SCHEIDUNGEN IN DER TÜRKEI:

 

Zuständigkeit: Die türkische Justiz interessiert sich nicht dafür, ob das Scheidungsverfahren schon in einem anderen Land läuft. Ein Antrag wird immer angenommen, wenn ein Partner Türke ist oder im Ausland geschlossene Ehen in der Türkei anerkannt wurden.

Scheidungs-Voraussetzungen: Bei Ehebruch oder Verlassen des Partners kann die Ehe sofort auf Verlangen eines Partners geschieden werden. Einvenehmliche Scheidungen sind möglich, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat.

Finanzielle Unterstützung: Es gibt sowohl Unterhalt als auch Zugewinnausgleich. Besonderheit: Bei Scheidungen bis Ende 2002 gab es in der Türke als letztem europäischen Land noch die absolute Gütertrennung. Das heißt, nach der Trennung gab es keinerlei Ausgleichspflicht. Zwischenzeitlich ist eine Vermögensauseinandersetzung eingeführt.

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