ZugewinnSofern die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, ist vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auszugehen. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass die Vermögen beider Ehegatten auch während der Ehe getrennt bleiben. Was beiden Ehegatten vor der Ehe allein gehörte, steht auch weiterhin in ihrem Alleineigentum. Die Vermögenstrennung hat zur Folge, dass jeder Ehegatte auch grundsätzlich allein für seine Schulden haftet. Der andere Ehegatte haftet nicht automatisch mit. Da das Vermögen beider Ehegatten allerdings Einfluss auf die finanzielle Situation in der Ehe hat, dürfen die Ehegatten größere Teile ihres Vermögens nur mit Zustimmung des anderen Ehegatten verkaufen oder verschenken. Wird der gesetzliche Güterstand zu Lebzeiten der Eheleute durch Scheidung beendet, so erfolgt auf Antrag eines Ehegatten ein genau zu berechnender Zugewinnausgleich. Die Berechnung des Zugewinnausgleiches kann sehr komplex sein, insbesondere dann, wenn z.B. Immobilien während der Ehe von einem Ehegatten geerbt worden sind. Gerade wenn ein Ehegatte zu Anfang der Ehe nichts hatte und sich im Laufe der Ehe ein eigenes erfolgreiches Unternehmen aufgebaut hat, ist es wichtig, frühzeitig einen Ehevertrag zu schließen, in dem der Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird. Ein an den anderen Ehegatten zu zahlender Zugewinnausgleich kann unter Umständen die Existenz des Unternehmens gefährden. Falls Sie weitere Fragen zum Zugewinnausgleich oder den vertraglichen Regelungsmöglichkeiten des Güterstandes haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung. |
Startseite
Kanzlei
Kanzlei-Philosophie
Kontakt Login
Warum bei scheidung.com Presse über scheidung.com So einfach funktioniert es Scheidungskosten senken Häufig gestellte Fragen Prozesskostenhilfe Direkt zum Scheidungsantrag Scheidung Trennung Ehevertrag Ablauf der Scheidung Unterhalt des Ehegatten Kindesunterhalt Sorgerecht / Elterliche Sorge Umgangsrecht / Besuchsrecht Versorgungsausgleich Zugewinnausgleich Finanzen Ehewohnung Hausrat Scheidungsfolgenvereinbarung Erbrecht Kosten und Bezahlung Scheidungsantrag Online Hausbesuch Kostenberatung Prozesskostenrechner Fragebogen Versorgungsausgl. Hilfe z. Fragebogen VersAusgl. Antrag Prozesskostenhilfe
|
||||
| AGB Impressum Kanzlei Kooperationen | |||||
| Copyright (c) 2007 www.scheidung.com | |||||