Scheidung Griechenland

Deutsch-griechische Scheidung

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Zuständigkeit für die Scheidung in Griechenland

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte ist gegeben, wenn mindestens einer der beiden Ehegatten seinen dauernden Aufenthalt im Inland hat und zwar auch dann, wenn beide Ehegatten griechische Staatsangehörige sind. In diesem Fall ist die Ehe lediglich nach griechischem Recht zu scheiden.

Scheidungsvoraussetzungen:

Tritt einer der Ehegatten dem Scheidungsantrag des anderen entgegen, kann sich die Scheidung verzögern. Die „starke Zerrüttung“ der Ehe wird nach zwei Jahren Trennungszeit unwiderleglich vermutet.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat und beide Ehegatten geschieden werden möchten. Die Besonderheit ist, dass die Parteien die Scheidung in zwei mindestens sechs Monate auseinander liegenden Sitzungen die Scheidung vor Gericht beantragen müssen.

Das Verschuldensprinzip wurde in Griechenland schon vor Jahren abgeschafft.

Finanzielle Unterstützung:

Unterhalt kann vor allem auch nach Scheidung verlangt werden, wenn der Ehegatte wegen Alters oder Gesundheit nicht in der Lage ist, zu arbeiten oder wegen der Betreuung eines minderjährigen Kindes.

In anderen Fällen (z.B. Berufsausbildung) endet eine Unterhaltspflicht spätestens nach drei Jahren. Zwar kennt das griechische Recht den Zugewinnausgleich, nicht jedoch den Versorgungsausgleich.

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Autor Redaktion

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