Deutsch-polnische Scheidung
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Scheidungsvoraussetzungen:
Polen kennt noch das Verschuldensprinzip, also welcher Ehegatte am Scheitern der Ehe schuld ist. Hierfür muss vom Gericht unweigerlich festgestellt werden, dass die eheliche Gemeinschaft sowohl dauerhaft als auch völlig erloschen ist, ein bloßes Trennungsjahr reicht nicht aus.
Ist ein Partner nicht mit der Scheidung einverstanden, kann der Richter die Scheidung ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Finanzielle Unterstützung:
Es gilt das Schuldprinzip. Der schuldige Ehegatte erhält keinen Unterhalt.
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