SCHEIDUNG IN ÖSTERREICH:
Zuständigkeit: Mindestens ein Partner ist Österreicher. Bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend für die Frage, ob ausländisches oder österreichisches Recht angewendet wird. Scheidungs-Voraussetzungen: Sind beide Ehegatten einverstanden, ist eine halbjährige Trennung Voraussetzung, ansonsten drei Jahre. Finanzielle Unterstützung: Grundsätzlich geht das Scheidungsrecht von einer Gütertrennung aus. Jeder behält nur das, was er selbst angeschafft hat. Allerdings gibt es schwammige Regelungen, nach denen die Pflicht besteht, dem Ex-Partner zu helfen und gemeinsam erworbenes Vermögen später nach Billigkeit verteilt werden muss. Lange Auseinandersetzungen sind dadurch programmiert. Besonderheiten: Eine sofortige Scheidung ist auch möglich, wenn ein Partner keine Kinder haben will, er untreu war oder eine ansteckende bzw. Ekel erregende Krankheit hat. |
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