Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

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Wann kann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden? Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Ihre Kraft und Energie möchten und sollen Sie in neue Perspektiven investieren. Das ist richtig so. Mit einer einvernehmlichen Scheidung vermeiden Sie den berüchtigten „Rosenkrieg“ und unnötige Konflikte. Eine „streitige“ Scheidung, bei der die Ehepartner über jedes Detail ihrer Trennung diskutieren, führt zwar auch zum Ziel, kostet Sie aber viel emotionale Kraft und vor allem Geld. Zudem wissen Sie nicht, mit welchem Ergebnis Sie am Ende dastehen. Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung dann noch als „Online-Scheidung“ beantragen, sind Sie auf gutem Weg. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Das Wichtigste

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen Rechtsanwalt, der die Scheidung beantragt. Der Partner stimmt zu und braucht keinen eigenen Rechtsanwalt. Gegenüber der streitigen Scheidung sparen Sie damit die Gebühren für einen zweiten Rechtsanwalt. Sie beschleunigen den Scheidungsverlauf erheblich.
  • Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung auch noch online beantragen, verkürzen Sie den Kommunikationsprozess mit Ihrem Rechtsanwalt auf das Notwendigste. Sie brauchen keine Besprechungstermine zu vereinbaren und sparen sich den Weg in die Kanzlei. Sie beschleunigen den Verfahrensablauf.
  • Sie können sich auf den Scheidungsantrag beschränken und alle Scheidungsfolgen dem guten Willen Ihres Ehepartners überlassen. Besser aber ist, wenn Sie Ihre beider Rechte und Pflichten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich dokumentieren.
  • Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie alle Folgen, die sich aus Ihrer Trennung und Scheidung ergeben. Sie regeln z.B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausrat und Sorge- und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind und was Sie sonst noch für wichtig halten.
  • Private Absprachen sind nicht vollstreckbar. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss daher notariell beurkundet oder im Scheidungstermin vom Familiengericht protokolliert werden.
  • Auch bei der einvernehmlichen Scheidung müssen Sie das Trennungsjahr einhalten. Eine vorzeitige Scheidung ist allenfalls ausnahmsweise in „Härtefällen“ möglich, wenn es Ihnen nicht zuzumuten ist, den Ablauf des Trennungsjahres abzuwarten. Allerdings lässt sich in diesen Fällen kaum mehr eine einvernehmliche Scheidung herbeiführen.

Welche Vorteile hat die einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung führt schnell zum Ziel. Sie können unmittelbar nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Sie ersparen sich alles, was mit einer streitigen Scheidung einhergeht. Endlose gerichtliche Auseinandersetzungen sind das Letzte, was Sie bei einer Trennung und der Aufteilung Ihrer Vermögenswerte und im Umgang mit Ihren gemeinsamen Kindern gebrauchen können. Verwenden Sie Ihre Kräfte lieber darauf, neue Perspektiven aufzubauen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Kosten und Zeit.
Schaubild: Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Kosten und Zeit.

Neben diesen emotionalen Aspekten sparen Sie auch richtig Geld. Sie benötigen nur einen einzigen Rechtsanwalt. Derjenige Ehepartner, der den Anwalt beauftragt, reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Der andere stimmt dem Scheidungsantrag vorbehaltlos zu. Er braucht keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen und zu bezahlen. Nach Ablauf des Trennungsjahres bestimmt der Familienrichter den Scheidungstermin und spricht die Scheidung aus. Da Sie sich über die Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt) nicht streiten, fallen insoweit auch keine Verfahrensgebühren an. Wenn Sie bedenken, dass sich Streitwert und Höhe der Gerichts- und Anwaltsgebühren zum Beispiel im Unterhaltsprozess nach dem Zwölffachen des geforderten Unterhaltsbetrages richten, wird offensichtlich, was Sie sparen, wenn Sie sich auf die einvernehmliche Scheidung einigen.

Beschleunigen Sie die einvernehmliche Scheidung „online“

Wenn Sie die einvernehmliche Scheidung auch noch online beantragen, gehen Sie besonders kurze Wege, da Sie die Kommunikation mit Ihrem Anwalt unkompliziert schriftlich oder telefonisch führen und keine Besprechungstermine in der Anwaltskanzlei vereinbaren müssen. Selbstverständlich stehen Ihnen bei Bedarf dennoch persönliche Gespräche zur Verfügung. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren beschränken sich regulär auf den Scheidungsantrag. Auch der Richter freut sich, da er Ihren Antrag schnell bescheiden kann und keine streitigen Scheidungsfolgesachen entscheiden muss.

Vereinbarung einvernehmliche Scheidung

Erklärung zur einvernehmlichen Scheidung und Kostenteilung

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Checkliste

Wie wahre ich bei der einvernehmlichen Scheidung meine Rechte?

Sind Sie sich beide einig, genügt es, den Scheidungsantrag zu stellen und darauf zu verzichten, sich über irgendwelche Scheidungsfolgesachen zu streiten. Im Idealfall zahlt der Ehepartner freiwillig Unterhalt oder Sie verzichten auf solchen. Gibt es gemeinsame Kinder, sollte das Sorgerecht nicht zur Diskussion stehen und dem nicht betreuenden Elternteil ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt werden.

Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.

Augustinus Aurelius (354 n. Chr. - 430 n. Chr.)

Wenn Sie aber sichergehen wollen, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. In einer solchen Vereinbarung regeln Sie alles, was mit der Trennung und Scheidung Ihrer Ehe einhergeht.

Was ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie die Scheidungsfolgen. Sie sprechen ab, wer wem Unterhalt zahlt, wieviel Unterhalt gezahlt wird, wie der Zugewinnausgleich erfolgt, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, wer die Ehewohnung erhält, wie der Hausrat aufgeteilt wird oder wie das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind ausgestaltet wird. Sie können alles vereinbaren, was Sie für wichtig halten. Wichtig ist aber, dass Sie eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung entweder notariell beurkunden oder alternativ im mündlichen Scheidungstermin durch das Familiengericht protokollieren lassen. Die notarielle bzw. gerichtliche Beurkundung ist wichtig, damit Sie die darin vereinbarten Rechte und Pflichten schriftlich dokumentiert haben und im Fall des Falles auch zwangsweise daraus vollstrecken können. Vor allem ersparen Sie sich damit die Gebühren für Gericht und zwei Anwälte, falls Sie sich über eine dieser Scheidungsfolgesachen gerichtlich auseinandersetzen müssten.

Trennungs- und Scheidungs­folgen­vereinbarung

Kostenloses Muster für den Entwurf Ihrer Trennungs- und...

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Checkliste

Wann kann ich bei der einvernehmlichen Scheidung den Scheidungsantrag stellen?

Auch bei der einvernehmlichen Scheidung müssen Sie das Trennungsjahr einhalten. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Nochehepartner getrennt leben. Ihr Anwalt kann bereits wenige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Bis der Antrag in die Bearbeitung kommt, ist das Trennungsjahr meist abgelaufen. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, wird der Familienrichter erfahrungsgemäß kurzfristig einen Scheidungstermin anberaumen und die Scheidung aussprechen. Sollten Sie sich im Trennungsjahr noch einmal versöhnt und dann doch wieder erneut getrennt haben, beeinflusst die zwischenzeitliche Versöhnung nicht den Ablauf des Trennungsjahres.

Gut zu wissen:

Sofern Sie besonderen Wert darauf legen, bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden zu werden, müssen Sie einen „Härtefall“ vortragen. In einem solchen Ausnahmefall darf es Ihnen nicht zuzumuten sein, den Ablauf des Trennungsjahres abwarten zu müssen (z.B. Ihr Nochehepartner erweist sich als Bigamist und führt eine zweite Ehe).

Fazit

Die einvernehmliche Scheidung macht aus Ihrer Situation das Beste. Auch wenn Sie nur die Scheidung beantragen und das Familiengericht wegen der Scheidungsfolgen nicht eigenständig bemühen, können Sie Ihre gegenseitigen Rechte und die Pflichten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung dokumentieren. Sie sparen Geld, Kraft und Nerven und sind dennoch auf der sicheren Seite.

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Autor iurFRIEND-Redaktion

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