Ablauf der Scheidung
An dieser Stelle werden Sie detailliert darüber informiert, wie eine "Online-Scheidung" durchgeführt wird. - Zunächst sollte sorgfältig das Ehescheidungsformular ausgefüllt und dieses online übersandt werden. Auch wenn beide Ehegatten den Scheidungsantrag gemeinsam ausfüllen, erteilt stets nur ein Ehepartner dem Rechtsanwalt das Mandat. Ausschließlich dieser Ehegatte wird Mandant der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei.
- Nachdem Sie den Scheidungsantrag ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Bestätigung mit dem Entwurf des Scheidungsantrages.
- Für den Scheidungsantrag wird das Original der Heiratsurkunde benötigt. Für die Einleitung der Scheidung reicht es aus, wenn zunächst eine Kopie der Heiratsurkunde übersandt und das Original im Scheidungstermin vorgelegt wird. Bitte übersenden Sie per Fax oder per Post eine Kopie der Heiratsurkunde.
- Über den Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Email.
- Bevor das Gericht den Scheidungsantrag bearbeitet, müssen zunächst die Gerichtskosten überwiesen werden. Es wird daher umgehend die Höhe der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltskosten mitgeteilt.
- Nach Ausgleich der Kosten wird der Ehescheidungsantrag umgehend bei Gericht eingereicht.
- Das Gericht leitet den Ehescheidungsantrag an den anderen Ehegatten weiter. Dieser sollte dem Gericht mitteilen, dass er der Ehescheidung zustimmt. Selbstverständlich ist er berechtigt, sich einen eigenen Rechtsanwalt zu nehmen.
- Das Gericht versendet für den Versorgungsausgleich an die Ehegatten jeweils einen Fragebogen, in denen beide Ehegatten ihre Arbeitsverhältnisse und ihre Sozialversicherungsnummer darlegen müssen. Auch über die nebenher bestehenden Rentenversicherungen ist Auskunft zu geben. Diese Fragebögen müssen ausgefüllt werden und an das Gericht zurückgesandt werden.
- Es erfolgt sodann eine Klärung der Rentenanwartschaften durch den jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger wie z.B. die BfA und die LVA. Diese errechnen die Höhe der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften.
- Nachdem die Rentenanwartschaften geklärt sind und die Eheleute sich über alle streitigen Punkte geeinigt haben, bestimmt das Gericht einen Termin für die Ehescheidung. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Zu diesem Termin muss der Personalausweis mitgebracht werden.
- Der Scheidungstermin dauert bei einer einverständlichen Scheidung ca. 5- 20 Min. Sofern die Ehegatten unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften erworben haben, wird dem Ehegatten, der weniger erworben hat, ein Teil der Rentenanwartschaften des anderen Ehegatten übertragen. Wenn nun beide Ehegatten erklären, dass sie die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten wollen, wird die Ehe geschieden.
- Falls sich bei Gericht noch ein Anwalt findet, der kurz einen Rechtsmittelverzicht gegen das Scheidungsurteil erklärt, wird die Scheidung bereits an diesem Tag rechtskräftig und damit wirksam. Ansonsten wird die Scheidung erst einen Monat nach dem Scheidungstermin rechtskräftig, so dass die Ehe erst ab diesem Termin als geschieden gilt.
- Das Scheidungsurteil wird per Post übersandt. Nach der Scheidung müssen sich einer der Eheleute gegebenenfalls um eine eigene Krankenversicherung bemühen. Außerdem hat er auch das Recht, wieder seinen Geburtsnamen oder vor der Ehe geführten Namen anzunehmen.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung. 
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