Scheidungsfolgenvereinbarung

Mit der Heirat treten automatisch gewisse Rechtswirkungen ein. So entsteht mit der Heirat der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Fall einer Scheidung muss dann ein Zugewinnausgleich gezahlt werden, der das Vermögen eines Ehegatten erheblich schmälern kann.


Sowohl dieser Ausgleich auf Zugewinnausgleich, als auch ein Anspruch auf Versorgungsausgleich oder nachehelicher Unterhalt kann durch Ehevertrag ausgeschlossen werden.

Vertragliche Regelungen, die während der Ehe getroffen werden und die Ehe regeln, nennt man Ehevertrag.

Regelungen über die Folgen einer Ehescheidung, nennt man Scheidungsfolgenvereinbarung. In den Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung können auch erbrechtliche Regelungen aufgenommen werden.

In einer Ehe sind viele Punkte regelungsbedürftig, ohne dass es den Ehegatten bewusst ist. Für jede erdenkliche Konfliktsituation kann im Vorfeld eine Regelung getroffen werden. Dieses ist gerade zu einem früheren Zeitpunkt sinnvoll, da die Eheleute nicht durch negative Emotionen von einvernehmlichen Regelungen abgehalten werden.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen.

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