Scheidung und Rente -  Denken Sie an Ihre Lebensplanung

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Bei Scheidungen geht es immer auch ums liebe Geld. Meist stehen Unterhalt und Zugewinnausgleich im Vordergrund. Geht es hingegen um die Rente, wird das Thema eher stiefmütterlich behandelt. Niemand weiß so richtig, welche Auswirkungen die Scheidung auf die Rente hat und wie die Dinge denn so stehen, wenn man irgendwann in Rente geht. Auch da das Thema unter dem diffusen Begriff „Versorgungsausgleich“ behandelt wird, trägt dazu bei, dass damit eine gewisse Gleichgültigkeit einhergeht. Wenn Sie also von Scheidung und Rente sprechen, meinen Sie letztlich den Versorgungsausgleich.

Das Wichtigste

  • Sind Sie berufstätig, erwerben Sie Rentenanwartschaften. Im Idealfall betreiben Sie auch eine private Altersvorsorge. Bei einer Scheidung werden diese Rentenanwartschaften unter den Ehegatten aufgeteilt. Jeder soll später in etwa die gleiche Rente bekommen.
  • Die Aufteilung der Rentenanwartschaften aus Anlass der Scheidung ist der Versorgungsausgleich.
  • Vor allem dann, wenn Sie nicht oder nur zeitweise berufstätig oder nur geringfügig beschäftigt waren, profitieren Sie von den höheren Rentenanwartschaften Ihres voll berufstätigen Ehegatten.
  • Der Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen durch das Familiengericht aus Anlass der Scheidung.
  • Zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs sollten Sie Ihre Rentenversicherungskonten abklären, damit alle versicherungsrelevanten Zeiten wirklich erfasst sind.
  • Da der Versorgungsausgleich die Rentenanwartschaften halbiert, kann es empfehlenswert sein, individuelle Vereinbarungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.
  • Der Versorgungsausgleich kann in Ausnahmefällen entfallen, wenn es einem Ehegatten unzumutbar wäre, den anderen an seinen Rentenanwartschaften teilhaben zu lassen.
  • Der Versorgungsausgleich kann bei der Versorgungsehe, bei der die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, entfallen.
  • Hat Ihr geschiedener Ehegatte weniger als drei Jahre Rente bezogen, haben Sie gute Aussicht, dass Ihre Rente nach dem Ableben des Ex-Partners wieder aufgestockt und der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht wird.

Wie ist das mit der Rente bei Scheidung?

Sind Sie während der Ehe berufstätig, erwerben Sie Rentenanwartschaften. Dadurch, dass Sie als Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen und möglichst noch eine private Altersvorsorge betreiben, erwerben Sie das Anrecht, im Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns eine lebenslange Monatsrente zu bekommen. Als Selbstständiger sind Sie ausschließlich auf die private Altersvorsorge angewiesen. Meist ist es so, dass einer der Ehegatten weniger verdient und damit weniger für die Altersvorsorge anspart als der Partner. Im Fall der Scheidung ist derjenige Ehegatte, der weniger Rentenanwartschaften angespart hat, an der besseren Altersversorgung des anderen zu beteiligen. Dieser Vorgang ist der Versorgungsausgleich. Er beruht auf dem Leitbild der gleichberechtigten Ehepartnerschaft, in der Erwerbs- und Hausarbeit sowie Kinderbetreuung gleichwertig sind.

Was genau ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich zählt anlässlich einer Scheidung zu den Scheidungsfolgesachen. Der Versorgungsausgleich ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften sind jeweils zur Hälfte zwischen den Partnern aufzuteilen. Der Anspruch eines Ehegatten besteht jeweils hinsichtlich der Hälfte jedes in der Ehe erworbenen Anrechts auf Rente.

Wer profitiert von einer besseren Rente?

Der Versorgungsausgleich führt vor allem bei Frauen zu einer besseren Rente, die zugunsten der Kindererziehung im Beruf und damit im Gehalt zurückgesteckt haben, während der Ehegatte sich vollumfänglich seinem Beruf widmen konnte und damit in der Lage war, höhere Rentenanwartschaften zu erlangen. Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sprechen dafür eine klare Sprache. Im Jahr 2011 profitierten mehr als 716.000 Rentner von einem Versorgungsausgleich, überwiegend waren es Frauen. Durchschnittlich 210 EUR ihrer Monatsrente stammten aus der Übertragung von Rentenansprüchen des Ex-Partners (Quelle: Zukunft jetzt 4.2012).

Wie erfolgt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich und damit die Aufteilung der Renten erfolgt von Amts wegen aus Anlass der Scheidung. Sobald Sie einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen, verschickt das Gericht im ersten Schritt einen umfangreichen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Darin müssen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer und betriebliche und private Verträge zur Alterssicherung angeben. Das Gericht holt von den Versorgungsträgern Auskünfte über die Rentenanwartschaften beider Ehepartner ein.

Klären Sie Ihre Versicherungskonten

Spätestens dann, wenn Ihre Scheidung absehbar ist, sollten Sie Ihre Konten bei der Deutschen Rentenversicherung klären und dazu möglichst einen persönlichen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren. Sie finden solche Beratungsstellen fast in jeder größeren Stadt. Ist ein Versicherungsverlauf unklar, kann der zuständige Rentenversicherungsträger dem Familiengericht nämlich keine Auskunft über die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Rente geben. Dies ist nur bei vollständigen Konten möglich. Erfahrungsgemäß ist es oft so, dass Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung noch nicht im Versicherungsverlauf erfasst sind.

Welchen finanziellen Einfluss hat die Scheidung auf die Rente?

Der Versorgungsausgleich führt dazu, dass die Rentenanwartschaften beider Partner halbiert werden. Manchmal ist eine individuelle Vereinbarung daher besser als eine sture Teilung. Denn die Teilung führt oft dazu, dass die Rente für beide nicht reicht. Aus diesem Grund erlaubt das Gesetz ausdrücklich, dass Vereinbarungen der Partner Vorrang vor der schematischen Teilung haben. In Betracht kommt, dass Sie Ihre Rentenansprüche zum Beispiel gegen eine Immobilie tauschen, nach dem Grundsatz „Sie behält das Haus und er seine Rente“. Solche Vereinbarungen müssen aber notariell beurkundet oder im Scheidungsverfahren gerichtlich protokolliert werden.

Wann entfällt der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich findet ausnahmsweise nicht statt, wenn er grob unbillig wäre. Dies ist dann der Fall, wenn eine schematische Durchführung dazu führen würde, dass die gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten gegenüber einem Ehepartner unzumutbar wäre (§ 27 VersAusglG). Dafür kommen Fälle in Betracht, in denen im Verhältnis zur Ehezeit eine lange Trennungszeit besteht und keine Versorgungsgemeinschaft nach der Trennung mehr besteht. Daraus ergibt sich die klare Empfehlung, dass Sie Ihre Scheidung unbedingt zum Anlass nehmen sollten, Ihre Anrechte wegen der Rente abzuklären. Je länger Sie den Versorgungsausgleich hinauszögern, desto mehr rückt Ihr Recht auf Rente in die Ferne. Ähnlich werden Fälle beurteilt, in denen ein Ehegatte während der Ehe seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem anderen und dem gemeinsamen Kind grob vernachlässigt hat.

Was ist eine Versorgungsehe?

Hat Ihre Ehe nur kurz gedauert, kann der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit gleichfalls ausgeschlossen sein. In diesem Fall gehen die Gerichte davon aus, dass noch keine so verfestigte eheliche Lebensgemeinschaft entstanden ist, dass auch von einer Versorgungsgemeinschaft gesprochen werden und ein Ehepartner an der Alterssicherung des anderen zumutbar beteiligt werden könne. Von Versorgungsehen spricht man dann, wenn eine Ehe weniger als drei Jahre Bestand hat.

Was ist, wenn der Partner plötzlich verstirbt?

Eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, die wegen eines Versorgungsausgleichs anlässlich der Scheidung gekürzt wurde, kann unter Umständen wieder ungekürzt gezahlt werden. Dieser Fall kommt in Betracht, wenn der frühere Ehegatte, zu dessen Gunsten der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, verstirbt und weniger als drei Jahre lang Rente erhalten hat.

Fazit

Steht die Scheidung an, sollten Sie das Thema Rente unbedingt im Auge behalten. Empfinden Sie das vom Familiengericht übersandte Formular, in dem Rentenanwartschaften abgefragt werden, nicht als Last. Es geht um Ihr Geld und Ihre Altersversorgung, auch wenn Ihre Rente noch in ferner Zukunft liegt. Später können Sie kaum noch etwas korrigieren. Vor allem müssen Sie daran denken, dass Sie nach der Scheidung für Ihre Rente allein verantwortlich sind und möglichst eigenständig vorsorgen sollten.

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Autor Volker Beeden

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