Scheidung Russland

Deutsch-russische Scheidung

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Sie sind russische Staatsangehörige und leben in Deutschland oder sind als deutscher Staatsangehöriger in Deutschland mit einem russischen Staatsangehörigen verheiratet und möchten sich scheiden lassen. Ihr Ziel ist, dass Sie schnell und möglichst ohne Komplikationen geschieden werden. Sie erwarten Antworten auf die Frage, ob Sie die Scheidung vor einem deutschen Familiengericht einreichen können und nach welchem nationalen Recht Ihre Scheidung abgewickelt wird. Wir erklären Ihnen in zehn Punkten, was Sie dazu wissen sollten.

Das Wichtigste

  • Es ist gleichgültig, wo Sie geheiratet haben. Sie können sich im Regelfall in Deutschland scheiden lassen, auch wenn Sie beide russische Staatsangehörige sind oder mit einem russischen Staatsangehörigen in Deutschland verheiratet sind.
  • Lassen Sie sich in Russland scheiden, wird Ihre Scheidung in Deutschland im Regelfall anerkannt. Die Anerkennung wird jedoch verweigert, wenn die Scheidung in Russland vor einem Standesamt oder in Deutschland nur vor einer russischen Behörde durchgeführt wurde.
  • Das russische Scheidungsrecht kann im Detail vorteilhafter sein als das deutsche Scheidungsrecht, ist aber in anderen Punkten nachteiliger. Es empfiehlt sich, dass Sie sich anwaltlich frühzeitig beraten lassen.
  • Lassen Sie sich in Deutschland scheiden, ist im Regelfall die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts begründet. Das deutsche Familiengericht wickelt Ihre Scheidung im Regelfall nach deutschem Scheidungsrecht ab.
  • Sie können sich auch vor dem deutschen Familiengericht nach russischem Scheidungsrecht scheiden lassen, müssen dann aber in Kauf nehmen, dass sich Ihr Verfahren wegen der Einbeziehung des unbekannten russischen Rechts verkompliziert und verzögert.

Was bedeutet deutsch-russische Scheidung?

Sie sind Spätaussiedler oder russisch-stämmige Bürger aus der ehemaligen Sowjetunion mit russischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörige eines der Nachfolgestaaten der Sowjetunion (z.B. Ukraine, Kasachstan, Weißrussland). Sie möchten sich in Deutschland scheiden lassen. Dann sollte es möglich sein, Ihren Scheidungsantrag bei einem deutschen Familiengericht einzureichen und sich nach Möglichkeit nach deutschem Scheidungsrecht scheiden zu lassen.

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Checkliste

Kommt es darauf an, wo wir geheiratet haben?

Es ist egal, ob Sie in Russland oder sonst wo geheiratet haben. Wichtig ist nur, dass Sie verheiratet sind und Ihre Ehe gültig ist. Sie können sich deshalb auch in Deutschland scheiden lassen, wenn Sie nicht in Deutschland, sondern in Russland oder in einem ehemaligen Mitgliedstaat der Sowjetunion geheiratet haben. Für Ihre Scheidung in Deutschland benötigen Sie nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Dieser Bezug entsteht dadurch, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder als russische Staatsbürger Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier in Deutschland leben.

Kann ich mich auch in Russland scheiden lassen?

Lassen Sie sich in Russland scheiden, kann dies viele Nachteile für Sie als Ehepartner haben.
Lassen Sie sich in Russland scheiden, kann dies viele Nachteile für Sie als Ehepartner haben.

Sie können natürlich auch in Erwägung ziehen, sich beispielsweise in Russland oder in Ihrem sonstigen Heimatstaat scheiden zu lassen. Grund dafür kann sein, dass Scheidungsverfahren in Russland vom Kostenaufwand her günstiger sind und weniger Kosten verursachen. Ob dies tatsächlich ein Vorteil ist, steht auf einem anderen Blatt. Nachteilig ist, dass Sie Ihre Scheidung in Russland in Deutschland ausdrücklich durch die zuständige Behörde anerkennen lassen müssen, wenn Sie in Deutschland erneut heiraten oder Ihren Ehepartner beispielsweise auf Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich in Anspruch nehmen möchten.

Wird eine Scheidung in Russland hier in Deutschland anerkannt?

Soweit Sie sich in Russland scheiden lassen, aber in Deutschland leben wollen, tragen Sie das Risiko, dass Ihre ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt werden muss. Ihre Scheidung im Ausland müsste also deutschen Rechtsgrundsätzen entsprechen. Soweit Sie die Scheidung vor einem russischen Gericht eingereicht haben, wird diese Scheidung von der zuständigen Landesjustizverwaltung in Deutschland im Regelfall durchaus anerkannt. Das dafür notwendige Verfahren kann jedoch aufwendig sein und im Ergebnis vielleicht sogar genauso lange oder noch länger dauern, als wenn Sie sich in Deutschland hätten scheiden lassen.

Wird auch eine Administrativscheidung anerkannt?

Sollten Sie Ihre Scheidung vor einer russischen Behörde in Deutschland vollzogen haben, wird die Scheidung in Deutschland nicht anerkannt. In Betracht kommt, dass Sie in der russischen Botschaft oder einem russischen Generalkonsulat in Deutschland vorstellig geworden sind und dort Ihre Scheidung erreicht haben. Eine solche „Administrativscheidung“ genügt nicht den Rechtsgrundsätzen, nach denen eine Scheidung in Deutschland abgewickelt wird. Sie müssten in diesem Fall die Scheidung also zusätzlich bei einem deutschen Familiengericht beantragen.

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Joseph Joubert (1754 - 1824)

Teils soll in Russland auch die Scheidung vor dem Standesamt möglich sein. Da das Standesamt nicht mit einem Gericht vergleichbar ist, wird eine derartig veranlasste Scheidung in Deutschland nicht anerkannt. Sie müssten sich dann in Deutschland zusätzlich scheiden lassen.

Was sind die rechtlichen Unterschiede zwischen einer Scheidung in Russland und in Deutschland?

Das russische Recht ist mit dem deutschen Scheidungsrecht nicht direkt vergleichbar. In Betracht kommen folgende Unterschiede:

  • Zwar ist für eine einvernehmliche Scheidung nach russischem Recht kein Trennungsjahr erforderlich. Äußert Ihr Ehepartner jedoch Zweifel, ob er wirklich geschieden werden will, kann das russische Gericht einen Versöhnungsversuch anordnen und eine Versöhnungsfrist von bis zu drei Monaten bestimmen.
  • Ist die Ehepartnerin schwanger oder wurde das Kind vor weniger als einem Jahr geboren, kann der Ehepartner den Scheidungsantrag nur mit Zustimmung der Frau stellen. Zweck ist der Schutz des Kindes und der Mutter. In Deutschland können Sie die Scheidung unabhängig davon beantragen, ob die Ehefrau schwanger ist oder ob ein Kind gerade geboren wurde.
  • Geht es um den Kindesunterhalt, ist der unterhaltspflichtige Elternteil nach russischem Recht verpflichtet, dem Kind ein Viertel seines Einkommens als Kindesunterhalt zur Verfügung zu stellen. Bei zwei Kindern beträgt der Unterhaltsanspruch ein Drittel und bei drei oder mehr Kindern die Hälfte des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils. In Deutschland hingegen berechnet sich der Unterhalt des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle. Dazu wird auf das Nettoeinkommen und das Alter des Kindes abgestellt.
  • Das russische Recht kennt keinen Versorgungsausgleich. Hatten Sie in der Ehe kein eigenes Einkommen oder weniger verdient als Ihr Ehepartner, gehen Sie nach russischem Recht bei der Scheidung im Hinblick auf Ihre Altersversorgung leer aus.
  • Das russische Recht kennt keinen Zugewinnausgleich wie im deutschen Recht. Für Ihre Scheidung nach russischem Recht wird die Errungenschaftsgemeinschaft zugrunde gelegt. Danach wird das gesamte Vermögen, das Sie während der Ehe erwerben, Ihr gemeinschaftliches Eigentum. Bei der Scheidung wird das gesamte Vermögen dann untereinander aufgeteilt. Jeder erhält den gleichen Anteil. Damit ist die Verteilung des Vermögens zwar einfacher als nach deutschem Recht, bevorteilt aber denjenigen Ehepartner, der in der Ehe nichts oder weniger zum Aufbau des gemeinsamen Vermögens beigetragen hat.

Warum sind die Scheidungsvoraussetzungen im Detail zu prüfen?

Leben Sie als russische Staatsangehörige in Deutschland oder sind Sie als deutscher Staatsangehöriger mit einem russischen Staatsangehörigen verheiratet, ist im Einzelfall zu prüfen, auf welcher Grundlage ein deutsches Familiengericht für Ihr Scheidungsverfahren zuständig ist. Die Scheidungsvoraussetzungen sind auch deshalb im Detail zu prüfen, falls ein Ehepartner Deutschland verlassen hat und nunmehr wieder in seinem Heimatstaat lebt. Zudem kommt es darauf an, welches nationale Scheidungsrecht zur Anwendung kommen. In Betracht kommen deutsches und russisches Scheidungsrecht.

Ist ein deutsches Familiengericht für meine Scheidung zuständig?

Da Sie in Deutschland leben, ist die EU-Verordnung Nr. 2201/2003 die maßgebliche Rechtsgrundlage. Danach sind die deutschen Familiengerichte für Ihr Scheidungsverfahren u.a. zuständig, wenn eine der folgenden Optionen zutrifft:

  • Sie haben beide Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Dann spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie und Ihr Ehepartner haben. Es ist dann gleichgültig, ob Sie beide russische Staatsangehörige sind oder allein Ihr Ehepartner russischer Staatsangehöriger ist. Die deutschen Familiengerichte sind auf jeden Fall zuständig. Zuständig ist das Familiengericht dort, wo Sie wohnen und leben.
  • Sie hatten beide Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Deutschland. Ihr Ehepartner ist aus Deutschland weggezogen, während Sie nach wie vor in Deutschland wohnen und leben. Sie können die Scheidung bei dem Familiengericht beantragen, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Gut zu wissen:

Sind Sie aus Deutschland weggezogen und leben als russische Staatsangehörige wieder in Russland, können Sie Ihre Scheidung nicht vor einem deutschen Familiengericht beantragen. Dann ist ein russisches Gericht zuständig.

Welches Scheidungsrecht ist für meine Scheidung maßgeblich?

Möchten Sie sich in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen, dürfte es im Regelfall empfehlenswert sein, die Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abzuwickeln. Vornehmlich dann, wenn ein deutsches Familiengericht zuständig ist, ist im Regelfall auch deutsches Scheidungsrecht das maßgeblich anwendbare Recht.

Scheidungsrecht
Schaubild: Scheidungsrecht

Soweit Sie dennoch nach russischem Scheidungsrecht geschieden werden wollen, können Sie eine Rechtswahl treffen. Rechtswahl bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner absprechen und schriftlich vereinbaren, dass Ihre Scheidung vor dem deutschen Familiengericht ausnahmsweise nach russischem Scheidungsrecht erfolgen soll.

Gut zu wissen:

Sollten Sie Ihre Scheidung in Deutschland nach russischem Scheidungsrecht abwickeln wollen, müssen Sie mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Der deutsche Scheidungsrichter muss sich über das russische Scheidungsrecht informieren. Er lernt in der Ausbildung nur deutsches Recht. Soweit er aufgrund seiner Berufspraxis mit russischem Recht nicht unmittelbar vertraut ist, muss er die Details recherchieren und sich in für ihn fremde Rechtstexte einlesen. Dass damit möglicherweise viel Zeit ins Land geht, dürfte nicht verwundern. Eine Rechtswahl setzt zudem voraus, dass Sie die Einschätzung haben, dass die Scheidung nach russischem Recht für Sie Vorteile bringt und eine Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht nachteilig wäre. Um diese Gegebenheiten einschätzen zu können, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen.

Benötige ich einen deutschen Rechtsanwalt?

Sie können Ihre Scheidung vor dem deutschen Familiengericht nur über einen Rechtsanwalt einreichen. Dieser Rechtsanwalt muss in Deutschland zugelassen sein oder zumindest aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stammen. Ist der Rechtsanwalt lediglich in Russland als Rechtsanwalt zugelassen, hat er kein Recht, in Deutschland vor einem deutschen Gericht als Rechtsanwalt tätig zu werden. Außerdem wäre ein russischer Rechtsanwalt kaum mit den Gegebenheiten vor den deutschen Gerichten vertraut.

Gut zu wissen:

Sie können Ihre Scheidung auch online über das Internet in die Wege leiten und als Online- Scheidung führen. Sie brauchen dann nicht aufwendig einen Rechtsanwalt zu recherchieren. Nehmen Sie unseren Scheidungsservice in Anspruch, verweisen wir Sie direkt an einen unserer anwaltlichen Kooperationspartner. Unsere Kooperationspartner sind erfahrene Rechtsanwälte, die sich in vielen Scheidungsverfahren als kompetent, vertrauenswürdig und zuverlässig erwiesen haben. Bei der Online - Scheidung kommunizieren Sie zunächst, wenn Sie es wollen, über das Internet mit Ihrem Anwalt. Sie können Ihren Anwalt natürlich auch jederzeit telefonisch erreichen und einen persönlichen Besprechungstermin vereinbaren.

Fazit

Internationale Scheidungen und Scheidungen, bei denen aufgrund der Staatsangehörigkeit der Ehepartner Auslandsbezug besteht, können auch vor einem deutschen Gericht in Deutschland in die Wege geleitet werden. Da damit bereits vorher eine Reihe von Fragen beantwortet werden müssen, sollten Sie sich frühzeitig und kompetent anwaltlich beraten lassen.

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Autor Volker Beeden

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