Kosten und Bezahlung

Wie kann ich schnell die Kosten einer Scheidung erfahren?

Die Kanzlei Grashoff bietet Ihnen dazu mehrere Möglichkeiten an:

1. Sie senden eine Email oder nutzen mein Kontaktformular, und Sie erhalten die Informationen über die Kosten so schnell wie möglich.

2. Oder Sie lesen sich in Ruhe nachfolgende Informationen durch. Die Kanzlei Grashoff erläutert Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen. Ihre Kosten sind dann besser zu überblicken.

3. Sie rufen mich an, und ich versuche Ihnen die Fragen nach den Kosten so schnell wie möglich zu beantworten.

Tel: +49 (0)30 / 88 72 27 99
mobil: +49 (0)1520 / 983 62 54

Wichtig: Wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen, bitten ich Sie, folgende Informationen bereitzuhalten:

1. Die Höhe des ungefähren monatlichen Nettoeinkommens beider Ehepartner (hier reichen ungefähre Angaben. Es wird auch keine Gehaltsbescheinigungen von Ihnen benötigt).

2. Ist Ihre Scheidung eine einverständliche Scheidung?

3. Haben Sie minderjährige Kinder?

4. Haben Sie einen Notarvertrag, in dem der Verzicht auf den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) geregelt ist?

Hinweis für Sie : Am besten schreiben Sie eine Email.  Und ich rufe Sie zurück, wenn noch etwas unklar ist. Das ist der schnellste und kostensparendste Weg für Sie.

Übrigens: Die Auskunft nach den Kosten einer Scheidung ist selbstverständlich kostenlos für Sie.


Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung Online?

Es entstehen sogenannte Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten.

Die Gerichtskosten sowie die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert.

Der Streitwert der Ehescheidung berechnet sich nach dem (ungefähren) Nettoeinkommen beider Ehegatten, gerechnet auf 3 Monate.

Für alle weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten richtet sich der Streitwert entweder nach dem Wert des Verfahrens (des zu zahlenden Unterhalts, Zugewinns etc.) oder nach einem pauschaliertem Betrag.

Hinweis für Sie: Sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt erhalten nicht etwa den Streitwert, sondern lediglich einen exakt festgesetzten Bruchteil des Streitwerts. Dieser Bruchteil ist in der Kostenordnung bzw. dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) festgelegt.

Beispiel:

Ungefähres Nettoeinkommen beider Ehepartner: 3500 Euro

3500 Euro x 3 Monate = 10500 Euro

Der Streitwert beträgt für die einfache Scheidung also: 10500 Euro

Dazu würde gegebenenfalls der Versorgungsausgleich

Pauschal dazukommen: 1000 Euro

Mit Versorgungsausgleich beträgt der Streitwert also insgesamt:  11500 Euro

Jetzt werden von diesem großen Betrag die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten festgelegt und zwar in der Kostenordnung bzw. dem Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG). Diese Kosten sind also festgelegt in Gesetzen, und nicht von uns als Rechtsanwälte verhandelbar.

Die Gerichtskosten vom Streitwert von 11500 Euro betragen:  438 Euro

Die Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt vom Streitwert von 11500 Euro betragen:  1548,60 Euro

Ihre Scheidung würde somit insgesamt kosten:  1986,60 Euro

Hinweis für Sie: Wenn noch ein zweiter Anwalt von Ihnen hinzugezogen wird, dann entstehen noch einmal Rechtsanwaltskosten für diesen Anwalt von 1548,60 Euro.

Bitte beachten Sie: Je niedriger das Nettoeinkommen von Ihnen und Ihrem Partner ist, desto geringer sind die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten.

Entstehen weitere Kosten bei einer Online Scheidung?

In dem oben genannten Betrag  sind bereits Porto- und Telefonkosten enthalten. Auch diese richten sich nach dem Streitwert und betragen maximal 20 Euro für das gesamte Verfahren.

Was ist, wenn ich mich z.B. in Hamburg, München, Dresden oder Frankfurt etc. scheiden lassen will? Kommen Sie dann extra aus Berlin? Entstehen dann zusätzliche Kosten für die Anfahrt zum Gerichtstermin?

Kosten für die Anreise des Rechtsanwalts zum Gerichtstermin fallen grundsätzlich nicht an. In der Regel komme ich nicht persönlich aus Berlin zum Gerichtstermin in eine andere Stadt. Bei einer einverständlichen Scheidung beauftrage ich grundsätzlich eine mit uns kooperierende Kanzlei am Ort Ihres Scheidungsgerichts. Diese Kanzlei nimmt den Gerichtstermin dann wahr. Ihr sogenannter Prozessbevollmächtigter bleibt aber immer die Kanzlei Grashoff. Ich bleibe während des gesamten Scheidungsverfahrens Ihr Ansprechpartner in Ihrer Scheidungssache. Die Anwälte vor Ort nehmen lediglich den Termin dort wahr, der zumeist nur wenige Minuten dauert. Das Scheidungsurteil wird nur der Kanzlei Grashoff zugestellt.

Es entstehen für Sie keine weitere Kosten durch die Beauftragung des ortsansässigen Anwalts.

Nur falls Sie ausdrücklich wünschen, dass ich Ihren Scheidungstermin in Ihrer Stadt persönlich wahrnehmen soll, entstehen zusätzliche Kosten (Reisekosten). 

Wann muss ich zum ersten Mal etwas zahlen?

Zuerst einmal gilt für Sie: Sie müssen nichts im Voraus zahlen. Sie erhalten erst eine Rechnung, wenn Sie über die Höhe der Kosten umfassend informiert worden sind. Bereits wenige Tage nach Einsenden des Scheidungsantrags bei Gericht vergibt das Gericht ein Aktenzeichen Ihres Verfahrens. Mit dem Aktenzeichen wissen Sie, dass Ihre Scheidungssache jetzt normalerweise zügig "durchläuft".

Was passiert, wenn ich Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen will?

Bei einem geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.  Prozesskostenhilfe bedeutet, dass das Gericht zuerst einmal die Rechtsanwaltskosten übernimmt. Sie können diese Kosten dann beim Gericht in Raten abzahlen. In vielen Fällen wird die Rückerstattung der Kosten auch ganz vom Gericht erlassen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über Prozesskostenhilfe.


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