SCHEIDUNGEN IN DEN NIEDERLANDEN:

 

Zuständigkeit: Der Partner, der die Scheidung einreicht, muss einen Wohnsitz in den Niederlanden haben oder sich dort dauerhaft aufhalten.

Scheidungs-Voraussetzungen: Dauert eine Trennung von Tisch und Bett nach dem Eintrag ins Güterrechtsregister noch weitere drei Jahre, kann die Ehe auf Antrag eines Ehegatten geschieden werden. Die Frist kann in besonderen Fällen auf ein Jahr verkürzt werden. Zerrüttete Ehen können sofort geschieden werden.

Finanzielle Unterstützung: Unterhaltszahlungen sind maximal zwölf Jahre fällig. Bei Ehen unter fünf Jahren fließt nur so lange Geld, wie auch die Ehe dauerte. Besonderheit: Nach der Heirat geschlossene Eheverträge sind nur gültig, wenn sie notariell beurkundet und vom Landgericht genehmigt wurden. Bei der Trennung gelten die Regeln der allgemeinen Gütergemeinschaft. Erfasst werden alle Guthaben und Schulden, ausgenommen sind Sachen, die auf besondere Weise mit einem Ehegatten verbunden sind, etwa die goldenen Schallplatten eines Künstlers.

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