Zugewinnausgleich - Was ist das und was muss ich beachten?

Zugewinnausgleich - Was ist das und was muss ich beachten?

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Wie wird das zugewonnene Vermögen bewertet? Wie wird es aufgeteilt?

Wird eine Ehe geschieden, hat jeder Ehepartner Anspruch auf Durchführung des Zugewinnausgleichs. Der Zugewinnausgleich ist eine Scheidungsfolge. Dabei wird dasjenige Vermögen, das die Ehepartner während der Ehe erworben haben, bewertet und untereinander aufgeteilt. Dies könnte beispielsweise ein gemeinsames Haus sein.

Das Wichtigste

  • Zugewinn ist der Betrag der Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe mehr erwirtschaftet hat als der andere.
  • Grund für den Zugewinnausgleich ist, dass insbesondere Haushaltsführung und Arbeitsleistung der Ehepartner während der Ehe gleichgestellt sind und derjenige Ehepartner, der weniger Möglichkeiten hatte, Geld zu verdienen, am Vermögenszuwachs des anderen beteiligt werden soll.
  • Der Zugewinnausgleich erfordert die Verständigung der Ehepartner untereinander und muss gegebenenfalls beim Familiengericht, möglichst im Verbund mit der Scheidung, beantragt werden.
  • Der Zugewinnausgleich kann in einem Ehevertrag ausgeschlossen sein, wenn dort Gütertrennung vereinbart wurde.
  • Der Zugewinnausgleich wird dadurch berechnet, dass die Anfangsvermögen und Endvermögen beider Ehepartner gegenübergestellt werden. Die Hälfte der Differenz dessen, was ein Partner mehr verdient hat, ist als Zugewinn auszugleichen.
  • Der Zugewinn wird durch Bargeld abgegolten. Alternativ können auch Vermögenswerte übertragen werden.
  • Um endlose Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Zugewinnausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Dafür kommen je nach der individuellen Situation der Ehepartner eine ganze Reihe von Optionen in Betracht.
  • Die Kombination einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit einer Online-Scheidung ist ein optimaler Weg, die Kosten einer Scheidung so gering wie möglich zu halten.

Was genau ist der Zugewinn?

Zugewinn ist nach der Definition des § 1373 BGB der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt. Zugewinn ist also das „Mehr“, das beide Eheleute während der Ehe erwirtschaftet haben. Wenn das Vermögen am Ende der Ehe größer ist als bei der Heirat, so ist diese Differenz der Zugewinn. Da die Vermögen der beiden Ehepartner während der Ehe zumindest rechtlich getrennt bleiben, hat jeder Ehepartner seinen eigenen Zugewinn. Dieser Zugewinn wird am Ende der Ehe so ausgeglichen, dass beide Ehepartner einen gleich hohen Vermögenszuwachs haben. Dies ist dann der sogenannte Zugewinnausgleich.

Wodurch rechtfertigt sich der Zugewinnausgleich?

Die Zugewinngemeinschaft ist vom Grundsatz her eine Gütertrennung. Ihre beiden Vermögen bleiben nämlich auch während der Ehe getrennt. Der Zugewinngemeinschaft liegt der Gedanke zugrunde, dass alles, was Sie im Laufe Ihrer Ehe erwirtschaften, als von beiden Partnern gemeinsam arbeitsteilig erwirtschaftet betrachtet wird. Der Gesetzgeber hatte vornehmlich die Hausfrauenehen im Blick, bei der ein Partner den Haushalt führt und die Kinder betreut und der andere im Beruf das Geld verdient. Da beides als gleichwertig betrachtet wird, ist derjenige Partner, der während der Ehe bessere Möglichkeiten hatte, Vermögenswerte zu erwirtschaften, verpflichtet, den anderen an seinem Vermögenszuwachs zu beteiligen. Die Zugewinngemeinschaft versteht sich als Schicksalsgemeinschaft der Eheleute. Da heute oft beide Ehepartner berufstätig und damit in der Lage sind, Vermögenswerte zu erwirtschaften, hat sich die Bedeutung des Zugewinnausgleichs relativiert.

Wie erfolgt der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich erfolgt anlässlich der Trennung und Scheidung nicht automatisch oder von Amts wegen. Derjenige Ehepartner, der den Zugewinnausgleich verlangt, muss den Anspruch aktiv geltend machen. Das Familiengericht interessiert sich, sofern Sie keinen Antrag stellen, nicht für Ihre Vermögensauseinandersetzung. Sie können den Zugewinnausgleich im Zusammenhang mit dem Scheidungsantrag bei Gericht vortragen. Da diese Scheidungsfolge dann im Verbund mit der Scheidung entschieden wird, spricht man vom Scheidungsverbund. Sie können den Zugewinnausgleich aber auch noch nach der Scheidung Ihrer Ehe geltend machen und müssen dazu gesondert Klage einreichen. Im Idealfall verständigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner aber im Wege einer Scheidungsfolgenvereinbarung darüber, wie Sie den Zugewinnausgleich untereinander herbeiführen. Jede streitige Auseinandersetzung vor Gericht verursacht insbesondere bei hohen Vermögenswerten enorme Gerichts- und Anwaltsgebühren, die oftmals das, was Sie an Zugewinn erhalten, aufbrauchen.

Wann ist der Zugewinnausgleich ausgeschlossen?

Haben Sie vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, ist oft Gütertrennung vereinbart. Gütertrennung führt dazu, dass meist auch der Zugewinnausgleich wegen der Scheidung ausgeschlossen ist. Lesen Sie also in einem eventuell bestehenden Ehevertrag nach, was vereinbart ist. Sie können den Zugewinnausgleich auch noch anlässlich der Scheidung Ihrer Ehe in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ausdrücklich ausschließen oder gestalten.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Beim Zugewinnausgleich wird heftig gerechnet. Jeder Ehepartner muss sein Anfangsvermögen und sein Endvermögen beziffern. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen wird aufgeteilt.

Praxisbeispiel:

Mark und Clara lassen sich scheiden. Clara verlangt Zugewinnausgleich. Mark hatte am Tag der Hochzeit ein Anfangsvermögen von 100.000 EUR. Da er mit Geld nicht umgehen kann, beträgt sein Endvermögen zum Zeitpunkt der Scheidung nur noch 50.000 EUR. Er hat also keinerlei Zugewinn erzielt. Sein Verlust von 50.000 EUR bleibt für die Zugewinnberechnung bedeutungslos. Sein Zugewinn beträgt 0 EUR. Clara hatte bei der Heirat ein Anfangsvermögen von 10.000 EUR und bei der Scheidung ein Endvermögen von 50.000 EUR. Ihr Zugewinn beträgt 40.000 EUR. Mark hat dann einen Anspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den beiden Zugewinnen, also 20.000 EUR. Dieser Betrag ist die Hälfte dessen, was Clara mehr als Mark erwirtschaftet hat. Dabei bleibt es Mark verwehrt, seinen Vermögensverlust von 50.000 EUR als negativen Zugewinn anzusetzen und eine Zugewinndifferenz vom 90.000 EUR geltend zu machen (40.000 EUR Gewinn von Clara und 50.000 EUR Verlust von Mark) und daraus einen Zugewinnausgleich von 45.000 EUR abzuleiten. Dies würde nämlich dazu führen, dass Clara auch für die Hälfte der von Mark erwirtschafteten Verluste geradestehen müsste. Dies ist aber nicht Sinn des Zugewinnausgleichs.

Wie wird der Zugewinnausgleich durchgeführt?

Der Zugewinnausgleich erfolgt im Regelfall durch die Übergabe von Bargeld. Notfalls muss der ausgleichspflichtige Ehepartner einen Kredit aufnehmen oder auch Vermögenswerte verkaufen. Besteht das Vermögen in einem Unternehmen, kann dies dazu führen, dass das Unternehmen zerschlagen und unter Wert verkauft werden muss („Unternehmerscheidung“). Um Vermögensverluste im Interesse beider Parteien zu vermeiden, empfiehlt sich, eine einvernehmliche Regelung über den Zugewinnausgleich herbeizuführen.

Welche Möglichkeiten bestehen, den Zugewinnausgleich einvernehmlich zu regeln?

Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.

Matthias Claudius

Prozesse führen in Ehesachen selten zu befriedigenden Ergebnissen. Meist streiten sich die Eheleute um die Verkehrswerte ihrer Vermögenswerte. Oft sind teure Sachverständigengutachten erforderlich. Oft müssen Vermögenswerte unter Wert versilbert werden. Dann ist es allemal besser, in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmliche Regelungen zu vereinbaren. Ziehen Sie folgende Optionen in Betracht: …

  • Sie einigen sich auf eine pauschale Abfindung des Zugewinns, z.B. 1.000 EUR je Ehejahr oder pauschal 50.000 EUR.
  • Sie verzichten darauf, bestimmte Vermögenswerte, die zum Anfangs- und/oder Endvermögen gehören, dort zu berücksichtigen (z.B. das Betriebsvermögen oder der Jaguar von Hannes bleiben außen vor).
  • Sie vereinbaren, dass bestimmte Vermögenswerte abweichend von Ihrem Ertrags- oder Verkehrswert mit einem bestimmten Betrag festgesetzt werden (z.B. eine Immobilie im Verkehrswert von 100.000 EUR wird mit 50.000 EUR beziffert).
  • Sie vereinbaren eine andere Ausgleichsquote als die vom Gesetz vorgesehene Hälfte.
  • Sie vereinbaren, dass der Zugewinnausgleich statt in Geld durch die Übertragung bestimmter Sachwerte erfolgt (z.B. ein Ehepartner erhält die Ehewohnung).
  • Sie vereinbaren, dass die Zugewinnausgleichsforderung ratenweise erfüllt werden kann (z.B. 1. Rate in Höhe von 10.000 EUR im Januar, 2. Rate in Höhe von 5.000 EUR im Juni o.ä.).
  • Sie vereinbaren statt des Zugewinnausgleichs höhere Unterhaltszahlungen.
  • Sie verzichten vollständig oder teilweise auf den Zugewinnausgleich.
  • Vorteile der einvernehmlichen Scheidung
    Schaubild: Vorteile der einvernehmlichen Scheidung

Kombinieren Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung mit der Online-Scheidung

Haben Sie sich auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung verständigt, können Sie die Scheidung idealerweise auch noch online einreichen. Die Online-Scheidung vereinfacht den Verfahrensablauf und Sie erreichen schnellstmöglich Ihr Ziel.

Fazit

Zugewinnausgleichsrechnungen sind eine komplexe Angelegenheit. Jeder Ehepartner rechnet naturgemäß in seinem Sinne. Gerichtliche Streitigkeiten dauern oft Jahre. In dieser Zeit wissen Sie nicht, wie sich die Verhältnisse entwickeln und ob Ihr Ehepartner überhaupt noch in der Lage ist, eine vielleicht zu hoch angesetzte Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen. Besser ist, die Dinge im Verbund mit der Scheidung zu regeln und idealerweise eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Jeder Streit verbrennt Ihr Geld, egal ob Sie fordern oder geben.

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Autor Volker Beeden

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