Scheidung Österreich

Deutsch-österreichische Scheidung

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Ihre Scheidung ist eine internationale Scheidung, wenn Sie beide als Deutsche in Österreich leben, wenn Sie mit einem österreichischen Partner verheiratet sind oder Sie beide als Österreicher in Deutschland leben. Möchten Sie sich scheiden lassen, stehen Sie vor der Aufgabe, wie Sie sich auf einfachen Wegen scheiden lassen und wie Sie Ihre deutsch-österreichische Scheidung so abwickeln, dass möglichst keine Komplikationen entstehen.

Das Wichtigste

  • Leben Sie als deutsche Staatsangehörige in Österreich oder leben Sie mit Ihrem österreichischer Ehepartner in Österreich, hat Ihre Scheidung Auslandsbezug und ist eine internationale Scheidung.
  • Es handelt sich ebenfalls um eine internationale Scheidung, wenn Sie beide als Österreicher in Deutschland leben.
  • Bei Scheidungen mit Auslandsbezug ist die Frage zu klären, welcher Staat für die Scheidung zuständig ist und nach welchem nationalen Scheidungsrecht Sie Ihre Scheidung durchführen können.
  • Aus unserer Sicht sollten Sie dazu tendieren das eher vorteilhaftere deutsche Scheidungsrecht zu wählen.
  • Sie treffen Ihre Entscheidung, sich nach deutschem Scheidungsrecht in Deutschland scheiden zu lassen, einfacher, wenn Sie das österreichische Scheidungsrecht mit dem deutschen Scheidungsrecht vergleichen und die Vor- und Nachteile beider Rechtsordnungen abwägen.
  • Eine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts sollten Sie dann treffen, wenn Sie beide als deutsche Staatsangehörige in Österreich leben oder zusammen in Österreich gewohnt haben und Sie vor weniger als einem Jahr Österreich verlassen haben.

Wann hat meine Scheidung Auslandsbezug und ist eine internationale Scheidung?

Internationale Scheidungen haben einen „Auslandsbezug“. Der Auslandsbezug wird durch folgende Optionen hergestellt:

  • Sie und Ihr Ehepartner sind deutsche Staatsangehörige und leben beide in Österreich oder
  • Sie sind als Deutscher/Deutsche mit einem österreichischen Ehepartner verheiratet und leben in Österreich oder sind im letzten Jahr nach Deutschland zurückgekehrt oder
  • Sie sind selbst beide österreichische Staatsangehörige und leben in Deutschland.

Möchten Sie sich scheiden lassen, gibt es eine Reihe rechtlicher Fragen vorab zu klären. Einfach mal eben irgendwo den Scheidungsantrag stellen, dürfte Schwierigkeiten aufwerfen und sollte nicht zuletzt unter Kostengesichtspunkten keine Option für Sie sein. Aber der Reihe nach.

Bi-Nationale Scheidung

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Checkliste

Leben Sie als Deutscher mit Ihrem österreichischen Ehepartner in Deutschland, ist das deutsche Familiengericht an Ihrem Wohnort zuständig und entscheidet nach deutschem Scheidungsrecht.

Expertentipp:

Dieser Text beruht auf einer Reihe von Lebenssituationen. Sie müssen nicht unbedingt versuchen, den Text in seiner gesamten Bandbreite zu erfassen. Es genügt, wenn Sie auf Ihre individuelle Lebenssituation abstellen und den Text danach studieren, was auf Ihre Situation zutrifft.

Welche Fragen stellen sich, wenn meine Scheidung Auslandsbezug hat?

Hat Ihre Scheidung Auslandsbezug und ist somit eine internationale Scheidung, sollten Sie folgende Fragen ins Auge fassen:

  • Bestehen für uns Vorteile, wenn wir uns vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen?
  • Bestehen für uns Vorteile, wenn wir unsere Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln?
  • Haben wir umgekehrt Nachteile, wenn wir unsere Scheidung nach österreichischem Scheidungsrecht abwickeln?
  • Ergeben sich Vorteile, wenn ich meine Scheidung als Online-Scheidung in die Wege leite?
  • Ist die Scheidung vor einem deutschen Familiengericht zu beantragen oder ist für meine Scheidung ein Familiengericht in Österreich zuständig und
  • Kommt für unsere Scheidung deutsches Scheidungsrecht oder österreichisches Scheidungsrecht zur Anwendung?

Gut zu wissen:

Die Antwort auf die Frage, welches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt, ist nicht zu vernachlässigen, da Ihre Rechte und Pflichten im Scheidungsrecht in Deutschland und im Scheidungsrecht in Österreich sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Ihre Vorteile, die Sie im deutschen Scheidungsrecht haben, sind dem österreichischen Scheidungsrecht vielleicht fremd. Also sollten Sie diese Fragen unbedingt geklärt haben, bevor Sie Ihre Scheidung überhaupt in die Wege leiten.

Kommt es darauf an, wo wir geheiratet haben?

Es spielt keine Rolle, wo Sie Ihre Eheschließung vollzogen und geheiratet haben. Ihre Scheidung richtet sich nach anderen Regeln. So können Sie sich auch in Deutschland scheiden lassen, wenn Sie Ihre Ehe nicht in Deutschland geschlossen, sondern vielleicht in Innsbruck oder Paris geheiratet haben. Sie benötigen für Ihre Scheidung in Deutschland nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Diesen Bezug stellen Sie regelmäßig über Ihre deutsche Staatsangehörigkeit her oder wenn Sie als ausländische Staatsangehörige in Deutschland leben.

Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

Antrag auf die Anerkennung einer ausländischen Scheidung

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Checkliste

Kann ich von meinem Wohnort im Ausland die Vorteile einer Online-Scheidung nutzen?

Vor allem dann, wenn Sie im Ausland leben und wohnen, profitieren Sie von den Möglichkeiten der Online-Scheidung. Auf diesem Weg können Sie Ihren Scheidungsantrag ganz einfach online in die Wege leiten. Sie brauchen nicht nach Deutschland zu fahren und in Deutschland einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Sie verständigen sich, sofern Sie das wünschen, ausschließlich über das Internet und per E-Mail mit Ihrem Anwalt. Möchten Sie also vor dem deutschen Familiengericht unter Anwendung deutschen Scheidungsrechts geschieden werden, kann die Online-Scheidung genau der richtige Weg für Ihre Scheidung sein.

Insbesondere wenn es sich bei Ihrer Scheidung um eine Scheidung mit Auslandsbezug handelt, könnte sich eine Online-Scheidung als durchaus sinnvoll erweisen.
Schaubild: Insbesondere wenn es sich bei Ihrer Scheidung um eine Scheidung mit Auslandsbezug handelt, könnte sich eine Online-Scheidung als durchaus sinnvoll erweisen.

Wie ist das Scheidungsrecht in Österreich gestaltet?

Das österreichische Scheidungsrecht kennt, wie das deutsche Scheidungsrecht auch, die einvernehmliche und die streitige Scheidung. Details regeln §§ 49 EheG.

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste Art der Scheidung dar.
Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste Art der Scheidung dar.

Leben Sie seit mindestens einem halben Jahr getrennt und betrachten Ihre Ehe als unheilbar zerrüttet, können Sie sich einvernehmlich scheiden lassen. Voraussetzung ist, dass Sie sich über die Scheidungsfolgen (Aufteilung Ihres ehelichen Vermögens, Unterhalt, Sorgerecht, Kindesunterhaltspflicht) geeinigt und eine Scheidungsvereinbarung verfasst haben. Legen Sie dem Gericht keine Scheidungsvereinbarung vor, verläuft Ihre Scheidung als streitige Scheidung. Es gelten dann andere Regeln.

Eine gewisse, wenn auch durchaus zweckmäßige Hürde stellt die Verpflichtung dar, dass sich Eltern minderjähriger Kinder im Hinblick auf die durch ihre Scheidung begründeten Bedürfnisse ihrer Kinder von einer geeigneten Einrichtung beraten lassen und diese Beratung nachweisen.

Streitige Scheidung

Können Sie sich wegen der Scheidungsfolgen nicht einigen, kennt das österreichische Scheidungsrecht

  • die streitige Scheidung aus Verschulden (§ 49 EheG),
  • die streitige Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (Art. 55 EheG) sowie
  • die streitige Scheidung aus anderen, verschuldensunabhängigen Gründen (z.B. Geisteskrankheit, ansteckende oder ekelerregende Krankheit Art. 52 EheG).

Das österreichische Scheidungsrecht stellt mit der „streitigen Scheidung aus Verschulden“ vorwiegend auf das Verschuldensprinzip ab. Soweit Ehebruch oder Verweigerung der Fortpflanzung oder Geisteskrankheit als Scheidungsgründe anerkannt werden, ist das Scheidungsrecht noch mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 vergleichbar. Auch das „Nichtbesuchen der Ehegattin während des Wochenbettes im Krankenhaus“ oder das „grundlose unleidliche Betragen gegenüber nächsten Angehörigen des Ehepartners“ gelten als Eheverfehlungen.

Man vergisst vielleicht, wo man die Friedenspfeife vergraben hat. Aber man vergisst niemals, wo das Beil liegt.

Mark Twain (1835 - 1910)

Soweit Sie sich nach österreichischem Scheidungsrecht auf die Scheidung wegen „Auflösung der häuslichen Gemeinschaft“ berufen und dabei nicht nachweisen können, dass Ihre Ehe unheilbar zerrüttet ist oder der Ehepartner durch die Scheidung eine unzumutbare Belastung geltend macht, werden Sie erst nach sechs Jahren Trennung geschieden.

Ist das Scheidungsrecht in Deutschland einfacher?

Einvernehmliche Scheidung erfordert nur übereinstimmende Erklärung beider Ehepartner

Für den Fall Ihrer einvernehmlichen Scheidung genügt es in Deutschland, wenn Sie im Scheidungsantrag erklären, dass in Bezug auf Ihre Scheidungsfolgen und Ihre Kinder keine Probleme bestehen. Irgendwelche Nachweise brauchen Sie nicht zu erbringen.

Streitige Scheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip

Auch die streitige Scheidung ist in Deutschland einfacher als in Österreich. Der deutsche Gesetzgeber hatte das in Österreich geltende Verschuldensprinzip bereits 1977 abgeschafft und durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Der Grund für dieses eher fortschrittliche Denken besteht darin, dass es gerade bei einer Scheidung für die Ehepartner eine ausgesprochen schwierige Situation darstellt, eine Eheverfehlung vor dem Richtertisch dar zu legen und damit Intimitäten aus dem ehelichen Leben offenbaren zu müssen. Außerdem sollte der Richter der Aufgabe entledigt werden, eine Eheverfehlung als Scheidungsgrund bewerten zu müssen. Bestreitet der Partner den Vorwurf einer Eheverfehlung, läuft ein solches Scheidungsverfahren auf das „Waschen schmutziger Wäsche“ hinaus.

Hier erhalten Sie einen Überblick über das deutsche Scheidungsrecht.
Schaubild: Hier erhalten Sie einen Überblick über das deutsche Scheidungsrecht.

Es gibt kein Mitverschulden des Partners am Scheitern der Ehe

In Deutschland haben Sie es vergleichsweise einfacher. In Deutschland gilt allein das Zerrüttungsprinzip. Auf irgendwelche Eheverfehlungen kommt es nicht an. Ausschlaggebend ist allein, dass Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist und Sie die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederherstellen wollen. Sie brauchen sich vor Gericht nicht zu rechtfertigen, warum Sie geschieden werden wollen. Sie brauchen keinerlei Intimitäten aus ihrem ehelichen Leben zu offenbaren. Sie werden geschieden, einfach, weil Sie geschieden werden wollen. In Österreich kann der Ehepartner zudem noch einen Mitverschuldensantrag mit nachteiligen Konsequenzen für Ihre Person vorbringen, wenn er/sie der Meinung ist, dass Sie das Scheitern Ihrer Ehe verschuldet haben. In Deutschland sind beide Ehepartner gleichermaßen verantwortlich, wenn die Ehe gescheitert ist. Eheverfehlungen haben mit gewissen Ausnahmen im Unterhaltsrecht keine Konsequenzen für Ihre Scheidung.

Scheidungsfolgen entscheidet der Richter im Verbund mit der Scheidung

Durch die streitige Scheidung erreichen Sie in Österreich nur die Scheidung Ihrer Ehe. Scheidungsfolgen sind, wenn Sie keine Einigung mit Ihrem Ehepartner erzielen, in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Dadurch entstehen natürlich zusätzliche Gebühren. In Deutschland lassen sich solche Scheidungsfolgen im sogenannten Verbundverfahren, also im direkten Zusammenhang mit Ihrer Scheidung regeln. Der Richter entscheidet sozusagen in einem „Aufwasch“. Da Sie die Scheidungsfolgen nicht gesondert einklagen und verhandeln müssen, ergeben sich wegen des Verbundes von Scheidung und Folgesachen erhebliche Kostenvorteile.

In Deutschland werden eventuelle Scheidungsfolgen in einem sogenannten Verbundverfahren vereinbart, um unnötige Kosten zu sparen.
Schaubild: In Deutschland werden eventuelle Scheidungsfolgen in einem sogenannten Verbundverfahren vereinbart, um unnötige Kosten zu sparen.

Gut zu wissen:

Sie können die streitige Scheidung vermeiden, wenn Sie eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln und damit den Boden für eine einvernehmliche Scheidung vorbereiten.

Zugewinnausgleichsverfahren schafft klare Vorgaben

Das österreichische Scheidungsrecht kennt kein formales Zugewinnausgleichsverfahren. Es gilt der Güterstand der Gütertrennung. Dabei steht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und Verbindlichkeiten nach „Billigkeit“ zur Debatte. Was billig und gerecht ist, entscheidet der Richter nach eigenem Ermessen. In Deutschland beträgt der Zugewinn schlicht die Hälfte der Differenz der Vermögenszuwächse beider Ehepartner.

Gut zu wissen:

Ohne dem österreichischen Scheidungsrecht auf die Füße treten zu wollen, empfehlen wir Ihnen, sich in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden zu lassen. Insbesondere wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, sollten Sie das deutsche Scheidungsrecht in den Vordergrund stellen. Dadurch, dass das deutsche Scheidungsrecht nicht nur auf schwer definierbare Begrifflichkeiten abstellt und sich für Eheverfehlungen nicht interessiert, entschärft es viele Scheidungsverfahren.

Was bedeutet Ehepartner könnten eine Rechtswahl treffen?

In der Europäischen Union soll das Scheidungsrecht möglichst einheitlich gestaltet werden. Insoweit ist die „Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010“ maßgebend. Diese Verordnung ist auch in Österreich geltendes Recht.

Wenn Ihnen die Verordnung die Möglichkeit einer „Rechtswahl“ gewährt, bedeutet dies, dass Sie im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner vereinbaren können, ob Sie Ihre Scheidung nach deutschem Recht oder nach österreichischem Recht durchführen wollen. Das Recht anderer Staaten, beispielsweise polnisches oder französisches Scheidungsrecht, können Sie nicht wählen.

Alle Sorge hat ein Ende, wenn wir einen festen Entschluss gefasst haben.

Marcus Tullius Cicero (106 v. Chr. - 43 v. Chr.)

Wann kann ich in Deutschland problemlos ohne Rechtswahl geschieden werden?

Sie können sich in Deutschland problemlos scheiden lassen und brauchen keine Rechtswahl zu treffen, wenn Sie oder Ihr Ehepartner einen Bezug zu Deutschland haben. Im Klartext:

  • Sie besitzen die deutsche und Ihr Ehepartner die österreichische Staatsangehörigkeit und haben bislang in Österreich gewohnt. Sie leben nach der Trennung seit mehr als einem Jahr mit Wohnsitz in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt. Sie können in Deutschland die Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht in die Wege leiten. Zuständig ist das Familiengericht in dem Gerichtsbezirk, in dem Sie wohnen.
  • Sie besitzen beide die österreichische Staatsbürgerschaft und wohnen beide in Deutschland. Sie können sich als Österreicher problemlos in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen (Art. 8a Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Zuständig ist das Familiengericht an Ihrem Wohnort oder dort, wo der Partner mit den Kindern nach der Trennung wohnt.

Gut zu wissen:

In diesen Fällen gilt automatisch deutsches Recht. Sie brauchen keine Rechtswahl zu treffen und brauchen nicht ausdrücklich deutsches Recht zu vereinbaren. Das deutsche Familiengericht führt Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht durch.

Wann empfiehlt es sich, eine Rechtswahl zu treffen?

Eine Rechtswahl brauchen Sie nur dann zu treffen,

  • wenn Sie beide als deutsche Staatsangehöriger in Österreich wohnen. In diesem Fall ist in Art. 8a Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 bestimmt, dass eigentlich österreichisches Scheidungsrecht zur Anwendung käme. Vereinbaren Sie jedoch in einer Rechtswahl deutsches Scheidungsrecht, gilt deutsches Scheidungsrecht. Sie können sich in Deutschland scheiden lassen. Zuständig ist das Familiengericht in Berlin-Schöneberg.

Gut zu wissen:

Leiten Sie Ihre Scheidung als Online-Scheidung in die Wege, brauchen Sie nicht eigens nach Deutschland zu kommen und sich einen Rechtsanwalt zu suchen.

  • wenn Sie zusammen in Österreich gewohnt haben und Sie im letzten Jahr nach Deutschland zurückgekehrt sind. Für diesen Fall bestimmt Art. 8b Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 eigentlich die Anwendung österreichischen Rechts. Auch in diesem Fall sollten Sie in einer Rechtswahl vereinbaren, dass Sie Ihre Scheidung in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht durchführen lassen wollen.

Gut zu wissen:

Sie verstehen die vorstehenden Regelungen besser, wenn Sie wissen, dass die Rom-III-Verordnung vorrangig die Anwendung des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts im Auge hat. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht unbedingt an.

Ist für die Rechtswahl eine bestimmte Form vorgeschrieben?

Bei der Rechtswahl ist lediglich wichtig, dass diese im Einvernehmen mit Ihrem Ehegatten getroffen wird.
Bei der Rechtswahl ist lediglich wichtig, dass diese im Einvernehmen mit Ihrem Ehegatten getroffen wird.

Sie können die Rechtswahl formfrei vereinbaren. Es genügt, dass Sie die Rechtswahl eigenhändig schriftlich formulieren und beide Ehepartner diese unterzeichnen. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung vorgeschrieben, wobei in Österreich die privatschriftliche Vereinbarung genügt. Um diese gegensätzlichen Regelungen einer Lösung zuzuführen, bestimmt das Gesetz, dass die Vereinbarung formgültig ist, wenn Sie den Vorschriften des Rechts eines der Mitgliedstaaten genügt (Art. 7 Ab. III Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010, § 19 IPRG). Es genügt also die privatschriftliche Vereinbarung einer Rechtswahl.

Fazit

In Deutschland können Sie relativ schnell geschieden werden. Vor allem, wenn Sie Ihre Scheidung einvernehmlich abwickeln und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung legen, steht Ihrer schnellen und kostengünstigen Scheidung nichts im Weg. Um Ihre Scheidung von vornherein richtig zu gestalten, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

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Autor Volker Beeden

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