Scheidung Kolumbien

Deutsch-kolumbianische Scheidung

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Informationen zur Scheidung deutsch-kolumbianischer Ehen

Zuständigkeit für Scheidung in Kolumbien:

Erst 1974 ist die Scheidung in Kolumbien legalisiert worden. Die Vorschriften für eine Scheidung befinden sich im Zivilgesetzbuch.

In Kolumbien gibt es heute zwei Wege, eine Scheidung durchzuführen. Zum einen gibt seit 2005 den schnellen Weg („Divorcio expres“) über eine Scheidungsvereinbarung, die notariell beurkundet werden muss (Notarielle Scheidung). Ein solches einvernehmliches Scheidungsverfahren kann so nach 1-2 Wochen beendet sein. Selbstverständlich kann auch weiterhin die einvernehmliche Scheidung vor Gericht eingeleitet werden. Zum anderen gibt es die streitige Scheidung vor Gericht, wenn die Ehepartner sich nicht mittels einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen haben einigen können.

Für beide Scheidungsarten wird zumindest ein Rechtsanwalt benötigt. Es ist somit nicht möglich, sich in Kolumbien ohne Anwalt scheiden zu lassen.

Scheidungsvoraussetzungen nach kolumbianischem Familienrecht:

Das kolumbianische Recht kennt mehrere Scheidungsgründe, die im Zivilgesetzbuch genannt sind. Gründe sind zum Beispiel Gewalt, ständige Trunkenheit und Nichteinhaltung der ehelichen im Gesetz stipulierten Pflichten gegenüber dem Ehepartner oder den Kindern. Immer ausreichend für die Einleitung der Scheidung ist eine zweijährige Trennung von Tische und Bett.

Besonderheiten im kolumbianischen Scheidungsrecht:

Die kolumbianische Regierung wollte mit der Einführung der Express-Scheidung die Gerichte des Landes entlasten. Trennungswillige Paare können sich nunmehr innerhalb von 30 Minuten in einem Notariat scheiden lassen, ohne dass ein Richter eingeschaltet werden muss.

Die sogenannte Express-Scheidung kann aber nur dann durchgeführt werden, wenn das Ehepaar keine minderjährigen Kinder hat und wenn die Scheidungswilligen im Einvernehmen auseinandergehen wollen. Die Kosten für diese schnelle Art der Scheidung belaufen sich umgerechnet auf etwa fünfzehn Euro.

Grund für die Vereinfachung des Scheidungsverfahrens bei einvernehmlichen Ehescheidungen war der große Ansturm auf die Scheidungsrichter.

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