Scheidung China

Deutsch-chinesische Scheidung

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Leben Sie als deutsche Staatsangehörige in China oder als chinesische Staatsangehörige in Deutschland oder sind Sie mit einem chinesischen Ehepartner verheiratet, führen Sie eine internationale Ehe. Möchten Sie sich scheiden lassen, müssen Sie die Frage beantworten, nach welchem Scheidungsrecht Ihre Scheidung abgewickelt wird und ob Sie sich vor einem Familiengericht in Deutschland scheiden lassen sollten. Dabei geht es mithin auch um die Frage, welche Vorteile das deutsche Scheidungsrecht bietet. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten.

Das Wichtigste

  • Hat Ihre Scheidung Auslandsbezug, müssen Sie prüfen, ob ein deutsches Familiengericht für Ihre Scheidung zuständig ist und inwieweit Sie nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden können.
  • Sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können Sie sich mit Regelfall problemlos in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen.
  • Werden Sie in Deutschland geschieden, empfiehlt es sich, in bestimmten Fällen eine Rechtswahl zu treffen. Rechtswahl bedeutet, dass Sie mit Ihrem Ehepartner vereinbaren, dass Ihre Scheidung in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt wird.
  • Wurden Sie bereits in China geschieden, müssen Sie Ihre Scheidung in Deutschland von der zuständigen Landesjustizverwaltung ausdrücklich anerkennen lassen.
  • Leben Sie derzeit in China, können Sie als deutscher Staatsangehöriger Ihre Scheidung auch online als Online-Scheidung in die Wege leiten.

Was ist eine deutsch-chinesische Scheidung?

Ihre Scheidung stellt sich als deutsch-chinesische Scheidung dar und wirft als Scheidung mit Auslandsbezug Fragen des internationalen Scheidungsrechts auf, wenn eine der folgenden Alternativen auf Sie oder Ihren Ehepartner zutrifft:

  • Sie selbst und Ihr Ehepartner sind deutsche Staatsangehörige und leben beide in China oder
  • Sie sind als Deutsche-/r mit einem chinesischen Ehepartner verheiratet und leben in China oder
  • Sie sind selbst beide chinesische Staatsangehörige und leben in Deutschland oder
  • Sie leben als Deutsche-/r mit Ihrem chinesischen Ehepartner in Deutschland.

Bi-Nationale Scheidung

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Checkliste

Expertentipp:

Sie sollten Ihren Scheidungsantrag nicht nach Gutdünken stellen. Sie sollten genau kalkulieren, ob Sie sich in China oder in Deutschland scheiden lassen und ob Sie Ihre Scheidung nach chinesischem oder deutschem Scheidungsrecht abwickeln. Die Unterschiede können erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen. Weisen die Weichen in die falsche Richtung, können Sie kaum noch etwas korrigieren und müssen sich mit Hindernissen herumärgern, die Sie mit der richtigen Vorausplanung eigentlich hätten vermeiden können.

Was ist, wenn wir in China geheiratet haben?

Es kommt nicht darauf an, wo Sie geheiratet haben. Auch wenn Sie in China oder in einem anderen Staat geheiratet haben, kommt es nur darauf an, dass Sie die Eheschließung vollzogen haben. Sie können auf jeden Fall in Deutschland die Scheidung beantragen. Sie benötigen dafür nur einen persönlichen Bezug zu Deutschland. Dieser Bezug stellt sich dadurch her, dass Sie oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder wenigstens ein Ehepartner den Wohnsitz in Deutschland hat. Unter diesen Voraussetzungen trifft eine der zuvor genannten Alternativen sicherlich auch auf Ihre Situation zu.

Expertentipp:

Sind Sie im Zweifel, ob Ihre Ehe in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden kann, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Ihr Anwalt kann erklären, ob und wie Ihre Scheidung in Deutschland erfolgen kann.

Meine Scheidung wurde bereits in China beschlossen. Muss ich in Deutschland nochmals die Scheidung beantragen?

Haben Sie sich bereits in China scheiden lassen, so muss dies in Deutschland nur noch anerkannt werden.
Haben Sie sich bereits in China scheiden lassen, so muss dies in Deutschland nur noch anerkannt werden.

Wurden Sie bereits in China geschieden, müssen Sie das Scheidungsurteil in Deutschland durch die zuständige deutsche Landesjustizverwaltung anerkennen lassen. Die Anerkennung führt dazu, dass Ihre Ehe auch in Deutschland als geschieden betrachtet wird. Erst dann könnten Sie erneut heiraten. Sie brauchen dann in Deutschland nicht nochmals die Scheidung zu beantragen. Die Anerkennung eines chinesischen Scheidungsurteils in Deutschland sollte relativ problemlos vonstattengehen, da das chinesische Scheidungsrecht die Scheidung nach Grundsätzen abwickelt, die auch in Deutschland anzuerkennen sind.

Expertentipp:

Sind Sie im Besitz eines chinesischen Scheidungsurteils, sollten Sie das Scheidungsurteil von einem öffentlich beglaubigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzung ist Voraussetzung für die Anerkennung. Außerdem kann Ihr Anwalt nur so beurteilen, nach welchen Maßstäben Ihre Scheidung in China erfolgt ist. Informieren Sie sich über Ihren Anwalt, welche Anforderungen an die Übersetzung Ihres in chinesischer Sprache verfassten Scheidungsurteils zu stellen sind.

Welches Scheidungsrecht ist in China aktuell?

Scheidungen galten im sozialistischen China lange Zeit als tabu. Scheidung war ein lebenslanger Makel. Besonders Frauen wurden als Schuldige beurteilt. Früher musste eine staatliche Institution („Arbeitseinheit“) der Scheidung sogar zustimmen, mit dem Ziel, scheidungswillige Ehepartner anzuprangern und sie möglichst von einer Scheidung abzuhalten. Heute hat sich vieles geändert. Der moderne Lebensstil und die Abkehr von traditionellen Werten haben auch das Scheidungsrecht liberalisiert. Im Jahr 2011 wurde das Ehegesetz reformiert.

Vorher wurden Immobilien stets als gemeinsamer Ehebesitz betrachtet. Es galt die Errungenschaftsgemeinschaft. Demnach fiel und fällt teilweise auch heute noch das gesamte, während der Dauer der Ehe erworbene Vermögen in das gemeinsame Eigentum der Eheleute. Dazu gehörten auch die Arbeitslöhne. Die Ehepartner konnten nur gemeinschaftlich und einvernehmlich über ihre ehelichen Vermögenswerte verfügen. Kam es zur Scheidung, wurde die Immobilie aufgeteilt. Im Streitfall wurde die gemeinsame Wohnung der Frau zugesprochen. Auch das Sorgerecht war und ist wohl nach wie vor fest in den Händen der Frau.

Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben, sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

Carl Hilty (1833 - 1909)

Besonders problematisch erwies sich die Tradition, dass die Frau nach der Hochzeit in das Haus des Ehemannes einzog. Die Wohnung wird dem Sohn von den Eltern meist geschenkt. Im Lichte der Errungenschaftsgemeinschaft galt die Wohnung dann allerdings wegen der Eheschließung als gemeinsames Eigentum beider Ehepartner.

Ist die Frau schwanger, darf der Mann während der Schwangerschaft und innerhalb eines Jahres nach der Geburt nicht die Scheidung gegen den Willen der Frau verlangen. Erfolgt die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen, braucht wohl keine Trennungszeit eingehalten zu werden. Ansonsten wird in Streitfällen eine Schlichtung durchgeführt.

Expertentipp:

Sind Sie deutscher Staatsangehöriger, sollten Sie Ihre Scheidung möglichst in Deutschland in die Wege leiten und sich nach deutschem Scheidungsrecht scheiden lassen. Ihre Scheidung ist rechtlich relativ problemlos. Wichtig ist aber, dass Sie selbst möglichst schnell die Initiative ergreifen. Reicht nämlich Ihr Ehepartner vor Ihrer Initiative die Scheidung in China ein, begründet sich nach internationalem Recht vorrangig die Zuständigkeit des chinesischen Gerichts. Derjenige Ehepartner, der zuerst die Scheidung einreicht, bestimmt im Regelfall, welches Gericht für die Scheidung zuständig ist. Sofern Sie die Scheidung in Deutschland einreichen, ist das deutsche Familiengericht zuständig. Zugleich blockieren Sie damit einen eventuell nachfolgenden Scheidungsantrag Ihres Ehepartners in China. Insoweit kommt es bisweilen zu einem Scheidungswettlauf zwischen Ehepartnern.

Wie begründet sich die Zuständigkeit eines Familiengerichts in Deutschland?

Ein deutsches Familiengericht ist für Ihre Scheidung zuständig, wenn:

  • Sie deutsche Staatsbürger sind, egal ob Sie in China oder in Deutschland leben (§ 98 Nr. 1 FamFG) oder
  • beide Ehepartner, gleich welche Staatsangehörigkeit Sie haben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (§ 98 Nr. 2 FamFG) oder
  • ein Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit er besitzt, nach der Trennung noch immer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
  • Sie nach China umgezogen sind und Ihr Ehepartner, egal welcher Staatsangehörigkeit, noch immer in Deutschland lebt oder
  • Sie nach Ihrer Trennung in China, egal welcher Staatsangehörigkeit, seit mehr als einem Jahr in Deutschland leben und hier Ihren Lebensmittelpunkt begründet haben.

Gut zu wissen:

Sie sollten sich von den vorstehenden Zuständigkeitsregelungen nicht verwirren lassen. Der Gesetzgeber versucht lediglich, möglichst viele Sachverhalte aufzugreifen und damit die Zuständigkeit eines Familiengerichts in Deutschland zu begründen. Dazu kommt es entscheidend darauf an, dass Sie irgendeinen Bezug zu Deutschland haben. Sie stellen diesen Bezug dadurch her, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Ihren Wohnsitz in Deutschland unterhalten. Trifft eine dieser Optionen zu, können Sie sich im Regelfall in Deutschland von einem deutschen Familiengericht scheiden lassen.

Inwieweit wird meine Scheidung in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt?

In einem ersten Schritt geht es im internationalen Scheidungsrecht darum, die Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts begründen zu können. Gelingt dies, stellt sich in nächsten Schritt die wichtige Frage, ob das deutsche Familiengericht die Scheidung immer nach deutschem Scheidungsrecht abwickelt. Diese Frage kann Probleme aufwerfen.

Haben Sie einen Bezug zu Deutschland, können Sie Ihre Scheidung in Deutschland und nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln.
Schaubild: Haben Sie einen Bezug zu Deutschland, können Sie Ihre Scheidung in Deutschland und nach deutschem Scheidungsrecht abwickeln.

Praxisbeispiel:

Sie leben beide als deutsche Staatsangehörige in China. Zwar können Sie sich in Deutschland von einem deutschen Familiengericht problemlos scheiden lassen, da Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Allerdings müsste, da Sie in China leben, das deutsche Familiengericht chinesisches Scheidungsrecht anwenden (Art. 8a, 4 Rom-III- Verordnung Nr. 1259/2010). Ob dies in Ihrem Sinne ist, sei dahingestellt. Sie können diese Problematik jedoch leicht vermeiden, wenn Sie eine sogenannte Rechtswahl treffen und vereinbaren, dass Ihre Scheidung in Deutschland nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt werden soll. Mit Ihrer Rechtswahl klären Sie die Gegebenheiten.

Ähnlich ist die Situation, wenn Sie in China gewohnt und innerhalb der letzten 12 Monate nach Deutschland zurückgekehrt sind. Auch in diesem Fall käme an sich chinesisches Scheidungsrecht zur Anwendung. Um diese Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie in einer Rechtswahl ausdrücklich die Anwendung von deutschem Scheidungsrecht vereinbaren.

Solange Sie in Deutschland keinen Wohnsitz unterhalten, wäre für Ihre Scheidung das Amtsgericht Berlin-Schöneberg das zuständige Familiengericht.

Rechtswahl: Was ist das?

Rechtswahl bedeutet eine Vereinbarung, in der Sie das auf Ihre Scheidung anzuwendende Scheidungsrecht bestimmen. Sie vereinbaren dann mit Ihrem Ehepartner, dass Ihre Scheidung nach deutschem Scheidungsrecht abgewickelt werden soll. Eine solche Rechtswahl können Sie auch noch unmittelbar vor der Beantragung Ihrer Scheidung und auch noch im laufenden Scheidungsverfahren treffen.

Sofern Sie noch in China leben, bedarf die Rechtswahl lediglich der Schriftform. Schriftform bedeutet, dass Sie die Vereinbarung handschriftlich oder am Computer schreiben, datieren und beide Ehepartner unterschreiben. Wohnt jedoch ein Ehepartner in Deutschland, bedarf die Rechtswahl der notariellen Beurkundung (Art. 7 Abs. III Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010). Lassen Sie sich im Zweifel frühzeitig anwaltlich beraten.

Gut zu wissen:

Vielleicht haben Sie bereits vorsorglich in einem notariell beurkundeten Ehevertrag geregelt, nach welchem Scheidungsrecht Ihre Ehe für den Fall einer Scheidung abgewickelt werden soll. Dann haben Sie bereits eine solche Rechtswahl getroffen. Haben Sie beispielsweise vereinbart, dass Ihre Scheidung nach dem Recht Ihres Aufenthaltsstaates (hier: China) geschieden werden soll, werden Sie zwangsläufig nach chinesischem Scheidungsrecht geschieden. Allerdings steht es Ihnen vollkommen frei, mit Ihrem Ehepartner eine andere Vereinbarung zu treffen und darin beispielsweise deutsches Scheidungsrecht zu vereinbaren.

Welche Vorteile bietet das deutsche Scheidungsrecht?

Die Antwort auf diese Frage ist natürlich interessenorientiert. Lassen Sie sich nach deutschem Scheidungsrecht scheiden, profitieren Sie jedenfalls davon, dass

Schlecht weht der Wind, der keinen Vorteil bringt.

William Shakespeare (1564 - 1616)

Welche Vorteile bietet die Online-Scheidung?

Sie können sich auch online scheiden lassen und Ihre Scheidung als Online-Scheidung in die Wege leiten. Das moderne Internet macht es möglich. Leben Sie in China, brauchen Sie nicht eigens nach Deutschland zu reisen, um hier einen Rechtsanwalt zu recherchieren und den Rechtsanwalt mit Ihrer Scheidung zu beauftragen.

Es genügt, wenn Sie unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel mit Ihrem Rechtsanwalt kommunizieren. Um gleich an die richtige Adresse vermittelt zu werden, empfiehlt sich, einen kompetenten Scheidungsservice mit der Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens zu beauftragen. Sie können dann sicher sein, dass Sie an einen im Familienrecht erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt verwiesen werden, mit dem der Scheidungsservice beste Erfahrungen gemacht hat.

Gut zu wissen:

Ob Sie den mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht in Deutschland dann tatsächlich auch persönlich wahrnehmen müssen, steht auf einem anderen Blatt. Die Regel lautet jedenfalls, dass Sie vom Familiengericht persönlich geladen und persönlich erscheinen müssen. Ausnahmen werden anerkannt, wenn Ihnen das persönliche Erscheinen vor dem Gericht beispielsweise wegen der großen Entfernung nicht zuzumuten ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Optionen bestehen.

Fazit

Jede Situation ist eine andere. Es kommt immer auf Ihre individuellen Gegebenheiten an. Pauschale Lösungen gibt es nicht. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten. Erst dann wissen Sie, wie Sie vorgehen sollten.

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Autor Volker Beeden

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