SCHEIDUNG IN SPANIEN:Zuständigkeit: Mindestens ein Partner ist Spanier. Auch für Ausländer, die in Spanien leben, erklärt sich das spanische Recht zuständig. Scheidungs-Voraussetzungen: Die Ehe muss mindestens ein Jahr dauern. Nach dem Einreichen der Trennungsklage muss ein weiteres Jahr bis zum Scheidungsantrag gewartet werden. Bei Untreue, Beleidigungen, Trunksucht, dem Verlassen des Familienheimes gilt das Schuldprinzip. Finanzielle Unterstützung: Ist eine Partei für das Ende der Ehe vernatwortlich erklärt, gibt es keinen Zugewinnausgleich. Besonderheit: Entzieht sich ein Partner trotz Aufforderung sechs Monate dem ehelichen Zusammenleben, kann er schuldhaft geschieden werden. Wer seiner Beischlafverpflichtung nicht nachkommt, setzt seinen Zugewinnausgleich aufs Spiel. |
Startseite
Kanzlei
Kanzlei-Philosophie
Kontakt Login
Warum bei scheidung.com Presse über scheidung.com So einfach funktioniert es Scheidungskosten senken Häufig gestellte Fragen Prozesskostenhilfe Direkt zum Scheidungsantrag Scheidung Trennung Ehevertrag Ablauf der Scheidung Unterhalt des Ehegatten Kindesunterhalt Sorgerecht / Elterliche Sorge Umgangsrecht / Besuchsrecht Versorgungsausgleich Zugewinnausgleich Finanzen Ehewohnung Hausrat Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Kosten und Bezahlung Scheidungsantrag Online Hausbesuch Kostenberatung Prozesskostenrechner Fragebogen Versorgungsausgl. Hilfe z. Fragebogen VersAusgl. Antrag Prozesskostenhilfe
|
||||
| AGB Impressum Kanzlei Kooperationen | |||||
| Copyright (c) 2007 www.scheidung.com | |||||