
Deutsch-irische Scheidung
Ihr Scheidungs-Infopaket

Zuständigkeit für die Scheidung in Irland
Einer der Ehegatten hat seinen Wohnsitz in Irland oder einer der Ehegatten hatte in dem Jahr davor seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort.
Scheidungsvoraussetzungen:
Die Ehegatten müssen bei der Einreichung des Scheidungsantrages in den letzten fünf Jahren durchgehend oder insgesamt mindestens vier Jahre voneinander getrennt gelebt haben.
Darüber hinaus muss die Ehe zerrüttet sein und die Ehegatten müssen eine Regelung über den nachehelichen Unterhalt getroffen haben.
Finanzielle Unterstützung:
Grundsätzlich müssen sich die Eheleute über Unterhaltszahlungen einig sein und diese Regelung dem Richter gegenüber erklären.
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