SCHEIDUNG IN SPANIEN:

Zuständigkeit: Mindestens ein Partner ist Spanier. Auch für Ausländer, die in Spanien leben, erklärt sich das spanische Recht zuständig.

Scheidungs-Voraussetzungen: Die Ehe muss mindestens ein Jahr dauern. Nach dem Einreichen der Trennungsklage muss ein weiteres Jahr bis zum Scheidungsantrag gewartet werden. Bei Untreue, Beleidigungen, Trunksucht, dem Verlassen des Familienheimes gilt das Schuldprinzip.

Finanzielle Unterstützung: Ist eine Partei für das Ende der Ehe vernatwortlich erklärt, gibt es keinen Zugewinnausgleich. Besonderheit: Entzieht sich ein Partner trotz Aufforderung sechs Monate dem ehelichen Zusammenleben, kann er schuldhaft geschieden werden. Wer seiner Beischlafverpflichtung nicht nachkommt, setzt seinen Zugewinnausgleich aufs Spiel.

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