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Wer zahlt die Dolmetscherkosten bei der Scheidung?

Sind Sie mit einem ausländischen Staatsangehörigen verheiratet oder sind Sie selbst Ausländer, fragt sich, wer die Dolmetscherkosten bezahlt, wenn aus Anlass Ihres Scheidungstermins ein Dolmetscher beigezogen werden muss. Sie verstehen das Ergebnis besser, wenn Sie wissen, wann und warum das Gericht bei Ihrer Scheidung überhaupt einen Dolmetscher beiziehen muss.

Wozu brauchen Sie einen Dolmetscher?

Auch wenn Sie sich wegen Ihrer Scheidung und der damit verbundenen Scheidungsfolgen einig sind, müssen Sie der Ladung des Familiengerichts Folge leisten und im mündlichen Scheidungstermin in der Regel persönlich erscheinen. Das Gericht ist verpflichtet, beide Ehepartner persönlich zum Scheidungstermin zu laden und beide Ehepartner persönlich anzuhören (§ 128 FamFG).

Sie haben vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör

Dabei ist beiden Ehepartnern „rechtliches Gehör“ zu gewähren. Weil es bei der Scheidung um höchstpersönliche Dinge geht, sind die Ehepartner die unmittelbarste und sicherste Erkenntnisquelle, aus der das Familiengericht sich davon überzeugen kann, ob Ihre Ehe gescheitert ist und Sie wirklich geschieden werden wollen. Das Gericht braucht daher in aller Regel den persönlichen Eindruck, um seine Entscheidung tragfähig und richtig zu begründen. Schließlich müssen Sie dem Gericht auch die eine oder andere Frage beantworten. Dazu ist Voraussetzung, dass Sie die Richterin bzw. den Richter verstehen und sie bzw. er versteht, was Sie zu sagen haben. Dafür benötigen Sie eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher.

Die Gerichtssprache ist Deutsch

Weil das Gericht Sie persönlich anhören muss und Sie Anspruch darauf haben, vom Gericht gehört zu werden, müssen Sie die deutsche Sprache sprechen oder zumindest insoweit verstehen, dass Sie verstehen, was vor Gericht verhandelt und besprochen wird. Auch wenn es Ihnen freisteht, Angaben zu machen und Sie sich nicht äußern müssen, muss das Gericht darauf achten, dass Sie oder Ihr Ehepartner der Verhandlung folgen können.

Verstehen Sie also kein Deutsch, muss das Gericht nach Maßgabe des § 185 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens einen Dolmetscher in derjenigen Sprache beiziehen, die Sie verstehen (BVerfG NJW 1983, 2762). Sprechen Sie mehrere Sprachen gleich gut, liegt es im Ermessen des Gerichts, für welche Sprache ein Dolmetscher beigezogen wird.

Wichtig zu wissen: Hat der Ehepartner den Scheidungsantrag eingereicht und verstehen Sie die deutsche Sprache nicht, ist es Ihnen überlassen, sich den Schriftsatz in Ihre Sprache übersetzen zu lassen. Auch wenn das Gericht ein Schriftstück oder eine Mitteilung übersendet, bleibt es Ihre Aufgabe, eine Übersetzung anfertigen zu lassen. Die oben genannte Vorschrift des § 185 GVG bezieht sich nämlich nur auf die Situation, dass unter „Beteiligung von Person verhandelt“ wird. Der Austausch und die Entgegennahme von Schriftsätzen ist kein „verhandeln“. Für die Übersetzung von Schriftstücken sind Übersetzer zuständig.

Es ist die Entscheidung des Gerichts, wenn es einen Dolmetscher beizieht

Ein Dolmetscher ist für jeden Gerichtstermin beizuziehen, in dem über Ihre Scheidung verhandelt wird. Die an der Verhandlung beteiligten Personen müssen also so gut die deutsche Sprache beherrschen, dass sie der Verhandlung folgen und ihre Rechte voll wahrnehmen können. Dies bedeutet, dass Sie die deutsche Sprache nicht nur verstehen, sondern auch einigermaßen sprechen können, ohne dass Sie deutsche Sprache vollständig beherrschen müssten (BVerfG NJW 1983, 2763).

Die Entscheidung, ob Sie und Ihr Ehepartner ausreichend Deutsch können, muss die Richterin bzw. der Richter selbst beurteilen. Dazu kann sie bzw. er sich durch Rückfragen vergewissern, wie es mit Ihren Deutschkenntnissen steht. Will das Gericht keinen Dolmetscher beizuziehen, muss es seine Entscheidung so begründen, dass eine höhere Gerichtsinstanz diese Entscheidung nachvollziehen und prüfen kann. Soweit es einen Dolmetscher beizieht, handelt es nach eigenem Ermessen. Das Gericht muss im Protokoll den Grund angeben, warum es einen Dolmetscher beizieht. Seine Entscheidung erfolgt also nach pflichtgemäßem Ermessen und ist insoweit nicht angreifbar oder überprüfbar.

Wichtig zu wissen: Stellt sich erst im mündlichen Scheidungstermin heraus, dass Sie oder Ihr Ehepartner die deutsche Sprache nicht hinreichend verstehen, wird das Gericht im Regelfall die Verhandlung über Ihre Scheidung vertagen. Es wird dann zunächst einen Dolmetscher beauftragen und erst danach einen neuen Verhandlungstermin anberaumen. Insoweit empfiehlt es sich, bereits frühzeitig abzuklären, ob ein Dolmetscher für den Gerichtstermin benötigt wird oder nicht. Andernfalls kann sich Ihr Scheidungsverfahren verzögern.

Welche Aufgaben hat der Dolmetscher?

Der Dolmetscher ist eine Hilfe des Gerichts. Er ist kein Sachverständiger. Seine Auswahl steht im Ermessen des Gerichts. Im Regelfall wird es einen öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher vorzugsweise berücksichtigen. Der Dolmetscher muss alles, was im Gerichtssaal gesprochen wird, wörtlich übersetzen. Er darf nichts hinzufügen oder weglassen. Mit Zustimmung des Gerichtes kann die Übersetzung ihrem wesentlichen Inhalt nach jedoch ausreichend sein.

Wer bezahlt den Dolmetscher?

Der Dolmetscher hat Anspruch auf eine Entschädigung. Alles was die Entschädigung betrifft, ist in §§ 8 ff JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) geregelt. Zahlungspflichtig ist der jeweilige „Kostenschuldner“.

Kostenschuldner ist derjenige Ehepartner, der auf die Beiziehung eines Dolmetschers angewiesen ist. Verstehen Sie also die deutsche Sprache nicht, so dass das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen einen Dolmetscher beizieht, müssen Sie den damit verbundenen Kostenaufwand für die Entschädigung des Dolmetschers aus der eigenen Tasche bezahlen. Genauso müssen Sie auch Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihren Rechtsanwalt bezahlen, wenn Sie sich in Ihrem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lassen. Sie sind sozusagen der Verursacher und tragen alle Kosten, die damit verbunden sind, dass Sie sich scheiden lassen.

Soweit das Gericht für Ihre Person die Beiziehung eines Dolmetschers für notwendig erachtet, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von der Gerichtskasse eine Vorschussrechnung erhalten und das Gericht Ihren Scheidungstermin erst dann anberaumt, wenn Sie diese Vorschussrechnung bezahlt haben.

Wichtig zu wissen: Sofern Sie kein oder nur ein geringes Einkommen und deshalb Anspruch auf die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe haben, übernimmt der Staat auch die Kosten für den Dolmetscher. Sie brauchen dann nicht zu bezahlen. Ab einer gewissen Einkommensgrenze sind Sie jedoch verpflichtet, die zunächst von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren in Teilbeträgen an die Gerichtskasse zu erstatten.

Welches Honorar erhält der Dolmetscher?

Ein Dolmetscher erhält nach Maßgabe des § 8 JVEG als Vergütung:

  •  Honorar für seine Leistungen: Das Honorar eines Dolmetschers beträgt in der Regel für jede Stunde 70 EUR (§ 9 Abs. I JVEG). Reist der Dolmetscher aus dem Ausland an, kann das Gericht eine höhere Entschädigung ansetzen.
  • Fahrtkostenersatz: Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzt. Wird ein eigenes Fahrzeug benutzt, erhält der Dolmetscher zur Abgeltung der Betriebskosten 0,25 EUR je gefahrenen Kilometer zuzüglich Auslagen (z.B. Parkentgelt)
  •  Entschädigung für Aufwand: Wohnt der Dolmetscher außerhalb und reist zum Termin an, erhält er ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach der Verpflegungspauschale des Einkommensteuergesetzes bemisst. Fällt eine Übernachtung an, wird ein Übernachtungsgeld gewährt.
  • Eventuell Ersatz für sonstige, im Einzelfall begründete besondere Aufwendungen (z.B. Anfertigung von Kopien)

Alles in allem

Da Sie vom Grundsatz her auch die anwaltlichen Kosten tragen müssen oder tragen müssten, wenn Sie sich bei Ihrer Scheidung vor Gericht vertreten lassen, müssen Sie auch die Kosten tragen, wenn das Gericht einen Dolmetscher beizieht. Auch wenn Sie der Auffassung sind, keinen Dolmetscher zu benötigen, ist das Gericht verpflichtet, trotzdem einen Dolmetscher beizuziehen, wenn es der Überzeugung ist, dass Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen.

Artikel-Informationen

Autor iurFRIEND®-Redaktion vgwort-pixel

Datum 23. Oktober 2020

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