Scheidung Tschechien

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Zuständigkeit für Scheidung in Tschechien

Generell gilt für eine Scheidung in Tschechien das Recht des Landes, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unterscheiden sich diese, so gilt das Recht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit die Eheleute zum Zeitpunkt, an dem die Scheidung eingereicht wird, inne haben. Sollten beide Ehepartner unterschiedliche Staatsangehörigkeit UND Wohnsitz haben, so gilt, sofern die Scheidung in Tschechien eingereicht wurde, tschechisches Recht.

Sollte die Scheidung im zuständigen ausländischen Rechtssystem darüber hinaus nicht oder nur unter außergewöhnlich schwierigen Umständen möglich sein, so kann die Scheidung auch nach tschechischem Recht durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Eine Ehe gilt automatisch als gescheitert, wenn sie wenigstens ein Jahr Bestand hatte und die Partner mindestens 6 Monate getrennt voneinander gelebt haben. Sind sich die Ehegatten darüber hinaus einig, kann ein Gericht die Scheidung beschließen, ohne vorherige Gründe festzustellen. Hierzu müssen dem Gericht dann folgende Dokumente vorgelegt werden:

Zum einen, eine rechtskräftige Vereinbarung der Eheleute über das Sorge- und Umgangsrecht über die Zeit nach der Scheidung für eventuell vorhandene minderjährige Kinder. Zum anderen eine rechtskräftige Vereinbarung über die Regelung von finanziellen Angelegenheiten bezüglich der gemeinsamen Ehewohnung und aller Unterhaltspflichten für die Zeit nach der Ehe.

Bei einer nicht einvernehmlichen, auch „strittigen“ Ehescheidung muss das Gericht die Gründe für eine Zerrüttung der Ehe untersuchen und führt die Ehegatten anschließend zu einer einvernehmlichen Lösung.

Eine Besonderheit ist außerdem, dass eine Scheidung, egal ob strittig oder nicht, nicht durchgeführt werden kann, wenn durch die Scheidung einem minderjährigen Kind Schaden in irgendeiner Art und Weise bevorstehen. So kann die Scheidung erst erfolgen, wenn eine rechtskräftige Übereinkunft über Umgang und Versorgung des Kindes getroffen wurde. Widerspricht außerdem der Ehegatte, der nicht vornehmlich am Scheitern der Ehe Schuld ist, der Scheidungsklage, so kann das zuständige Gericht die Scheidung auch zurückweisen, sollten dem widersprechenden Ehepartner erhebliche Nachteile durch die Scheidung entstehen. In diesem Falle gilt die Ehe allerdings auch als zerrüttet, wenn das Paar mindestens drei Jahre lang getrennt gelebt hat.

Finanzielle Unterstützung

Geschiedene Ehepartner sind für den Unterhalt des ehemaligen Ehepartners verpflichtet, sofern dieser nicht für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann und dieser Sachverhalt auf die Eheschließung zurückzuführen ist oder damit zusammenhängt. Das Ehepaar einigt sich in der Regel selbst auf eine Vereinbarung, die dann vom Gericht abgesegnet werden muss, sollte dies nicht der Fall sein, so kann das Gericht auf Antrag des Ehegatten, der Unterhaltsansprüche besitzt, diesem Unterhaltsleistungen zusprechen. Diese Ansprüche gelten allerdings nur für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren nach der Scheidung. Ansprüche erlöschen mit Wiederheirat oder der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

In der Regel gibt es außerdem keine Verfahrenskostenhilfe, wie in Deutschland. Sollten die Umstände des Falles oder die Situation der Ehepartner dies rechtfertigen, kann allerdings der Vorsitzende des Gerichtssenats einen Antrag auf volle oder teilweise Erstattung der Gerichtskosten stellen, sollte dies nicht zur Behinderung der Justiz durch offensichtlich sinn- und zwecklose Anträge führen.

Darüber hinaus kann auch bei entsprechend erfüllten Voraussetzungen ein Antrag auf ermäßigte oder unentgeltliche Gebühren für Rechtsbeistand bei der tschechischen Anwaltskammer gestellt werden.

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