch wenn in einem anderen Land geheiratet wurde.
  • Einvernehmliche Scheidungen können in Deutschland mit nur einem Rechtsanwalt bei einem zuständigen Familiengericht durchgeführt werden.
  • Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass beide Eheleute zu einer persönlichen Anhörung zum Scheidungstermin vor einem Familiengericht erscheinen müssen.
  • Der Vorteil einer Onlinescheidung ist das Sie gegebenfalls für Ihr Scheidungsverfahren nicht nach Deutschland reisen müssen. Sie sparen sich somit eine weite Reise und viel Zeit.

Ist eine Scheidung ganz ohne Anwalt möglich?

Scheidungen können in Deutschland nur mit einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht durchgeführt werden. Eine Scheidung ganz ohne Anwalt geht in Deutschland im Moment noch nicht.

Expertentipp:

Wichtig ist nur, dass ein Bezug zu Deutschland besteht. Das heißt, entweder ist einer von Ihnen deutscher Staatsbürger oder mindestens einer von Ihnen hat seinen Wohnsitz in Deutschland begründet. Wenn Sie beide die deutsche Nationalität besitzen und im Ausland leben, ist Ihre Scheidung immer auch in Deutschland möglich.

Benötigen wir immer zwei Anwälte für unsere Scheidung?

Nein, Sie können bei einvernehmlichen Scheidungen ohne viel Streit oder gar keinen Streit auf einen der beiden Anwälte verzichten. Derjenige Ehepartner, der die Scheidung einreicht, ist dann anwaltlich vertreten. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu. Durch diese Variante der Scheidung können Sie bereits bis zu 50 % der Scheidungskosten einsparen.

Am besten ist es, wenn alle sogenannten Scheidungsfolgesachen, also die Hausratsaufteilung, der Zugewinnausgleich und der Unterhalt, bereits im Vorfeld von Ihnen geregelt wurden. Das geht bequem durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die dann bei einem Notar zu beglaubigen ist.

Ja, unsere Anwälte sind immer erreichbar. Unsere Kooperationsanwälte sind so gut ausgewählt, dass Sie jederzeit auf Ihre Fragen und Anrufe auch Antwort erhalten. Bis heute haben wir keinerlei Beschwerden bei allen Scheidungsverfahren erhalten. Im Gegenteil, unsere Kunden sind zufrieden und glücklich, dass über unseren Scheidungsservice alles gut funktioniert.

Muss ich / Müssen wir zum Scheidungstermin vor Gericht nach Deutschland anreisen?

Eine Reise aus dem Ausland nur wegen eines Gerichtstermins in Deutschland kostet Zeit und viel Geld. Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass grundsätzlich im Scheidungstermin eine persönliche Anhörung der Eheleute zu erfolgen hat. Sie müssten somit normalerweise persönlich erscheinen vor dem deutschen Familiengericht.

Tipp:
Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Familiengericht davon zu überzeugen, dass die Anreise des im Auslands lebenden Ehepartners (oder auch von Ihnen beiden) zu aufwändig wäre. Zum Beispiel könnten Sie dann im Ausland durch ein ausländisches Gericht in Ihrer Nähe angehört werden, und das Gericht sendet dann die Anhörung an das deutsche Familiengericht. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie beide jeweils eine schriftliche Erklärung unterschreiben, welche die persönliche Anhörung vor Ort in Deutschland ersetzen kann. Diese Erklärung muss durch eine deutsche Botschaft (oder Auslandsvertretung) beglaubigt sein.

Wie kann ich die Scheidung bequem von zu Hause oder sonstwo einleiten?

Scheidung bequem von zu Hause einleiten - mit der Online-Scheidung
Scheidung bequem von zu Hause einleiten - mit der Online-Scheidung

Sie müssen nur das Scheidungsformular ausfüllen und uns zusenden. Das geht mit dem Online-Scheidungsformular und natürlich auch per Fax und auf dem normalen Postweg. Anschließend kümmern sich unsere Kooperationsanwälte um Ihre Scheidung, bis zum Erhalt der Scheidungsurkunde.

Und das Beste an der Online Scheidung: Sie bezahlen hier nur die kleinstmöglichen Gebühren! Das bedeutet, Sie erhalten Ihre Scheidung zum günstigst möglichen Preis und Sie brauchen noch nicht einmal die Reise nach Deutschland unternehmen.

Scheidung Online bequem aus dem Ausland

Die Online Scheidung bietet gerade auch für Scheidungen mit Auslandsbezug sehr viele Vorteile. Wenn Ihre Scheidung in Deutschland stattfindet, also ein deutsches Familiengericht Ihre Scheidung bearbeiten kann, müssen Sie gegebenenfalls noch nicht einmal mehr nach Deutschland zurückreisen für Ihr Scheidungsverfahren.

Suche nicht nach Fehlern, suche nach Lösungen.

Henry Ford

Die Korrespondenz funktioniert heutzutage einwandfrei ohne jegliche Probleme per E-Mail, Fax, Telefon und wenn gewünscht sogar per Skype mit Video.

Sie sparen sich nicht nur die teure Reise nach Deutschland, sondern zudem auch lästige und teure Anwaltstermine vor Ort.

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Autor iurFRIEND-Redaktion

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