Dauer einer Scheidung

10 Beste Tipps zum Thema Dauer einer Scheidung

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Wie lange Ihre Scheidung dauert, hängt mithin davon ab, wie Sie das Trennungsjahr umsetzen, ob Sie sich streitig oder einvernehmlich scheiden lassen, wie das örtlich zuständige Familiengericht ausgelastet ist und natürlich auch davon, ob Sie den richtigen Scheidungsservice an Ihrer Seite haben. Teils haben Sie es in der Hand, wie schnell Sie Ihre Scheidung bewerkstelligen. Teils bestimmen aber auch Faktoren den Verlauf, auf die Sie zwar wenig Einfluss haben, die Sie aber dennoch zumindest beschleunigend beeinflussen können. Unsere „10 Beste Tipps zum Thema Dauer einer Scheidung“ zeigen Ihnen, auf was es ankommt.

Das Wichtigste

  • Scheidungen laufen nach vorgegebenen Regeln ab. Halten Sie dazu das Trennungsjahr ein und manipulieren Sie nicht den Zeitpunkt Ihrer Trennung. Verzichten Sie möglichst auf eine vorzeitige Härtefallscheidung.
  • Muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, können Sie mit einer frühzeitigen Kontenklärung bei Ihrem Rentenversicherungsträger Versicherungslücken bereinigen und die Fragebögen des Gerichts zum Versorgungsausgleich zeitgerecht zurückschicken.
  • Jede einvernehmliche Scheidung vermeidet unkalkulierbare gerichtliche Auseinandersetzungen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Ehepartner versteht, warum auch er von der einvernehmlichen Scheidung profitiert. Dazu gehört, dass jeder Ehepartner die Situation des anderen akzeptiert und versteht.
  • Wenn Sie zudem Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, sich für eine Online-Scheidung entschieden haben, den Gerichtskostenvorschuss zeitig einzahlen und richterliche Fristen und Termine einhalten, sollten Sie in ca. drei Monaten geschieden sein.

Prämissen: Ihre Scheidung erfordert Ihre Mitarbeit und Ihr Engagement

Im günstigsten Fall sind Sie vielleicht nach drei Monaten geschieden. Jede zeitliche Angabe ist pauschal und hängt von allerlei Gegebenheiten ab. Ihre Scheidung hat einen zeitlichen Vorlauf. Dazu gehört, dass Sie das Trennungsjahr einhalten (Ausnahme: Härtefallscheidung), der Aufenthaltsort Ihres Ehegatten bekannt ist, Ihre Rentenversicherungskonten keine Lücken aufweisen und Sie den richtigen Scheidungsservice für Ihren Scheidungsantrag auswählen. Nur dann, wenn Sie sich selbst engagieren, kommen Sie schnellstmöglich ans Ziel. Natürlich kann Ihr Ehegatte Ihren Scheidungswunsch verzögern. Um solchen Bestrebungen entgegenzuwirken, sollten Sie auch Ihre eigene Strategie bedenken.

Tipp 1: Nehmen Sie das Trennungsjahr ernst

Sie müssen ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben. Um Unsicherheiten und ein eventuelles Bestreiten Ihres Ehegatten abzuwehren, ist es wichtig, dass Sie den Zeitpunkt Ihrer Trennung irgendwie belegen können (Einzug eine neue Wohnung, Zeugen, schriftliche Bestätigung Ihres Ehegatten).Sie brauchen aber keine Angst haben, dass ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr unterbricht. Das Gesetz fördert Versöhnungsversuche, sofern Sie mit Ihrem Ehegatten vorübergehend bis längstens drei Monate zusammenleben und sich dann vielleicht endgültig trennen. Achten Sie darauf, dass Sie nach Ihrer Trennung den Aufenthaltsort Ihres Ehegatten kennen oder in Erfahrung bringen. Der Aufenthaltsort ist Voraussetzung dafür, dass das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zustellen kann. Ohne Zustellung des Scheidungsantrags werden Sie Ihre Scheidung kaum bewerkstelligen können.

Um die Scheidung zu beschleunigen, datieren Ehegatten manchmal den Zeitpunkt ihrer Trennung so zurück, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird. Daraus können sich handfeste Probleme ergeben. Zwar überprüft das Gericht nicht, ob Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Sollte aber Ihr Ehegatte es sich bis zum Scheidungstermin anders überlegen und den wirklichen Zeitpunkt Ihrer Trennung offenlegen, wird das Gericht Ihren Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweisen und Sie möglicherweise auch strafrechtlich belangen (Prozessbetrug). Letztlich besteht auch nicht unbedingt ein handfester Grund, die Angaben über Ihren Trennungszeitpunkt zu manipulieren. Angesichts des Umstandes, dass auch das Familiengericht Zeit benötigt, um Ihren Scheidungsantrag zu bearbeiten, kann Ihr Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag bereits ca. 4 - 6 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht einreichen, ohne dass das Risiko besteht, dass der Antrag zu früh gestellt wird.

Sie können in Ausnahmefällen auch vor Ablauf des Trennungsjahres vorzeitig geschieden werden, wenn Sie einen Härtefall begründen (z.B. Ihr Ehepartner bedroht Sie oder entwürdigt Sie durch sein Verhalten). Ihr eventueller Zeitgewinn dürfte erfahrungsgemäß minimal sein. Vor allem müssen Sie sich auf eine streitige Auseinandersetzung mit Ihrem Ehegatten einlassen, wenn er den Härtefall bestreitet. Sie kommen im Prinzip genauso gut ans Ziel, wenn Sie formal das Trennungsjahr abwarten und dann ganz normal die Scheidung vollziehen.

Tipp 4: Bemühen Sie sich um eine Kontenklärung bei Ihrem Rentenversicherungsträger

Sofern Sie den Versorgungsausgleich ehevertraglich nicht ausgeschlossen haben, muss das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen. Dazu schreibt es Ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger an und bittet um Auskunft über Ihre Rentenanwartschaften. Sollten sich versicherungsrechtliche Lücken auftun, provozieren Sie Verzögerungen. Besser ist, wenn Sie im Trennungsjahr aktiv werden und Ihren Versicherungslauf abklären. Sind Sie bei der Bundesanstalt für Angestellte versichert, können Sie sich bei einer örtlichen Filiale beraten lassen. Wenn das Gericht, nachdem Sie oder Ihr Ehegatte den Scheidungsantrag eingereicht haben, die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zustellt, sollten Sie diese umgehend ausfüllen und an das Gericht zurückschicken.

Streiten kann jeder. Einvernehmlich scheiden erfordert hingegen eine gewisse Empathie für die Situation des jeweils anderen Ehegatten. Akzeptieren Sie beide, dass Ihre Lebensgemeinschaft gescheitert ist, sollte die Scheidung im Hinblick auf ein gegenseitiges Geben und Nehmen einvernehmlich umgesetzt werden. Regeln Sie eventuelle Scheidungsfolgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Ihr beider Vorteil besteht darin, dass Sie für die einvernehmliche Scheidung nur einen einzigen Rechtsanwalt beauftragen und bezahlen brauchen.

Tipp 6: Profitieren Sie von einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie können es bei der einvernehmlichen Scheidung belassen. Sofern Sie oder Ihr Ehegatte den Wunsch haben, die eine oder andere Scheidungsfolge ausdrücklich zu regeln, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Sie vermeiden damit, dass Sie sich vor Gericht wegen dieser Scheidungsfolge auseinandersetzen müssen. Sie ersparen sich damit einen erheblichen Aufwand an Zeit, Geld und Emotionen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung müssen Sie notariell beurkunden oder im Scheidungstermin gerichtlich protokollieren lassen. Nur so erhalten Sie einen gerichtlich vollstreckbaren Titel, für den Fall, dass sich Ihr Ehegatte nicht an die Vereinbarung hält.

Tipp 7: Setzen Sie auf Diplomatie

Scheidungen verzögern sich erfahrungsgemäß allein dadurch, dass ein Ehegatte auf den Scheidungsantrag des anderen überhaupt nicht, nur verzögert oder streitig reagiert. So kann es sein, dass er/sie trotz der richterlichen Fristsetzung den Scheidungsantrag ignoriert, die Formulare für den Versorgungsausgleich nicht oder nur verzögert an das Gericht zurückschickt oder schlicht und einfach den Scheidungstermin vergisst. Sollte er/sie einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, wird oft vieles vorgetragen, was sich zwar juristisch als belanglos erweist, aber dennoch dazu führt, dass das Verfahren erheblich verzögert wird. Auch Sie selbst sollten darauf achten, dass Sie emotionale Aspekte möglichst außen vorlassen und das Scheidungsverfahren als ein sachliches und vor allem durch juristische Aspekte geprägtes Verfahren betrachten. Um all diese Risiken möglichst zu vermeiden, sollten Sie diplomatisch agieren. Berücksichtigen Sie, dass auch Ihr Ehegatte eine eigene Sichtweise zur Scheidung haben wird. Nur wenn beide Ehegatten bereit sind, auf die Scheidung als ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten, lässt sich die Dauer der Scheidung positiv beeinflussen. Jeder Streit verursacht Hürden.

Tipp 8: Nutzen Sie die Möglichkeiten der Online-Scheidung

Über unsere Kooperationsanwälte bieten wir Ihnen die Online-Scheidung an. Sie brauchen dazu keinen Rechtsanwalt in seiner Kanzlei mehr aufzusuchen. Vielmehr beauftragen Sie Ihren Scheidungsanwalt online und stellen ihm die für die Scheidung notwendigen Unterlagen per E-Mail oder per Post zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie den Anwalt natürlich auch telefonisch kontaktieren. Ansonsten vertritt Sie der Anwalt im Scheidungstermin oder beauftragt einen Kollegen vor Ort mit der Vertretung. Der Vorteil der Online-Scheidung besteht mithin darin, dass Sie im günstigsten Fall heute Ihren Scheidungsantrag stellen und Ihr beauftragter Rechtsanwalt den Scheidungsantrag am gleichen Tag beim Familiengericht einreicht. Sie sparen sich also Zeit, Mühe und Nerven.

Tipp 9: Zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss zügig ein

Wenn Sie über Ihren Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht haben, erhalten Sie von der Gerichtskasse die Aufforderung, den notwendigen Gerichtskostenvorschuss an die Gerichtskasse einzuzahlen. Je schneller die Zahlung erfolgt, desto eher kann das Gericht tätig werden und den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zustellen. Sind Sie nicht liquide, können Sie den Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Bewilligung von staatlicher Verfahrenskostenhilfe bei Gericht einreichen. Wird Ihnen die Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie den Gerichtskostenvorschuss nicht zu bezahlen. Eine Verzögerung ergibt sich allerdings dadurch, dass Ihr Ehegatte die Möglichkeit erhält, auf Ihren Antrag auf Verfahrenskostenhilfe innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Im ungünstigsten Fall bestreitet er Ihre Angaben und provoziert so, dass Sie Ihre Angaben nachbessern müssen. Im Idealfall ist es daher besser, wenn Ihr Anwalt nicht die Rechnung der Gerichtskasse abwartet, sondern sich bereit erklärt, den Gerichtskostenvorschuss sofort zu bezahlen und für Sie zu verauslagen, wenn er den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Allerdings erhalten Sie den Gerichtskostenvorschuss dann nicht erstattet, wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

Tipp 10: Achten Sie auf richterliche Fristen

Das Familiengericht ist von Amts wegen bemüht, Ihr Scheidungsverfahren zügig durchzuführen. Das Gericht arbeitet daher mit Fristen. Sie werden aufgefordert innerhalb vorgegebener Fristen den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen, zum Scheidungsantrag des anderen Ehegatten Stellung zu nehmen, die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs auszufüllen und einzureichen, eventuell auftretende Fragen zu beantworten oder Unklarheiten aufzuklären und den Scheidungstermin wahrzunehmen. Sie können Fristen aus begründeten Anlass zwar verlegen und Termine vertagen lassen. Sie begründen damit aber Verzögerungen. Muss beispielsweise der Scheidungstermin verlegt werden, müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht frühestens nach einigen Wochen zeitlich in der Lage sein wird, einen neuen Termin festzusetzen. Jede Fristversäumnis und Vertagung verzögert Ihr Scheidungsverfahren.

Fazit

Scheidungen laufen nach vorgegebenen Regeln ab. Das Recht kann aber nur leisten, was die Parteien vorgeben. Soweit Sie es selbst in der Hand haben, sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen. Wir beraten Sie gerne, wo Sie ansetzen können.

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Autor Volker Beeden

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