Mediation bei Scheidung

Mediation bei Scheidung

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Wie kann eine Mediation die Scheidung erleichtern?

Mit Hilfe der Mediation können Sie Ihre Scheidung meist schneller und einfacher abwickeln. Mediation ist eine alternative Methode der Konfliktlösung. Eine Scheidung muss nicht mit einem langwierigen und womöglich teuren Gerichtsverfahren verbunden sein. Wenn Sie sich vorab möglichst einvernehmlich einigen können, erleichtern Sie sich das weitere Scheidungsverfahren. In diesem Ratgeber erfahren Sie wie die gerichtliche und außergerichtliche Mediation bei der Scheidung funktionieren und was alles geregelt werden kann.

Das Wichtigste

  • Die Mediation ist sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich möglich. Ziel der Mediation ist es eine faire Lösung für beide Seiten zu finden, die Sie gemeinsam erarbeiten.
  • Um Ihre Scheidung zu erleichtern, können Sie die Folgen der Scheidung, wie Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt und Umgangsrecht, einvernehmlich regeln.
  • Bei der außergerichtlichen Mediation vermittelt eine qualifizierte Mediationsperson Ihrer Wahl als allparteiischer Dritte zwischen Ihnen. Sie können Ihre erarbeitete Lösung in einer Abschlussvereinbarung rechtlich bindend festhalten.
  • Bei der gerichtlichen Mediation begleitet Sie eine Güterichterin bzw. ein Güterichter durch die Konfliktlösung. Sie können das Ergebnis der Mediation direkt als vollstreckbaren Vergleich protokollieren lassen.
  • Wenn Sie im Rahmen der gerichtlichen Mediation keine Einigung erzielen können, fallen für die gescheiterte Mediation keine zusätzlichen Kosten an.

Ein außergerichtliches Mediationsverfahren kann individuell auf Sie zugeschnitten werden. Es ist meistens unbürokratischer, flexibler und auch günstiger als ein gerichtliches Verfahren mit anwaltlicher Vertretung. Bei der Mediation haben Sie die Möglichkeit, all Ihre Ängste und Wünsche mit einzubringen, die vor Gericht vielleicht keine Beachtung finden würden.

Phasen der außergerichtlichen Mediation

Zu Beginn der Mediation legen Sie gemeinsam mit der Mediationsperson fest, wer teilnimmt, was zu klären ist und welche Kosten anfallen. Ihnen wird alles Wichtige rund um die Mediation erklärt. Die Mediationsperson macht Ihnen nochmal klar, dass sie nur neutral moderieren wird, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und in eventuellen späteren Verfahren nicht als Zeugin geladen werden kann. Wenn alles geklärt ist, können beide Seiten ihre Ansichten schildern und Interessen klarstellen. Hier müssen Sie möglichst verständnisvoll füreinander sein und ein offenes Ohr für die Belange des anderen haben.

Haben Sie einen guten Überblick über Interessen und Prioritäten gewonnen, können Sie aktiv gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeiten. Die Mediationsperson vermittelt dabei zwischen Ihnen als allparteiischer Dritter. Sie moderiert und leitet Sie durch die möglichst konstruktiven Gespräche. Eine Mediation ist aber keine Rechtsberatung. Alle Lösungen müssen von Ihnen selber erarbeitet werden. Gemeinsam wägen Sie Vor- und Nachteile ab, bis Sie eine faire Lösung für beide Seiten gefunden haben. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, mit der Sie beide so zufrieden wie möglich sind und an die Sie sich auch halten können.

Die Lösung, auf die Sie sich geeinigt haben, wird als Abschlussvereinbarung schriftlich festgehalten. Sobald Sie die Vereinbarung unterzeichnet haben, ist die Mediation abgeschlossen.

Dauer und Kosten der außergerichtlichen Mediation

Dauer und Kosten der Mediation sind einzelfallabhängig. Je nach Art und Umfang Ihres Konflikts kann die Mediation wenige Stunden oder mehrere Wochen dauern. Entsprechend können auch die Kosten variieren. Meistens ist eine Mediation jedoch schneller und günstiger als ein mehrmonatiges Gerichtsverfahren mit anwaltlicher Vertretung.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich bei Ihrer Rechtsschutzversicherung informieren, ob die Kosten oder ein Teil der Kosten für die Mediation übernommen werden. Verfahrenskostenhilfe für die außergerichtliche Mediation gibt es nicht. Sie müssen die Kosten also selber tragen, wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben, der die Mediation mit abdeckt.

Außergerichtliche Mediationsvereinbarung durchsetzen

Die unterzeichnete Abschlussvereinbarung ist verbindlich. Sie soll gewährleisten, dass Ihr Konflikt endgültig bewältigt ist. Als zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Konfliktparteien ist Ihre Abschlussvereinbarung rechtlich bindend. Das bedeutet, dass Sie die einzelnen Vereinbarungen im Notfall gerichtlich einklagen können.

Die Mediation ist nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich möglich. Das ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung bei dem gleichen Gericht, das auch Ihr Scheidungsverfahren durchführt. Bei der gerichtlichen Mediation werden Sie von einer Güterichterin bzw. einem Güterichter bei der Konfliktlösung unterstützt. Hier geht es ebenfalls darum, eine faire Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten einverstanden und möglichst zufrieden sind.

Phasen der gerichtlichen Mediation

Wenn Ihr Scheidungsantrag bereits beim Gericht eingereicht worden ist, können Sie bei diesem Gericht auch eine gerichtliche Mediation machen. Wie bei der außergerichtlichen Mediation werden zunächst die Verfahrensregeln geklärt.

Anschließend sammeln Sie alle Themen, die Sie regeln müssen und stellen die Interessenlage dar. Bei dieser Bestandsaufnahme sollten Sie sich bemühen Verständnis für die Lage Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihres Ehepartners zu zeigen. Dann können Sie aktiv Lösungen erarbeiten, bewerten und eine möglichst faire Regelung für beide Seiten finden. Die Güterichterin bzw. der Güterichter hilft Ihnen dabei, eine gerechte Lösung zu finden. Im Idealfall können Sie am Ende eine verbindliche Vereinbarung treffen. Dann besteht die Möglichkeit Ihre Vereinbarung als vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich von der Güterichterin bzw. dem Güterichter protokollieren zu lassen.

Es kann jedoch auch passieren, dass die Mediation scheitert und Sie keine einvernehmliche Lösung finden. Dann wird das Verfahren wieder an die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richter zurückgegeben und es geht mit dem normalen Gerichtsverfahren weiter.

Dauer und Kosten der gerichtlichen Mediation

Für das gerichtliche Mediationsverfahren fallen keine zusätzlichen Kosten an. Können Sie sich einigen und wird Ihre Vereinbarung protokolliert, entstehen die gleichen anwaltlichen Kosten wie nach einem Vergleich im regulären Gerichtsverfahren. Scheitert die Mediation, gibt es keine zusätzlichen Kosten. Es fallen dann nur die Kosten an, die sich aus dem weiteren Scheidungsverfahren ergeben.

Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren bewilligt wurde oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, müssen Sie also keine Kosten tragen.

Durchsetzung des gerichtlichen Mediationsergebnisses

Da Sie Ihre Einigung bei einer Güterichterin bzw. einem Güterichter erzielt haben und diese als gerichtlichen Vergleich protokolliert haben, können Sie das Ergebnis der Mediation wie einen gerichtlichen Vergleich durchsetzen. Sie haben also einen vollstreckbaren Titel erlangt. Das bedeutet, dass Sie die Regelungen notfalls über Zwangsvollstreckung durchsetzen können.

Die Mediation ist besonders für Konflikte geeignet, bei denen Sie alleine keine Einigung erzielen können, die sich aber grundsätzlich konkret und rechtlich bindend regeln lassen. Für familienrechtliche Konflikte bietet sie den weiteren Vorteil, dass Sie Ihre Interessen durchsetzen können, ohne die Familie völlig auseinander zu reißen oder dauerhaften Zwiespalt zu verursachen. Es besteht eine gute Chance darauf, langfristig wieder einen harmonischen oder zumindest vernünftigen Umgang miteinander zu haben.

Insbesondere bei Trennung und Scheidung kommt es zu emotional geladenen Streitigkeiten zwischen dem zu scheidenden Ehepaar. Eigentlich sind Sie gerade damit beschäftigt Ihr Leben neu zu organisieren und alle Verbindungen mit Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner zu lösen. Während der Vorbereitung der Scheidung sind Sie jedoch auch dazu gezwungen, die Folgen der Scheidung miteinander zu klären. Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sind Sie ohnehin auch nach der Scheidung weiter aneinander gebunden.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation, oder je nach Zeitpunkt und Stand des Verfahrens auch im Rahmen einer gerichtlichen Mediation, haben Sie die Möglichkeit die Scheidungsfolgen zu regeln. Schaffen Sie es, möglichst viel einvernehmlich zu klären, können Sie sich das spätere bzw. weitere Scheidungsverfahren erleichtern. Denken Sie also daran, dass Sie Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, Kindesunterhalt und Umgangsrecht mit den Kindern regeln müssen.

Eine Mediation ist nur dann sinnvoll, wenn zwischen Ihnen noch ein Mindestmaß an Respekt und Verständnis besteht. Denn Sie schaffen es nur, eine faire Lösung für beide Seiten zu finden, wenn Sie dazu in der Lage sind, konstruktiv auf einen Kompromiss hinzuarbeiten.

Sie müssen also beide dazu bereit sein, Verständnis füreinander zu zeigen und gemeinsam aktiv an der Lösungsfindung mitzuwirken. Bei der Mediation müssen Sie die Lösung schließlich selber erarbeiten. Wenn Sie schon so zerstritten sind, dann dass ein normales Gespräch nicht mehr möglich ist, werden Sie auch bei der Mediation kaum eine Einigung erzielen können.

Sind Sie jedoch kompromissbereit und dazu in der Lage konstruktive Gespräche zu führen, kann die Mediation die richtige Methode der Konfliktbewältigung für Sie sein.

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich können Sie im Rahmen der Mediation gemeinsam eine faire Lösung erarbeiten und rechtlich bindend festhalten. Wenn Sie es schaffen, verständnisvoll miteinander umzugehen und konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten, können Sie sich die Scheidung erleichtern. Die Mediation ist meistens unbürokratischer, flexibler und auch preisgünstiger als ein gerichtliches Verfahren mit anwaltlicher Vertretung.

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Autor iurFRIEND-Redaktion

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