SCHEIDUNG IN POLEN:
Zuständigkeit: Ein Partner ist polnischer Staatsbürger oder er wohnt in Polen.
Scheidungs-Voraussetzungen: Ist ein Partner nicht mit der Scheidung einverstanden, kann der Richter die Scheidung ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Finanzielle Unterstützung: Es gilt das Schuldprinzip. Der schuldige Ehegatte erhält keinen Unterhalt. Aber auch außerhalb der Europäischen Union gibt es einen interessanten Scheidungsmarkt.