Presse über scheidung.com
Das Bild-am-Sonntag Experten-Team
( Zeitung:Bild am Sonntag vom 10.09.2007 )
Bild am Sonntag : "Katrin Grashoff spezialisiert auf alle Fragen rund um das Familienleben
Die Berliner Anwältin ist Inhaberin der Internetseite www.scheidung.com, auf der auch sogenannte Online-Scheidungen angeboten werden.


Wer kann ELTERNGELD verlangen?
( Zeitung:Bild am Sonntag vom 08.07.2007 )
In Bild am Sonntag beantwortet Katrin Grashoff, Anwältin für Familienrecht, die wichtigsten Fragen.
Wie viel Elterngeld gibt es, wenn man weiterhin Teilzeit arbeitet? Wer Teilzeit arbeitet, bekommt sein Gehalt und EIterngeld dazu. Hat jemand vor der Geburt 1800 Euro verdient und erhält jetzt 1200 Euro, beträgt die Differenz 600 Euro. Von dieser Differenz werden 67 Prozent berechnet. Es gibt also 402 Euro Elterngeld ausbezahlt.
Wie lange wird Eltemgeld gezahlt?
Für zwölf Monate. Nimmt der andere Elternteil auch Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Zahlung um zwei weitere Monate. Berechnungsgrundlage ist für diese acht Wochen das Gehalt des Betreuenden. Alleinerziehende haben 14 Monate Anspruch auf EIterngeld.

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Warum bekommen Kinder ab 1. Juli weniger Unterhalt?
( Zeitung:Bild am Sonntag vom 26.06.2007 )
Die neue Düsseldorfer Tabelle ist veröffentlicht worden.
Steht unterhaltsberechtigten Kindern wirklich weniger Geld zu?
"Leider ja. Alle 2 Jahre zum ersten Juli wird die Düsseldorfer Tabelle den allgemeinen Lebensbedingungen in Deutschland angepasst." So Katrin Grashoff aus Berlin. "Bei der aktuellen Neufestlegung sind die Unterhaltsbeträge, die an Kinder zu zahlen sind, nicht erhöht, sondern reduziert worden. Demnach muss unter Berücksichtigung des Kindergeldes derzeit bei einem Kind von fünf Jahren ab dem 1.Juli 2007 nur 196 Euro statt 199 Euro gezahlt werden." Der Eigenbedarf des Unterhaltzahlers, also was ihm zum leben verbleiben muss, ist dagegen leicht angehoben worden. Er beträgt jetzt bei erwerbstätigen Unterhaltsprflichtigen 900 Euro, bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 770 Euro.
Zur neuen Düsseldorfer Tabelle ab 1.Juli 2007

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Scheiden wie die Schotten
( Zeitung:Rheinische Post vom 19.05.2007 )
Die Adresse www.scheidung.de hat sich ein Unternehmen aus Krefeld gesichert. "Added Life Value" heißt die britische Zentrale, die eine Filiale in Deutschland hat: an der Kochstraße 44 in Krefeld. Das Internetportal Scheidung.de will Paaren, die sich trennen wollen, Hilfe bieten. "Wir wollen die Trennung für beide Partner und deren Kinder so schadlos wie möglich gestalten", sagt Christopher B. Pruefer, der den Deutschlandsitz des britischen Unternehmens .Added Life Value" leitet. Ziel sei es, die Besucher der Seite schnell und professionell zu beraten. Slogan der Firma: "Scheiden wie die Schotten", soll heißen: besonders günstig.
Das Unternehmen tritt auch mit weiteren Ideen auf: So soll Krefeld demnächst auch der Sitz eines Scheidungsinstituts werden, in dem wissenschaftlich das Phänomen Scheidung untersucht wird. "Wir haben zwei anerkannte Professoren involviert, die uns beratend und forschend zur Seite stehen", sagt Pruefer. Zudem will sich das Scheidung.de auf dem Feld der Scheidungspartys etablieren. "In Frankreich ist das längst ein Trend. Dort haben wir schon mehrere Partys organisiert." Demnächst soll es das auch in Deutschland geben organisiert in Krefeld. Warum ausgerechnet Krefeld? "Die Lage ist ideal für die Anbindung zu unserem Partner nach Frankreich", sagt Pruefer.
Kurios: Auch die Seite Ehe.de wird von Added Life Value wird in Krefeld betreut. "Unsere Seite Scheidung.de wird derzeit intensiver genutzt", sagt Pruefer.
START-UP: Scheidung per Internet
( Zeitung: Handelsblatt vom 07.05.2007)
Neue Ideen, neue Geschäftsmodelle,neue Unternehmen: Added Life Value, Krefeld
Wer eine Frau oder einen Mann sucht. kann im Internet auf eine Fülle von Vermittlern und Beratern zurückgreifen. Wer hingegen Frau oder Mann wieder loswerden will, wird weniger umgarnt. Dabei ist der Beratungsbedarf in Sachen Scheidungen weitaus größer. Der Deutsche Christopher Pruefer, 41. und der Franzose Thomas Journel, 31. haben diesen Markt für sich entdeckt und Ende 2005 ein Unternehmen mit dem viel sagenden Namen Added Life Value gegründet. Sie betreiben Webseiten und Portale. die sich um das Thema Trennung. Scheidung und Neubeginn drehen - etwa scheidung.de oder ehe.de. Wer sich mit Gedanken an Scheidung plagt. findet dort Informationen, Diskussionsforen und Beratungsangebote zu Themen wie Unterhalt und Scheidungsprozesse, aber auch zur Rettung der Ehe. Das Geschäftsmodell stützt sich auf drei Einnahmequellen: Das Start-up hat ein Netz von Experten in Scheidungs- und Ehefragen aufgebaut. die über das Onlineportal vermittelt werden. Rechtsanwälte und Psychologen gehören dazu. sie zahlen für die Aufnahme ins Netzwerk Gebühren. Zudem ist für die einfachen Fälle - also wenn sich Partner in allen Dingen einig sind - eine kostenpflichtige Online-Scheidung möglich: Die am Rechner ausgefüllten Formulare werden dann zum Anwalt weitergeleitet. Drittens verdient das Unternehmen an der Vermittlung von Produkten:
Dazu gehören Angebote zur Prozesskostenfinanzierung und Bewertung
von Immobilien sowie Eheversicherungen. Bereits im ersten Geschäftsjahr habe man einen positiven Cashflow erzielt und fünf feste Stellen geschaffen, erläutert Pruefer. Der Umsatz liege im sechsstelligen Bereich. Pruefer und Journel haben sich an der Uni in Paris kennen gelernt. Sie bieten das gleiche Online-Angebot bereits in Frankreich und demnächst in weiteren europäischen Ländern an, etwa in Russland und Polen. Den rechtlichen Sitz hat Added Life Value als Limited im englischen Birmingham: Als Ltd. könne die Firma schneller und einfacher Niederlassungen in europäischen Ländern aufbauen, begründet dies Pruefer. Zweites Ziel: Demnächst wolle man ein Online-Scheidungsverfahren entwickeln, dass komplett übers Web abläuft und bei Added Life Value bezahlt wird. Das Kapital zur Gründung haben die beiden sowie Mitgesellschafterin Katrin Grasshoff selbst aufgebracht. Auch für die Expansion sei man nicht auf fremde Investoren angewiesen, sagt Pruefer.

vom 05.11.2006
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Haushaltsgeld - Das ist gesetzlich geregelt
vom 04.06./05.06.06
Katrin Grashoff, Anwältin für Familienrecht in Berlin:
Was steht dem Ehepartner zu, der kein Geld verdient?
Wenn die Ehepartner zusammenleben, gibt es den sogenannten Familienunterhaltsanspruch. Das heißt: Der Partner ohne Einkommen, der den Haushalt führt, kann angemessenen Unterhalt verlangen. Er trägt zum Familienunterhalt bei, indem er sich um den Haushalt kümmert und die Kinder erzieht. Das ist ein gleichwertiger Beitrag zum Familienunterhalt.
Was ist angemessener Unterhalt?
Dazu gehören die Kosten für den Haushalt, für die persönlichen Bedürfnisse der Eheleute und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder. Im einzelnen: Dazu zählen das Haushaltsgeld, von dem alle Kosten, die die Familien betreffen, gezahlt werden (z.B. Verpflegung, Kleidung, Miete, Telefon, Versicherung, Urlaub, Altersvorsorge) und für den nicht erwerbstätigen Ehepartner Taschengeld.
Was gilt bei Anschaffungen?
Außergewöhnliche Ausgaben und Anschaffungen, die für das Leben des Ehepaars untypisch sind, sind nicht vom Unterhaltsgeld zu zahlen.
Und wenn der Ehepartner, der den Haushalt führt, teilzeitbeschäftigt ist?
Dann wird sein Gehalt in die Haushaltsführung eingerechnet. Die Kosten für die gemeinsame Lebensführung werden von beiden getragen.
Heft Nr. 22/2006
Scheidung - So tut´s weniger weh
Kein Rosenkrieg - Trennungen sollen ab nächstem Jahr unkomplizierter werden.
Weniger Unterhalt für die Ex-Frau. Momentan stehen Mütter bei Unterhaltsforderungen auf einer Stufe mit Kindern, künftig werden Kinder bevorzugt: Erst wird der Unterhalt für die Sprößlinge berechnet. Von dem was übrigbleibt, wird die Frau unterstützt. Rechtsanwältin Katrin Grashoff aus Berlin gibt ein Beispiel: "Ein Kind könnte eigentlich 300 Euro verlangen, die geschiedene Ehefrau ebenfalls. Der Mann kann aber insgesamt nur 500 Euro bezahlen. Nach bisherigem Recht bekämen Kind und Mutter jeweils 250 Euro. Künftig erhält das Kind 300 Euro, die Ex nur 200 Euro." Nachteil für den Mann: Kindesunterhalt kann man nicht von der Steuer absetzen, den Ehegattenunterhalt schon.
Neue Zumutbarkeitsregeln.
Katrin Grashoff: "Bisher müssen geschiedene Frauen erst arbeiten, wenn die Kinder elf Jahre alt sind. Künftig auch schon, wenn sie ihre Sprößlinge in einem Kindergarten unterbringen können. Sucht die Frau sich dann keinen Job, muss sie damit rechnen, daß ihr Unterhalt gekürzt wird.
vom 30.04./01.05.06Neues Scheidungsgesetz - das müssen Sie wissen
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung von Scheidung und Unterhaltszahlungen verabschiedet. Ab 1.April 2007 soll das Gesetz gelten. Was ändert sich? Bams beantwortet die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen und beleuchtet weitere Aspekte zum Thema Scheidung.
Was ändert sich im Scheidungsrecht?
Im Moment muß ein Anwalt die Scheidung einreichen. In Zukunft wird das bei einvernehmlichen Scheidungen einfacher sein. "Dann reicht es, wenn die beiden Parteien einen Notar aufsuchen und eine Scheidungsfolgenvereinbahrung treffen", erklärt Katrin Grashoff (31), Berliner Rechtsanwältin für Scheidungs- und Familienrecht. ...
"Der Nachteil ist, daß der Notar keinen Ehegatten darauf hinweisen kann, daß seine Rechte nicht ausreichend beachtet werden. Der Notar muß gegenüber beiden Ehegatten neutral sein", so Grashoff.
Welche Änderungen stehen im Unterhaltsrecht an?
Anwältin Grashoff: "Es wird ein Mindestkindesunterhalt eingeführt, der bisher nicht gesetzlich geregelt ist. Er orientiert sich künftig am Kinderfreibetrag, der auch bei der Steuer geltend gemacht wird." ...
Muß eine geschiedene Mutter künftig einen Babysitter bezahlen, damit Sie arbeiten gehen kann?
Expertin Grashoff: "Wenn das Kind noch nicht in den Kindergarten geht, muß die Mutter auch weiterhin nicht arbeiten. Später muß sich der Ex-Mann an den Betreuungskosten beteiligen..."
Was ist mit den Schulden?
Gilt für das Paar die Zugewinngemeinschaft oder die Gütertrennung, haftet der Ehepartner grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten des anderen. "Gemeinsame Haftung besteht nur für zusammen gemachte Schulden", erläutert Expertin Grashoff. ...
Ehevertrag: Nicht alles wird geregelt
... Ohne Vertrag gilt nach dem Gesetz die Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Bei Scheidung wird alles geteilt, was in der Ehe angeschafft und erarbeitet wurde. "Das klingt fair, ist es aber häufig nicht", sagt Anwältin Katrin Grashoff. ... In einem Ehevertrag können Paare alles vertraglich regeln, solange es fair bleibt. ... Dieser Vertrag kann jederzeit geschlossen, aber auch abgeändert werden. Expertin Grashoff: "Ein Ehevertrag sollte alle fünf Jahre überdacht werden, ob er noch den aktuellen Interessen entspricht.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier
vom 09.04.2006
Versorgungsverzicht ist steuerlich absetzbar
Rentenregelung bei Scheidung
Das Amtsgericht muß den vereinbarten Versorgungsverzicht genehmigen", so die
Berliner Anwältin Katrin Grashoff. Gegen Bares hat auch die Ex-Gattin eines Beamten auf die Teilhabe an seiner Pension verzichtet. Sie bekam dafür seinerzeit 16 500 Mark, also rund 8000 Euro.
In seiner Steuererklärung machte der Mann den Betrag als Werbungskosten geltend. Sein Finanzamt in Schleswig Holstein sah aber die Ablöse für den Pensionsverzicht der Ex-Gattin als Privatsache und für die Steuer irrelevant an. Der Beamte ließ nicht locker, zog vors Schleswig-Holsteinische Finanzgericht und bekam recht. Das Finanzamt legte Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.