Was ist bei einer Scheidung zu beachten?

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Was sind die Voraus­set­zun­gen? Wie kann ich meine Schei­dung finan­zieren?

Eine Scheidung muss nicht immer kompliziert und über mehrere Jahre ablaufen. Wenn Sie bestimmte Punkte bei Ihrer Scheidung beachten und sich gut auf das Verfahren vorbereiten, kann Ihre Scheidung unkompliziert, schnell und kostengünstig vonstattengehen. Wir zeigen Ihnen, auf was es ankommt, um den berüchtigten „Rosenkrieg“ zu vermeiden und sich möglichst im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden zu lassen.

10 Tipps und Hilfen: Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

Gespräche mit dem Partner und Herbeiführen der Trennung

Klären Sie mit Ihrem Partner die Situation. Es wird Ihnen leichter fallen, Ihre Emotionen zu verarbeiten. Sprechen Sie darüber, wie Sie die für die Scheidung notwendige Trennung vollziehen. Gespräche bedeuten Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich. Ist ein Gespräch mit dem Partner nicht möglich, ergreifen Sie die Initiative und führen die räumliche Trennung herbei.

Gemeinsame Verantwortung für die Kinder

Auch während der Trennung und nach der Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bestehen. Der nicht betreuende Elternteil hat Anspruch auf Umgang mit dem Kind. Machen Sie nicht den Fehler und missbrauchen das Kind zur Durchsetzung Ihrer Interessen. Da Sie im Scheidungsverfahren immer auf Kompromisse angewiesen sein werden, wird sich Ihr Ehepartner an anderer Stelle vielleicht verweigern und den Druck an Sie zurückgeben. Verweigern Sie ihm das Umgangsrecht, wird er vielleicht die Unterhaltszahlung verweigern. Versuchen Sie also auch hier, zusammen zu arbeiten.

Scheidung und Kinder

Sie bleiben immer Eltern Ihrer Kinder. So stellen Sie das Kindeswohl an...

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Checkliste

Einhaltung des Trennungsjahres

Ihre Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Im Regelfall ist sie gescheitert, wenn Sie wenigstens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Trennung bedeutet, dass Sie im Idealfall eigene Haushalte begründen und getrennt voneinander leben. Erlauben Ihre finanziellen Verhältnisse vorerst keinen eigenständigen Haushalt, genügt es, wenn Sie weiterhin in der gemeinsamen Wohnung verbleiben, aber keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Dazu müssen Sie getrennt schlafen und getrennt wirtschaften. Jeder führt seinen Haushalt eigenständig. Im Scheidungsantrag müssen Sie angeben, dass Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Nachweisen müssen Sie die Trennung allerdings nur, wenn der Partner die Trennung bestreiten sollte.

Eine Mediation kann helfen

Ein Familienmediator kann helfen, die Scheidungsfolgen einvernehmlich abzuklären.
Ein Familienmediator kann helfen, die Scheidungsfolgen einvernehmlich abzuklären.

Scheidungen sind naturgemäß konfliktträchtig. Es gibt vieles zu regeln. Jeder hat seine eigenen Interessen. In diesem Fall kann ein Familienmediator helfen, die Scheidungsfolgen einvernehmlich abzuklären. Der Mediator vertritt keine Parteiinteressen, sondern versucht als neutraler Vermittler Kompromisse zu finden, die für beide Ehepartner tragbar erscheinen. Damit Ihre Interessen hinreichend berücksichtigt werden, können Sie sich dabei begleitend von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen.

Scheidungs­folgen­vereinbarung

Sie möchten Ihre Scheidung sicherlich so günstig und zügig wie möglich realisieren. Der dafür beste Weg ist die Scheidungs­folgen­vereinbarung. In einer solchen Vereinbarung regeln Sie einvernehmlich mit Ihrem Ehepartner alles, was anlässlich Ihrer Scheidung zu regeln ist. Ihre Situation und Ihre Interessen bestimmen die Regelungspunkte. Dabei geht es um nachehelichen Ehegattenunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, Zugewinnausgleich und unter Umständen um das Umgangsrecht und Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind.

Verfahrenskostenhilfe bei finanziellen Schwierigkeiten

Wenn Sie den Scheidungsantrag einreichen wollen, fallen Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren an. Können Sie diese aus eigener Tasche nicht bezahlen, muss Ihnen Ihr Ehepartner einen Kostenvorschuss zahlen, sofern er selbst zahlungsfähig ist. Ist auch dies nicht möglich, können Sie über Ihren Rechtsanwalt staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für das Scheidungsverfahren. Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen, müssen Sie den Betrag möglicherweise in Raten an die Staatskasse zurückzahlen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse offen legen. Beziehen Sie selbst Hartz-IV-Leistungen, kostet Sie Ihre Scheidung im Regelfall nichts.

Unterhaltsvorschuss für Kinder

Betreuen Sie Ihr gemeinsames Kind in Ihrem Haushalt, ist Ihr Partner dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, dass so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, als Ungerechtigkeit.

Charles Dickens (1812 - 1870)

Zahlt er nicht, können Sie nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beim örtlichen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Seit 1.7.2017 besteht der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und ohne Begrenzung der Leistung. Bis dahin zahlte der Staat Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und höchstens 6 Jahre lang.

Organisation der Unterlagen

Ist der Versicherungsverlauf unklar, kann dies den Scheidungsverlauf erheblich verzögern.
Ist der Versicherungsverlauf unklar, kann dies den Scheidungsverlauf erheblich verzögern.

Ihre Ehe kann nur durch das Familiengericht geschieden werden. Mit der richtigen Vorbereitung beschleunigen Sie den Verlauf. Wichtig ist, dass Sie zur Vorbereitung des von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleichs Ihre Rentenversicherungskonten abklären. Sind Sie Arbeitnehmer, wird der Sachbearbeiter der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in einem persönlichen Termin prüfen, ob sämtliche Versicherungszeiten in Ihrem Lebenslauf erfasst sind. Sie haben dann die Chance, fehlende Unterlagen zu beschaffen. Ist der Versicherungsverlauf unklar, kann dies den Scheidungsverlauf erheblich verzögern. Im Übrigen benötigen Sie Ihr Familienstammbuch oder wenigstens die Kopie Ihrer Heiratsurkunde und im Scheidungstermin einen möglichst gültigen Personalausweis.

Einreichen der Scheidung

Ihre Ehe kann nach einem Jahr geschieden werden, sofern der Partner zustimmt.

Ihr Partner muss der Scheidung zustimmen.
Schaubild: Ihr Partner muss der Scheidung zustimmen.

In Ausnahmefällen können Sie die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres beantragen, wenn es Ihnen nicht zuzumuten ist, mit dem Partner weiterhin verheiratet zu sein. Ein solcher Härtefall kommt in Betracht, wenn Ihr Partner Sie misshandelt oder drogen- oder alkoholsüchtig ist. Verweigert Ihr Partner die Zustimmung zur Scheidung und liegt kein Härtefall vor, kann Ihre Ehe erst nach Ablauf von drei Jahren, dann allerdings auch gegen den Willen des Partners, geschieden werden.

Vorteile der Online-Scheidung nutzen

Sie können Ihre Scheidung beschleunigen, wenn Sie den Scheidungsantrag allein stellen und dazu einen auf Online-Scheidungen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Dieser Verfahrensweg bietet sich vor allem dann an, wenn Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag vorbehaltlos zustimmt. Ihr Partner braucht sich dann nicht selbst durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Es genügt, wenn ein Partner anwaltlich vertreten ist und dessen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreicht. Sie sparen also die Gebühren für einen zweiten Anwalt.

Zehn wichtige Fragen zu Online Scheidung

Wie funktioniert die Online Scheidung? 10 Wichtige Fragen und Antworten...

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Checkliste

Fazit

Eine Scheidung kann neue Lebensperspektiven eröffnen. Um diese zu nutzen, brauchen Sie Ihre volle Energie. Verbrauchen Sie diese Energie nicht im Scheidungsverfahren. Zugegeben, es ist leichter gesagt als getan. Wenn aber jeder auf die Interessen des anderen Rücksicht nimmt und sich trotz aller Aversionen fair verhält, können Sie vielleicht doch Freunde fürs Leben bleiben. Vor allem wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dürfte es für das Kind große Bedeutung haben, wenn es sich nicht zwischen den Parteien wiederfindet. So bleiben Sie das, was Sie waren, nämlich eine Familie, auch wenn Sie getrennt voneinander leben.

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Autor Volker Beeden

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