SCHEIDUNG IN ITALIEN:

Zuständigkeit: Der beklagte Ehepartner hat einen Wohnsitz in Italien oder hält sich dort dauerhaft auf.

Scheidungs-Voraussetzungen: Wehrt sich ein Partner gegen die Scheidung, kann die notwendige Trennungszeit bis zu sieben Jahre betragen.

Finanzielle Unterstützung: Unterhalt kann wegen liederlichem oder verwerflichem Verhalten gekürzt werden. Über den Unterhalt wird faktisch das Verschuldensprinzip eingeführt. Besonderheit: Nach der Scheidung kann jeder Gatte Beträge zurückfordern, die nicht für den laufenden Unterhalt der Familie und Vermögenslasten (Kredite) benötigt wurden. Erst danach wird das Vermögen - wie in einer Gütergemeinschaft - hälftig geteilt.

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