Wie können die Scheidungskosten reduziert werden?

So können Sie richtig bei den Scheidungskosten sparen

Am kostengünstigsten wird es für Sie, wenn Sie über alles Einigung erzielt haben und nur einen Rechtsanwalt für die Scheidung beauftragen.
Wenn Sie dies bequem und schnell von zu Hause per Online-Scheidung machen, können Sie noch einmal sparen:

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  • Es entstehen keine Fahrtkosten oder sonstige Kosten.
  • Der Besuch in der Anwaltskanzlei entfällt vollständig. Das spart Ihnen Zeit und Kosten. Beim Besuch geht es zumeist nur um die Formalitäten. Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Die Kanzlei Grashoff ist für Fragen und Auskünfte immer zu erreichen und setzt sich gerade bei Online-Scheidungen für eine sehr schnelle Bearbeitung ein!
  • Bei der Online-Scheidung füllen Sie unkompliziert, schnell und kostengünstig am Computer ein Antragsformular zur Scheidung aus. Niemand fragt über Hintergründe oder Einzelheiten Ihrer Trennung und Scheidung. Die erforderlichen Unterlagen, wie Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder, werden per Post an die Anwaltskanzlei gesandt. Das ist alles. Mehr müssen Sie nicht tun. Den Rest erledigt der Anwalt. Das ist nervenschonend, gerade in der nicht einfachen Zeit der Trennung.
Was passiert wenn die Scheidung nicht einvernehmlich ist? Kann ich auch Kosten sparen?

Tipp: Falls Ihre Scheidung nicht einvernehmlich ist, wird die Kanzlei Grashoff Ihr Scheidungsverfahren so schnell und kostengünstig wie nur möglich durchführen. Die Kanzlei Grashoff begleitet Sie von A bis Z bei Ihrem Scheidungsverfahren.

Eine erhebliche Minderung des Gegenstandswerts der Scheidung ist möglich
  • Die Kanzlei Grashoff bietet den Service, bereits im Scheidungsantrag das Gericht darauf hinzuweisen, dass es sich um eine "nicht streitige" Scheidung handelt und für Sie bei Gericht zu beantragen, den Gegenstandswert erheblich zu senken. Dabei werden 250 Euro pro Kind in Abzug gebracht.
  • Das bedeutet, wenn das Gericht dem Antrag zustimmt, können Sie bei den Scheidungskosten richtig sparen. Bitte beachten Sie aber, dass die Familiengerichte frei entscheiden können, ob sie dem Abschlag zustimmen oder nicht. Die Kanzlei Grashoff setzt sich für Sie ein!

    Sie möchten sich über die Höhe Ihrer Scheidungskosten informieren.
    Sie können mich entweder telefonisch erreichen oder Sie können mir eine E-Mail schicken.


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