Scheidungskosten genau berechnen

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Ist ein Scheidungskostenrechner oder ein Kostenvoranschlag die bessere Wahl?

Vertrauen Sie immer auf das, was Ihnen ein Rechner im Internet vorrechnet? Möchten Sie Ihre Scheidungskosten genau berechnen, können Sie einen Scheidungskostenrechner in Anspruch nehmen. Dann müssen Sie aber Kenntnis davon haben, auf welche Fakten es ankommt und welche Daten und Zahlen Sie eingeben müssen. Wissen Sie nicht, wie Sie Ihr Nettoeinkommen richtig berechnen, erhalten Sie bei fehlerhaften Angaben zwangsläufig falsche Ergebnisse. Erscheinen Ihnen die Scheidungskosten dann als zu hoch, schieben Sie Ihren Scheidungswunsch vielleicht unnötigerweise auf. Hätten Sie umgekehrt die richtigen Daten eingegeben, könnte das Ergebnis Ihre Entscheidungsfindung positiv beeinflussen. Wir erklären Ihnen, wie Sie Scheidungskosten genau berechnen und ob ein Scheidungskostenrechner oder ein individueller Kostenvoranschlag die bessere Wahl ist.

Das Wichtigste

  • Ein Scheidungskostenrechner berechnet die voraussichtlichen Scheidungskosten nach Standards. Voraussetzung ist, dass Sie wissen, welche Daten, Fakten und Zahlen einzugeben sind und welche keine Rolle spielen.
  • Geben Sie in Unkenntnis der Maßstäbe falsche Daten ein, erhalten Sie zwangsläufig falsche Ergebnisse.
  • Ein individueller Kostenvoranschlag stellt regelmäßig die bessere Alternative dar, wenn Sie Ihre Scheidungskosten genau berechnen wollen. In einem Kostenvoranschlag können Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse zuverlässiger berücksichtigt werden.
  • Erkennen Sie anhand des Kostenvoranschlags, dass eine streitige Scheidung hohe Verfahrenskosten verursacht, sollten Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Warum sollte ich die Scheidungskosten genau berechnen?

Scheidungen kosten Geld. Wenn Sie Ihrem Drang, sich scheiden lassen zu wollen, nachgeben, ohne zu wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, riskieren Sie, dass sich Ihre vielleicht ohnehin angespannte finanzielle Situation zusätzlich verschlechtert. Kennen Sie jedoch den Kostenaufwand, betrachten Sie Ihre Scheidung aus einem ganz anderen Licht. Vor allem wissen Sie, auf welchen Wegen Sie Kosten einsparen oder den Kostenaufwand auf ein notwendiges Minimum beschränken können.

Was kostet eine Scheidung

Unsere umfangreiche Checkliste zum Thema Scheidungskosten zeigt Ihnen...

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Checkliste

Ist ein Scheidungskostenrechner der Weisheit letzter Schluss?

Sie finden im Internet eine Reihe von Scheidungskostenrechnern. Solche Angebote sind als Serviceleistungen zu verstehen, die dazu dienen, Sie für gerade diesen Anbieter zu begeistern. Scheidungskostenrechner sind immerhin in der Lage, Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, was an Kosten für Ihr Scheidungsverfahren auf Sie zukommen könnte.

Ein Scheidungskostenrechner aus dem Internet ist meist nicht die beste Wahl, um Ihre Scheidungskosten genau zu berechnen.
Ein Scheidungskostenrechner aus dem Internet ist meist nicht die beste Wahl, um Ihre Scheidungskosten genau zu berechnen.

Aber: Scheidungskostenrechner arbeiten meist immer nach dem gleichen Schema. Vornehmlich wird Ihr Nettoeinkommen und das Nettoeinkommen Ihres Ehepartners abgefragt. Damit fangen die Probleme an. Ihr Nettoeinkommen ist mithin die Grundlage, um die Gebühren für Gericht und Anwalt zu berechnen. Dazu weisen die Scheidungskostenrechner darauf hin, dass Sie Ihr Nettoeinkommen aus Ihrem Bruttoeinkommen berechnen, indem Sie Ihre monatlichen Verpflichtungen davon abziehen. Teils ist auch vom „bereinigten“ Nettoeinkommen die Rede.

Für Sie stellt sich die Aufgabe, dass Sie wissen müssen, welche Abzüge und welche Verbindlichkeiten Ihr Bruttoeinkommen vermindern oder wie Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen berechnen. Ein Scheidungskostenrechner gibt Ihnen darauf keine verlässliche Antwort. Scheidungskostenrechner sind also nicht der Weisheit letzter Schluss.

Expertentipp:

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, stellen Sie Ihr Bruttoeinkommen anhand Ihrer Gehaltsabrechnungen fest. Aber auch Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Vermietung von Immobilien sowie Gratifikationsleistungen Ihres Arbeitgebers wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen als Einnahmen und erhöhen Ihr Einkommen. Genauso müssen Sie Steuererstattungen, Kinder- und Elterngeld berücksichtigen. Sozialleistungen bleiben jedoch außen vor. Also: Sie müssen wissen, welche Einnahmen für Ihr Einkommen relevant sind und welche nicht. Ein Scheidungskostenrechner ist dafür keine gute Hilfe.

Ihr maßgebliches Nettoeinkommen berechnen Sie, indem Sie von Ihrem Bruttoeinkommen Lohnsteuern, Sozialversicherungsabgaben, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, berufsbedingte Aufwendungen, Kosten für Fortbildung und Umschulung, angemessene Vorsorgeleistungen für das Alter, Darlehensleistungen, die Ihren bisherigen Lebensstandard geprägt haben, Unterhaltszahlungen für vorrangig berechtigte Personen oder Abschreibungen, wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, geltend machen. Diese Aufzählung ist nicht vollständig und gibt Ihnen nur einen Einblick, welche Abzüge und Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Übersehen oder vergessen Sie relevante Abzüge, geben Sie folglich ein Nettoeinkommen in den Scheidungskostenrechner ein, das viel zu hoch ist und zwangsläufig zu falschen Ergebnissen führt. Oder geben Sie umgekehrt Abzüge ein, die nicht relevant sind, zeigt der Scheidungskostenrechner ein Ergebnis an, das die Scheidungskosten als zu niedrig ansetzt. Sie riskieren dann ein böses Erwachen, wenn die Gerichtskasse die Gebührenrechnung schickt.

Gut zu wissen:

Ihre Einkommensverhältnisse sind nicht allein maßgebend. Verfügen Sie über Vermögenswerte, sind auch diese Werte mit einem bestimmten Prozentsatz zu berücksichtigen und erhöhen den maßgeblichen Verfahrenswert. Vor allem dürfen Sie für sich, Ihren Ehepartner und Ihre gemeinsamen Kinder Freibeträge in Abzug bringen. Diese Freibeträge variieren von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk und schwanken zwischen 15.000 EUR und 60.000 EUR je Ehepartner. In einem individuellen Kostenvoranschlag kann Ihr Rechtsanwalt berücksichtigen, bei welchem Familiengericht Sie die Scheidung beantragen und mit welchen Freibeträgen Sie aller Voraussicht nach rechnen dürfen. Ein Scheidungskostenrechner kann diese Eigenheiten nicht berücksichtigen.

Ist ein Kostenvoranschlag die bessere Alternative?

Die mit einem Scheidungskostenrechner verbundenen Schwierigkeiten vermeiden Sie leicht, wenn Sie sich wegen Ihrer voraussichtlichen Scheidungskosten einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Mit einem individuellen Kostenvoranschlag können Sie die Scheidungskosten genau berechnen, zumindest so genau, dass das oft sehr pauschale Ergebnis eines Scheidungskostenrechners in den Schatten gestellt wird.

Mit einem individuellen Kostenvoranschlag können Sie Ihre Scheidungskosten genau berechnen lassen.
Mit einem individuellen Kostenvoranschlag können Sie Ihre Scheidungskosten genau berechnen lassen.

Ein Rechner im Internet kann nur Standards abfragen. Beauftragen Sie hingegen einen individuellen Kostenvoranschlag, fließen Ihre individuellen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse in die Berechnung ein. Vor allem genügt es, wenn Sie alle Daten und Fakten angeben, die Ihnen wichtig erscheinen. Ob diese dann wirklich wichtig sind und in die Einkommensberechnung und die Berechnung der Scheidungskosten einfließen, entscheidet der Rechtsanwalt, der den Kostenvoranschlag für Sie erstellt. Sie erreichen damit ein wesentlich zuverlässigeres Ergebnis, als wenn Sie sich die Scheidungskosten pauschal durch einen Scheidungskostenrechner berechnen lassen. Der individuelle Kostenvoranschlag dürfte daher die wesentlich bessere Alternative sein.

Welche Vorteile genau bietet ein individueller Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag bewahrt Sie möglicherweise davor, Ihre Scheidung mit nicht kalkulierbaren Konsequenzen zu betreiben. Auch bei der Scheidung geht es darum, dass Sie wissen sollten, was Sie sich leisten können. Ihr Ziel sollte sein, dass Sie die Scheidung nicht als ein Instrument verstehen, mit dem Sie Ihre Interessen bedingungslos durchsetzen und den Interessen Ihres Ehepartners kompromisslos entgegentreten können.

Praxisbeispiel:

Sie betreuen Ihr gemeinsames Kleinkind. Da Sie deshalb nicht arbeiten können, fordern Sie nach der Scheidung Betreuungsunterhalt. Ihre Vorstellung sind 1000 EUR im Monat. Wenn Sie den Unterhaltsanspruch dann gerichtlich geltend machen wollen, verursachen Sie über den Verfahrenswert der Scheidung hinaus einen zusätzlichen Verfahrenswert für den Unterhalt. Das Gesetz beziffert den Verfahrenswert für das Unterhaltsverfahren in diesem Beispiel dann auf den zwölffachen Betrag Ihrer Forderung! Sie verursachen also einen zusätzlichen Verfahrenswert von 12.000 EUR. Es versteht sich, dass Sie allein damit die Gebühren für Gericht und Ihren Rechtsanwalt enorm in die Höhe treiben. Wenn Sie dann Ihren Ehepartner veranlassen, sich wegen der vielleicht überzogenen Forderungen zur Wehr setzen zu müssen, muss er seinerseits einen Rechtsanwalt beauftragen, der seine Gebühren gleichfalls nach diesem hohen Verfahrenswert abrechnet. Ein individueller Kostenvoranschlag, der Ihre Wünsche berücksichtigt, zeigt Ihnen dann deutlich auf, was an Kosten auf Sie zukommt. Sie haben dann die Möglichkeit, sich genau zu überlegen, ob Sie Ihre Forderung wirklich so durchsetzen wollen oder ob Sie Wege suchen, sich einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner zu verständigen.

Welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich?

Wenn Sie den Versorgungsausgleich nicht gerade in einem Ehevertrag ausgeschlossen oder eigenständig geregelt haben, muss der Familienrichter den Versorgungsausgleich im Regelfall von Amts wegen durchführen. Auch der Versorgungsausgleich begründet einen eigenständigen Verfahrenswert. Dieser berechnet sich danach, welche Rentenanwartschaften Sie bezeichnen. Für jedes Anrecht sind 10 % Ihres dreifachen Nettomonatseinkommen in Ansatz zu bringen. Dazu müssen Sie wiederum wissen, welche Rechte für den Versorgungsausgleich relevant sind.

Der Ver­sor­gungs­aus­gleich

Was ist der Versorgungsausgleich und wie funktioniert der...

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Checkliste

Auf welchen Tag ist mein Einkommen zu berechnen?

Ihr maßgebliches Einkommen berechnet sich nach dem Tag, an dem der Scheidungsantrag bei Gericht gestellt wird. Die auf diesen Stichtag bezogenen Einkommensverhältnisse bestimmen, nach welchem Verfahrenswert die Gerichts- und Anwaltsgebühren berechnet werden. Spätere Änderungen bleiben unbeachtlich.

Wie halte ich die Scheidungskosten möglichst gering?

Trennung und Scheidung dürften Ihre finanzielle Situation auf eine Bewährungsprobe stellen. Sie sollten also daran interessiert sein, die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten. Der beste Weg dafür ist die einvernehmliche Scheidung. Dafür genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen und dafür wegen des Anwaltszwangs beim Familiengericht einen Rechtsanwalt beauftragen. Ihr Ehepartner stimmt Ihrem Scheidungsantrag einfach nur zu. Dafür benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt. Allein damit reduzieren Sie die in vielen Scheidungsverfahren völlig unnötigerweise anfallenden Verfahrenskosten auf ein notwendiges Maß.

Gut zu wissen:

Betreiben Sie Ihre Scheidung einvernehmlich, erklären sich viele Familiengerichte bereit, den Verfahrenswert für Ihre Scheidung um 20 - 30 % zu reduzieren. Sie werden also dafür belohnt, dass Sie dem Richter wenig Arbeit bereiten und er Ihre Scheidung schnellstmöglich beschließen kann. Wenn Sie jetzt bedenken, dass sich der Verfahrenswert für Ihre Scheidung nach dem dreifachen Betrag Ihrer beider Nettoeinkommen beziffert, wird klar, dass die einvernehmliche Scheidung zu einer erheblichen Kostenersparnis führt.

Auch wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich betreiben und darauf verzichten, die eine oder andere Scheidungsfolgen gerichtlich verhandeln und entscheiden zu lassen, brauchen Sie nicht darauf zu verzichten, eine Scheidungsfolge überhaupt nicht zu regeln. Sie stellen Ihre einvernehmliche Scheidung auf eine sichere Grundlage, wenn Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfassen und darin Ihre Rechte und Pflichten festschreiben. Sie vermeiden damit die streitige Scheidung. Sie vermeiden, dass zusätzliche Verfahrenswerte entstehen und reduzieren die Scheidungskosten erheblich.

Die Hochzeit ist im Vergleich zu einem Rosenkrieg ein echtes Schnäppchen.

Scheidung.de

Wer bestimmt, welche Scheidungskosten ich bezahlen muss?

Kennt Ihr Rechtsanwalt Ihre familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse, kann er den Kostenvoranschlag so genau als möglich erstellen. Aber auch der Kostenvoranschlag ist nur eine Vorausschau dessen, was an Scheidungskosten aller Wahrscheinlichkeit nach anfallen wird. Der für die Berechnung der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren maßgebliche Verfahrenswert ergibt sich erst im Laufe des Scheidungsverfahrens und wird letzten Endes vom Familienrichter im letzten mündlichen Verhandlungstermin festgesetzt.

Der maßgebliche Verfahrenswert wird vom Familienrichter festgesetzt.
Schaubild: Der maßgebliche Verfahrenswert wird vom Familienrichter festgesetzt.

Gut zu wissen:

Ein möglichst genau berechneter Kostenvoranschlag ist eine verlässliche Grundlage, nach der auch der Familienrichter den Verfahrenswert für die Scheidung festsetzen kann. Je genauer und konkreter Ihre Angaben in einem Kostenvoranschlag erfasst werden, desto eher wird das Familiengericht bereit sein, die von Ihrem Anwalt vorgeschlagenen Verfahrenswerte zu akzeptieren. Umgekehrt: Verzichten Sie auf einen individuellen Kostenvoranschlag und veranlassen Sie Ihren Rechtsanwalt, nur ungefähre Verfahrenswerte vorzuschlagen, müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht Einwände erhebt und in letzter Konsequenz den Verfahrenswert nach eigenem Ermessen festsetzt. Überraschungen lassen sich dann kaum vermeiden.

Fazit

Ein individueller Kostenvoranschlag ist eine gute Grundlage, Ihre Scheidung zu planen. Nur wenn Sie Ihre Scheidungskosten genau berechnen lassen, wissen Sie, welche Kosten auf Sie zukommen und vor allem welche Kosten Sie sparen, wenn Sie Ihre Forderungen angemessen beziffern oder statt einer streitigen Scheidung die einvernehmliche Scheidung bevorzugen

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Autor Volker Beeden

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