SCHEIDUNG IN LUXEMBURG:
Zuständigkeit: Den Scheidungsantrag stellt ein luxemburgischer Staatsbürger oder das Großherzogtum ist Wohnsitz des Beklagten.
Scheidungs-Voraussetzungen: Nach dreijähriger Trennung gilt die Ehe als zerrüttet und wird auch auf den Antrag eines Partners geschieden. Ist ein Partner geisteskrank, kann er nach fünf Jahren schuldhaft geschieden werden.
Finanzielle Unterstützung: Bei einer schuldhaften Scheidung - Misshandlungen oder schwere Kränkungen - kann der Richter den Unterhalt kürzen.