SCHEIDUNG IN BELGIEN:
Zuständigkeit: Einer der Partner hat die belgische Staatsangehörigkeit oder ein Partner lebt in Belgien. Scheidungs-Voraussetzungen: Bei Ehebruch, Gewalttätigkeit und Misshandlung gilt das Schuldprinzip. Finanzielle Unterstützung: Unterhalt kann gekürzt werden, wenn einer der Partner schuldhaft geschieden wird. Das ist möglich bei Ehebruch, Gewalt in der Ehe oder großen Beleidigungen. Letzteres ist wegen der ungenauen Formulierungen ein Einfallstor für häufige Diskussionen um den Unterhalt. Besonderheit: Sind beide Partner Ausländer, wird nach belgischem Recht entschieden, wenn das dem Heimatrecht nicht zuwider läuft. Sonst entscheidet der belgische Richter nach dem Recht des Heimatlandes. |
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