Ehe – Alles was im Hinblick auf Ihre Lebensgemeinschaft, Trennung und Scheidung wichtig ist

Ehe – Alles was im Hinblick auf Ihre Lebensgemeinschaft, Trennung und Scheidung wichtig ist

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Was muss ich alles im Hinblick auf eine Ehe wissen?

Die Ehe ist eine Lebensform, für die Sie keine Ausbildung erhalten und vorher keine Schule besucht haben müssen. Allenfalls, wenn Sie Ihre Eltern oder andere Ehepaare als Vorbild nehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf die eigene Ehe vorzubereiten. Dennoch obliegt es ausschließlich Ihnen und Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie Ihre Lebensgemeinschaft handhaben, ob Sie zufrieden und glücklich zusammenleben oder ob Sie irgendwann scheitern. Wir haben für Sie eine Reihe von Aspekten zusammengetragen, die eine Lebensgemeinschaft vom Stadium der Verlobung bis hin zur Scheidung prägen. Gerade in einer Ehe sollte es von Vorteil sein, vorher informiert zu sein, als sich dann informieren zu müssen, wenn es zu spät ist.

Das Wichtigste

  • Die Erwartung, dass eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen werden sollte, steht oft nicht im Einklang mit den Lebensverhältnissen der Ehepartner.
  • Ist eine Scheidung unabdingbar, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Scheidung. Sie brauchen Ihrem Ehepartner dafür kein Verschulden nachzuweisen.
  • Die Verlobung ist keine Voraussetzung für Ihre Trauung. Voraussetzung ist aber, dass Sie standesamtlich getraut werden. Eine rein kirchliche Trauung begründet keine ehelichen Rechte und Pflichten.
  • Entspricht Ihre Lebenssituation nicht dem Standard der gesetzlichen Regelungen, sollten Sie einen Ehevertrag abschließen.
  • Statt einer Scheidung kann Ihre Ehe aufgehoben werden, wenn einer der im Gesetz bezeichneten Aufhebungsgründe vorliegt (z.B. Bigamie, Scheinehe).
  • Haben Sie sich getrennt, ist Ihre Ehe gescheitert und kann geschieden werden, wenn Sie ein Jahr getrennt voneinander leben oder Sie gegen den Willen Ihres Ehepartners nach Ablauf von drei Jahren die Scheidung beantragen.
  • Im Gegensatz zur herkömmlichen Scheidung profitieren Sie bei der Online-Scheidung davon, dass Sie sich den Rechercheaufwand für einen Rechtsanwalt sparen, sich vorher über alle Facetten Ihrer Trennung und Scheidung informieren können und umfassend beraten werden.

Ehe: Welche Relevanz hat die Ehe als Lebensgemeinschaft?

Dass das Grundgesetz die Ehe und die Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, dürfte Sie nur am Rande interessieren. Dennoch betrifft dieses Grundrecht auch Ihre Beziehung. Wenn Sie Kinderehen, Zwangsehen oder Scheinehen betrachten, wird schnell deutlich, dass eine Ehe als Lebensgemeinschaft einen rechtlichen Rahmen braucht. Der Staat betrachtet die Ehe als eine Zweierbeziehung, in der die Partner soziale Aufgaben übernehmen, persönlich Fürsorge füreinander erbringen und die Gesellschaft hiervon entlasten. Die Ehe ist ein wesentlicher Grundpfeiler unserer gesellschaftlichen Ordnung.

Ehe: Was ist das?

Die Ehe ist laut Gesetz eine eheliche Lebensgemeinschaft, die auf Lebenszeit geschlossen wird.
Die Ehe ist laut Gesetz eine eheliche Lebensgemeinschaft, die auf Lebenszeit geschlossen wird.

Mit Ihrer Heirat versprechen Sie sich die Ehe. Ihr Heiratsversprechen ist eine vertragliche Zusicherung, mit Ihrem Partner eine Lebensgemeinschaft bilden zu wollen. So definiert das Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches die Ehe als eheliche Lebensgemeinschaft, die auf Lebenszeit geschlossen wird. Als Ehegatte sind Sie einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. Jeder Partner ist verpflichtet, durch seine Arbeit und mit seinem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Führen Sie den Haushalt, erfüllen Sie Ihre Unterhaltspflicht durch die Führung des Haushalts. Gleiches gilt, wenn Sie die Kinder erziehen und dafür Ihre beruflichen Ambitionen zurückstellen.

Ehe im Überblick

Verstehen Sie eine Ehe als:

  • Geschlechtsgemeinschaft zwischen Mann und Frau oder alternativ als
  • Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts.
  • Eine Ehe beruht auf dem übereinstimmenden Willen beider Partner, eine Ehe führen zu wollen.
  • Ehen sind monogam. Doppelehen (Bigamie) und Mehrehen (Polygamie) sind verboten.
  • Ehen sind auf Lebenszeit angelegt. Sie enden durch den Tod des Partners oder durch Scheidung.
  • Eine Ehe sollte darauf ausgerichtet sein, dass die Ehepartner sich zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichten und füreinander Verantwortung zu tragen.

Was sollte ich beachten, wenn mein Partner ausländischer Staatsangehöriger ist?

Bei Ehen mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollten Sie insbesondere die kulturellen und emotionalen Aspekte Ihres Partners berücksichtigen.
Bei Ehen mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollten Sie insbesondere die kulturellen und emotionalen Aspekte Ihres Partners berücksichtigen.

Treffen Partner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und vor allem unterschiedlicher Kulturen aufeinander, wird die Liebe gern mit Neugier, Exotik, Abenteuer und Romantik verbunden. In 2017 kamen in Deutschland 46000 binationale Ehe zustande, bei denen die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten hatten. Soll Ihre binationale Ehe dauerhaft Bestand haben, sollten Sie wenigstens die Muttersprache Ihres Partners erlernen. Nur wenn Sie verstehen, was er oder sie sagt, sind Sie in der Lage, die mit der Sprache einhergehenden kulturellen und emotionalen Aspekte einzuschätzen. Nur so vermeiden Sie Missverständnisse. Jede Kultur ist durch ihre familiäre und gesellschaftliche Erziehung, Lebenserfahrung und Weltanschauung geprägt. Daraus ergeben sich im praktischen Lebensalltag allzu oft handfeste Konflikte. Wenn Sie und umgekehrt Ihr Partner dann nicht bedingungslos kompromissbereit sind und Ihre Interessen hintenanstellen, dürfte Ihre Ehe schnell zum Scheitern verurteilt sein.

Praxisbeispiel:

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und heiraten eine Partnerin aus Afrika oder Südamerika. Dort herrscht vielfach die Sichtweise vor, die den Mann nicht als Partner betrachtet, sondern als eine Person, die die Frau versorgt, sexuell mit ihr verkehrt, sie aber nicht so als Partner betrachtet, wie wir Partnerschaft hierzulande verstehen (Quelle: Psychologische Beratung bikultureller Paare und Familien, Verlag Brandes & Apsel). Umgekehrt müssen Sie als deutsche Staatsangehörige einkalkulieren, dass in afrikanischen Ländern Kinder beschnitten werden. Das Argument, die Beschneidung sei Körperverletzung und missachte das Wohl und die Würde des Kindes, zählt in diesen Kulturen nichts.

Die Berliner Beratungsstelle des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften bietet bikulturellen Paaren Beratungshilfe in allen Lebenslagen an.

Muss ich mich vor der Heirat verloben?

Sie brauchen sich nicht vor der Heirat zu verloben. Sie können sofort heiraten. Haben Sie sich verlobt, sind Sie dennoch nicht verpflichtet, Ihren Partner zu heiraten. Ihr Partner kann aus der Verlobung keinen Rechtsanspruch auf Heirat ableiten. Ihre Absicht allein, den Partner später zu heiraten, begründet noch kein Verlöbnis.

Selbst wenn Sie Ihrem Partner für den Fall, dass Sie ihn doch nicht heiraten wollen, eine Vertragsstrafe versprochen haben, bleibt Ihr Versprechen belanglos. Es ist nichtig. Dennoch ist die Option der Verlobung nicht zu unterschätzen. Sie dient der Vorbereitung auf die Ehe und stellt den Testfall dafür dar, ob Sie beide gewillt und tatsächlich fähig sind, dauerhaft mit Ihrem Partner zusammenzuleben.

Gut zu wissen:

Treten Sie grundlos vom Verlöbnis zurück, müssen Sie Ihrem Partner diejenigen Aufwendungen ersetzen, die er/sie oder seine Eltern in Erwartung der Heirat getätigt haben. Ihr Rücktritt bleibt nur dann ohne finanzielle Konsequenzen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben, den Partner nicht zu heiraten. Ein wichtiger Grund kann darin bestehen, dass der Partner fremdgeht oder gemeinsame Lebenspläne nicht mehr akzeptieren möchte. Auf jeden Fall sollten Sie ein Verlöbnis als ein vertragliches Versprechen auf Eingehung der Ehe ernst nehmen und die Interessen und die Person Ihres Partners respektieren.

Was muss ich zur Trauung beim Standesamt wissen?

Möchten Sie sich trauen lassen, müssen Sie Ihre Heiratsabsicht bei dem Standesamt anmelden, wo Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Zur Identitätsfeststellung benötigen Sie ein Ausweispapier und Ihre Geburtsurkunde. Außerdem benötigen Sie Ihr Scheidungsurteil, wenn Sie bereits geschieden sind oder die Sterbeurkunde Ihres Ehepartners, wenn Sie verwitwet sind. Als ausländischer Staatsangehöriger benötigen Sie das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Sie können Ihren Partner nicht unter einer Bedingung (z.B. Ihre Mutter stimmt der Ehe zu) oder einer Zeitbestimmung (z.B. Sie möchten nach spätestens zehn Jahren wieder geschieden werden) oder einem Vorbehalt (z.B. Sie behalten sich für drei Wochen ein Rücktrittsrecht vor) heiraten.

Gut zu wissen:

Eine Trauung auf dem Traumschiff ist nur im Ausnahmefall möglich, wenn das Schiff beispielsweise unter der Flagge von Malta, der Bahamas oder der Bermudas kreuzt. Ansonsten sind Kapitäne von Kreuzfahrtschiffen nicht berechtigt, Trauungen vorzunehmen.

Was muss ich zur kirchlichen Trauung wissen?

Die Trauung in der Kirche begründet keine zivilrechtlich gültige Ehe. Sie spendet Ihnen lediglich den Segen Gottes. Nur der Standesbeamte kann eine Ehe beurkunden. Das ursprünglich bis ins Jahr 2009 geltende „Verbot der kirchlichen Voraustrauung“ besteht nicht mehr. Danach durften Sie erst kirchlich getraut werden, wenn Sie zuvor Ihre Ehe beim Standesamt begründet hatten. Um ungültige Ehen zu vermeiden, fordern evangelische und katholische Kirche im Regelfall die vorhergehende standesamtliche Trauung.

Gut zu wissen:

Eine rein kirchliche Trauung würde für den Fall der Scheidung keinerlei rechtliche Konsequenzen haben. Sie hätten keinen Anspruch auf Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich. Nur die Trauung vor dem Standesbeamten begründet eine Ehe und im Fall der Scheidung Ansprüche nach dem Scheidungsrecht.

Wo wird meine Ehe registriert?

Das Standesamt, bei dem Sie heiraten, führt ein Eheregister. Dort werden Datum und Ort Ihrer Eheschließung, Ihre Personalien sowie Ihre Religion und Staatsangehörigkeit eingetragen. Auch Ihr Familienname, auf den Sie sich bei der Trauung einigen müssen, wird eingetragen. Eingetragen werden auch Namen und Wohnsitz Ihrer beider Eltern. Der Standesbeamte trägt später alle Veränderungen Ihres Personenstandes, wie die Auflösung der Ehe oder den Tod eines Ehepartners, aber auch Änderungen von Namen, Religion und Staatsangehörigkeit dort ein. Zum Nachweis Ihrer Heirat erhalten Sie eine Heiratsurkunde. Anlässlich der Trauung wird Ihnen ein formschönes Familienstammbuch übergeben, in dem auch Ihre Heirat eingetragen. Sie sollten darin möglichst alle späteren Änderungen Ihres Personenstandes, insbesondere die Geburt eines Kindes, vermerken lassen.

Die Frühlings- und Sommermonate sind in Deutschland die beliebteste Zeit, die Ehe zu schließen.
Schaubild: Die Frühlings- und Sommermonate sind in Deutschland die beliebteste Zeit, die Ehe zu schließen.

Mit welchen Konsequenzen muss ich bei einer Scheinehe rechnen?

Sie begründen eine Scheinehe, wenn Sie Ihren Partner heiraten, ohne dass Sie tatsächlich eine Lebensgemeinschaft begründen wollen. Grund für Scheinehen ist meist, dass der Partner die Einreise nach Deutschland oder eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erreichen möchte. Hat der Standesbeamte bei der Trauung Zweifel, muss er die Eheschließung verweigern. Er darf Sie konkret nach Ihren Absichten fragen, Unterlagen anfordern und eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Im Zweifelsfall entscheidet das Amtsgericht. Eine Scheinehe ist zudem unabhängig von einer Scheidung aufhebbar, wenn der Ehepartner oder die zuständige Verwaltungsbehörde die Aufhebung beantragt.

Gut zu wissen:

Möchten Sie einen ausländischen Staatsangehörigen heiraten, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von der Ausländerbehörde befragt werden. Dazu werden Ihnen nach Maßgabe eines Fragenkatalogs unabhängig voneinander gleichlautende Fragen zu Ihren persönlichen Verhältnisse gestellt. Nach Ihren Antworten kann die Behörde einschätzen, warum Sie einander heiraten wollen und inwieweit Sie Ihre Antworten möglicherweise untereinander abgesprochen haben.

Sollte ich einen Ehevertrag abschließen?

Das Eherecht macht es Ihnen leicht. Es regelt im Detail die mit der Ehe und Scheidung verbundenen Rechte und Pflichten der Ehepartner. Sie können es dabei belassen. Einen Ehevertrag brauchen Sie nur in Ausnahmefällen abzuschließen, wenn es darum geht, Ihre individuelle Lebenssituation im Hinblick auf die anstehende Heirat, Ihre bestehende Ehe oder die anstehende Scheidung abweichend von den gesetzlichen Vorgaben zu regeln. In Betracht kommen folgende Ausnahmefälle:

  • Sie besitzen unterschiedlich hohe Vermögenswerte („Diskrepanz-Ehe“): Sind Sie besonders begütert, könnten Sie mit einem Ehevertrag vorbeugen, dass der weniger wohlhabende Ehepartner Sie nur heiratet, um im Fall der Scheidung gut versorgt zu sein. Umgekehrt könnte Ihr weniger begüterter Ehepartner auf einem Ehevertrag bestehen, weil er den Eindruck vermeiden möchte, dass er Sie nur heiratet, um in der Ehe und nach einer Scheidung sorgenfrei leben zu können. Ein Ehevertrag klärt die Verhältnisse.
  • Sie verdienen gleich viel Einkommen: Verdienen Sie etwa gleich gut und beabsichtigen Sie keine Kinder in die Welt zu setzen, kann ein Ehevertrag klarstellen, dass alles so bleibt, wie es ist. Sie stellen gegenseitig keine Ansprüche und bleiben unabhängig.
  • Sie sind Unternehmer: Sind Sie unternehmerisch tätig, sollten Sie dann interessiert sein, das Betriebsvermögen des Unternehmens aus dem bei einer Scheidung durchzuführenden Zugewinnausgleich auszunehmen. Sie vermeiden damit, dass Sie Betriebsteile oder gar den gesamten Betrieb verkaufen müssen, um den Partner auszuzahlen. Sie sichern mit einem Ehevertrag den Fortbestand Ihres Betriebes.

Ehevertrag

Wie schließen wir einen Ehevertrag ab und was können wir im Ehevertrag...

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Checkliste

Gut zu wissen:

Ein Ehevertrag ist rechtlich nur relevant, wenn Sie diesen notariell beurkunden. Sie können Eheverträge vor Ihrer Heirat, während Ihrer Ehe oder im Hinblick auf eine anstehende Scheidung vereinbaren. Notfalls genügt es, wenn Sie sich noch im Scheidungstermin einigen und die Vereinbarung gerichtlich protokollieren lassen.

Was bedeutet im Vergleich zur Scheidung die Aufhebung der Ehe?

Ehen können, statt geschieden, auch aufgehoben werden. Das Gesetz benennt hierfür ausdrücklich Aufhebungsgründe. Liegt ein solcher Aufhebungsgrund vor, wird die Ehe aufgehoben. Sie kann und braucht dann nicht geschieden zu werden.

Praxisbeispiel:

 

  • Ihr Ehepartner hat Sie geheiratet, obwohl er noch in anderer Ehe verheiratet ist. Da das Gesetz die Bigamie als Aufhebungsgrund bezeichnet, kann Ihre Ehe aufgehoben werden.
  • Eine Ehe ist aufhebbar, wenn Sie eine Person geheiratet haben, mit der Sie blutsverwandt sind. Die Blutsverwandtschaft muss in gerader Linie bestehen. In gerader Linie sind Sie mit Ihren Kindern und Enkelkindern verwandt. Das Eheverbot besteht auch zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Kein Eheverbot besteht also dann, wenn Sie Ihren Cousin oder als Tante Ihren Neffen geheiratet haben. Mit diesen Personen sind Sie nur in der Seitenlinie verwandt.
  • Ein Aufhebungsgrund besteht, wenn Sie im Zustand vorübergehender Störung Ihrer Geistestätigkeit geheiratet haben. Es liegt an Ihnen, diese Gegebenheit zur Überzeugung des Gerichts nachzuweisen.
  • Aktuell relevant sind Eheschließungen, bei denen ein Ehepartner zur Heirat gezwungen wurde. Solche Zwangsehen und insbesondere Kinderehen begründen ein Aufhebungsrecht.
  • Ein Aufhebungsgrund besteht, wenn Sie eine Scheinehe begründet haben, bei der Sie nie die Absicht hatten, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen.

Die Aufhebung können Sie selbst beim Familiengericht beantragen. Ansonsten, wenn Aufhebungsgründe bekannt werden, sind die Verwaltungsbehörden antragsberechtigt. Wichtig ist, dass Sie die im Gesetz bezeichneten Fristen (im Regelfall ein Jahr, bei Zwangsehen drei Jahre, keine Frist bei Scheinehen) beachten.

Brauche ich für meine Scheidung einen Scheidungsgrund?

Der einzige Scheidungsgrund, der für Ihre Scheidung relevant ist, ist die Zerrüttung und das Scheitern Ihrer Ehe. Das Scheidungsrecht beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Das früher geltende Verschuldensprinzip zählt heute nicht mehr. Es kommt also nicht mehr darauf an, ob Ihr Ehepartner oder Sie selbst dafür verantwortlich sind oder sich verantwortlich fühlen, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Entscheidend ist allein, dass die Ehe gescheitert ist.

Was nicht zusammen kann Bestehen, tut am besten sich zu lösen.

Friedrich Schiller (1759 - 1805)

Die Ursachen dafür, dass Ihre Ehe gescheitert ist, bleiben im Hintergrund. Sie sind nur Anlass dafür, dass Sie Ihre zerrüttete und gescheiterte Ehe nunmehr scheiden lassen wollen. Werfen Sie Ihrem Partner also beispielsweise Treuebruch oder Gewalttätigkeit vor, sind dies zwar Gründe, dass Sie sich scheiden lassen. Gründe dieser Art führen aber nur dazu, dass Ihre Ehe gescheitert ist. Und allein auf das Scheitern kommt es an. Mit dem Scheitern Ihrer Ehe geht einher, dass Sie oder Ihr Ehepartner oder beide nicht die Absicht haben, Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen. Weil das so ist, können Sie geschieden werden.

Wann gilt meine Ehe als gescheitert?

Ihre Ehe gilt als gescheitert, wenn Ihre eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass Sie oder Ihr Ehepartner diese Lebensgemeinschaft wiederherstellen möchten (§ 1565 Abs. I BGB). Maßgebliches Indiz ist, dass Sie sich getrennt und wenigstens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Möchten Sie jetzt den Scheidungsantrag stellen, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten.

  • Sie können nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung beantragen. Entweder beantragen Sie die Scheidung allein oder im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner. Sie wickeln Ihre Scheidung dann einvernehmlich im gegenseitigen Einvernehmen ab und vermeiden damit die oft mit vielen Komplikationen verbundene streitige Scheidung und den allzu oft ruinösen Rosenkrieg (§ 1566 BGB).
  • Ist Ihr Ehepartner der Meinung, dass Ihre Ehe nicht gescheitert ist, können Sie spätestens nach Ablauf von drei Jahren trotzdem geschieden werden, wenn Sie die Scheidung beantragen. Ihr Ehepartner kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern. Er kann sie allenfalls verzögern, indem er Anträge zu Scheidungsfolgesachen stellt und beispielsweise Unterhalt fordert.
  • In Ausnahmefällen kommt es auf den Ablauf des Trennungsjahres oder den Ablauf der drei Jahre Trennung nicht unbedingt an, wenn Sie in Ihrer Person eine unzumutbare Härte begründen können. Insbesondere dann, wenn Sie noch kein Jahr getrennt voneinander leben, können Sie trotzdem geschieden werden, wenn Ihnen die Fortsetzung Ihrer Ehe nicht zuzumuten ist. Dafür kommt es maßgeblich auf Gründe in der Person Ihres Ehepartners an, derentwegen es Ihnen nicht zuzumuten ist, den Ablauf des Trennungsjahres abwarten zu müssen.
Wenn Sie Ihre Scheidung einreichen möchten, gibt es unterschiedliche Alternativen, wann die Ehe geschieden werden kann.
Schaubild: Wenn Sie Ihre Scheidung einreichen möchten, gibt es unterschiedliche Alternativen, wann die Ehe geschieden werden kann.

Praxisbeispiel:

Härtefälle, die eine vorzeitige Scheidung rechtfertigen, erkennt die Rechtsprechung bei fortgesetzten schweren Misshandlungen oder Kränkungen eines Ehepartners an. Auch die Schwangerschaft aus einer außerehelichen Beziehung oder das Zusammenleben des Partners mit dem neuen Partner in der vormals ehelichen Wohnung kann einen Härtefall begründen.

Härtefälle sind Ausnahmen. Sie sollten sich nicht darauf einlassen, Härtegründe vorzutäuschen, nur um vorzeitig geschieden zu werden. Berufen Sie sich auf einen Härtegrund, müssen Sie die Situation zur Überzeugung des Richters nachweisen. Dazu können Sie Zeugen benennen oder Schriftverkehr mit Ihrem Ehepartner vorlegen, der die Situation belegt.

Kann mein Ehepartner die Scheidung verzögern oder verhindern?

Das Gesetz erkennt Situationen an, in denen einer Scheidung augenblicklich unpassend („zur Unzeit“) wäre. Eine Scheidung stellt alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Das Gesetz will eine Scheidung zur Unzeit möglichst vermeiden.

So soll eine Ehe nicht geschieden werden, wenn und solange es im Interesse gemeinschaftlicher Kinder ausnahmsweise als notwendig erscheint, die Ehe zumindest vorübergehend aufrechtzuerhalten. Beispiel: Nach Ihrer Trennung ist Ihr minderjähriges Kind derart depressiv, dass es suizidgefährdet ist.

Gut zu wissen:

Sie können einen Härtefall nicht damit begründen, dass Sie infolge Ihrer Trennung und Scheidung finanziell belastet sind. Finanzielle Nachteile sind typische Begleiterscheinungen einer Scheidung. Sie sind durch Kindesunterhalt, Trennungs- und Ehegattenunterhalt auszugleichen.

Die Scheidung ist auch dann unpassend und erfolgt zur Unzeit, wenn es Ihrem Ehepartner aufgrund seiner außergewöhnlichen Lebenssituation nicht zuzumuten wäre, gerade jetzt geschieden zu werden. Dies trifft zu, wenn Ihr Ehepartner altersbedingt gebrechlich ist und ebenfalls, wenn die Trennung durch das Scheidungsurteil als endgültig erscheinen würde, und ein schwer depressiver Ehepartner dadurch droht, in eine noch tiefere Suizidgefahr abzurutschen.

Was ist eine herkömmliche Scheidung?

Den herkömmlichen Weg, sich scheiden zu lassen, kennt jeder. Sie schlagen die Gelben Seiten des Telefonbuchs auf und recherchieren dort einen aus Ihrer Sicht für Ihre Scheidung infrage kommenden Rechtsanwalt. Sie überwinden sich, rufen in der Kanzlei an und vereinbaren einen Besprechungstermin. Für den Termin nehmen Sie sich Urlaub, putzen sich heraus, fahren mit dem Auto Richtung Kanzlei, suchen einen Parkplatz und sitzen einer für Sie fremden Person gegenüber.

Wahrscheinlich hatten Sie vorher noch kaum Gelegenheit, sich wegen der Details eines Scheidungsverfahrens angemessen zu informieren und hätten an sich einen Berg voller Fragen. Da auch für Anwälte „Zeit = Geld“ ist, dürfen Sie nicht unbedingt erwarten, dass alle Ihre Fragen zuverlässig beantwortet werden. Vielleicht verlassen Sie die Kanzlei und haben das Gefühl, schlecht „bedient“ worden zu sein. Der Rechtsanwalt wird Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Voraussetzung ist, dass Sie die dafür anfallenden Gebühren bezahlen oder mit dem Anwalt einen Weg gefunden haben, im Hinblick auf Ihre finanzielle Situation die Gebühren irgendwie zu bewerkstelligen. Würden Sie Ihre Scheidung online in die Wege leiten, hätten Sie andere Optionen.

Der kompetente Anwalt

Anhaltspunkte, die Ihnen bei der Beurteilung der Kompetenz Ihres Anwalts...

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Checkliste

Gut zu wissen:

Sind Sie finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Verfahrenskosten für Gericht und Rechtsanwalt. Da die Gebühren für den Anwalt niedriger sind als normal, ist nicht jeder Rechtsanwalt bereit, ein Mandat mit Verfahrenskostenhilfe zu übernehmen. Für Sie kommt es als dann darauf an, einen Rechtsanwalt zu finden, der auch Scheidungsverfahren mit Verfahrenskostenhilfe bearbeitet.

Was ist eine Online-Scheidung?

Nutzen Sie die Möglichkeiten einer Online-Scheidung, ersparen Sie sich den Aufwand, den Sie bei der herkömmlichen Scheidung meist betreiben müssen. So können Sie die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen und sich einen für Ihr Scheidungsverfahren kompetenten Rechtsanwalt vermitteln lassen. Die Kommunikation verläuft vornehmlich online. Sie entledigen sich Ihrer vielleicht bestehenden Scheu, persönlich einen Rechtsanwalt kontaktieren zu müssen. Da der Scheidungsservice mit erfahrenen und zuverlässigen Rechtsanwälten zusammenarbeitet, dürfen Sie davon ausgehen, dass Sie an einen für Ihr Scheidungsverfahren kompetenten Anwalt vermittelt werden. So können Sie Ihren Scheidungsantrag nebst den notwendigen Unterlagen bequem zu jeder Tages- und Nachtzeit online übermitteln und letztlich den Rechtsanwalt beauftragen, Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.

Zehn wichtige Fragen zu Online Scheidung

Wie funktioniert die Online Scheidung? 10 Wichtige Fragen und Antworten...

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Checkliste

Was sind die Vorteile einer Online-Scheidung?

Ein guter Scheidungsservice bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf ein Scheidungsverfahren vorzubereiten und sich über alles zu informieren, was Sie wissen sollten. Idealerweise besteht das Angebot darin, dass Sie zwanglos eine Servicenummer anrufen und dort in einer Art Orientierungsberatung aufgeklärt werden, was Sie augenblicklich wissen sollten. Es versteht sich, dass diese Orientierungsberatung kostenfrei angeboten werden sollte.

Im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung bietet Ihnen die Online-Scheidung zahlreiche Vorteile.
Schaubild: Im Vergleich zur herkömmlichen Scheidung bietet Ihnen die Online-Scheidung zahlreiche Vorteile.

Noch vorteilhafter ist es, wenn Sie sich vorher anhand entsprechend aufbereiteter Websites über alle rechtlichen, emotionalen und finanziellen Gegebenheiten einer Trennung und Scheidung informieren können. Eine gute Website hält Texte bereit, die Sie leicht verstehen und Sie auf Ihre Scheidung vorbereiten. Dabei sollte es auch so sein, dass nicht nur die Scheidung im Mittelpunkt steht. Vielmehr sollten Sie auch Hinweise erhalten, wie Sie Ihre Trennung bewerkstelligen und Ihre Scheidung so abwickeln, dass Sie möglichst einvernehmlich erfolgt und Sie eine mit vielen Komplikationen verbundene streitige Scheidung vermeiden können.

Fazit

Als Sie geheiratet haben, haben Sie Ihre Lebensgemeinschaft mental und organisatorisch vorbereitet. Genau so sollten Sie auch im Fall einer Scheidung vorgehen. Verstehen Sie ein Scheidungsverfahren so, dass Sie sich nicht nur von Ihrem Partner trennen, sondern Ihre Lebensgemeinschaft organisatorisch abwickeln. Das Gesetz gibt hierfür die Wege vor. Es liegt an Ihnen selbst, diese Wege so zu gehen, dass sie nicht in einer Sackgasse enden. Vielmehr sollte es so sein, dass Sie mit der Scheidung auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Sie Ihr Leben notwendigerweise neu gestalten können.

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Autor Volker Beeden

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