SCHEIDUNG IN POLEN:

 

Zuständigkeit: Ein Partner ist polnischer Staatsbürger oder er wohnt in Polen.

Scheidungs-Voraussetzungen: Ist ein Partner nicht mit der Scheidung einverstanden, kann der Richter die Scheidung ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Finanzielle Unterstützung: Es gilt das Schuldprinzip. Der schuldige Ehegatte erhält keinen Unterhalt. Aber auch außerhalb der Europäischen Union gibt es einen interessanten Scheidungsmarkt.

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