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Welche Zulassung muss ein Anwalt haben?

Möchten Sie geschieden werden oder Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben lassen, müssen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen. Den richtigen Anwalt zu finden, ist nicht immer einfach. Daraus ergibt sich die Frage,

  • ob Sie jeden Rechtsanwalt beauftragen können,
  • ob der Anwalt eine besondere Zulassung haben muss und
  • bei einer binationalen Scheidung, ob auch ein im Ausland zugelassener Rechtsanwalt Sie vor einem deutschen Familiengericht vertreten kann.

Was genau ist der Rechtsanwaltszwang?

Rechtsanwaltszwang bedeutet, dass Sie sich vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen müssen. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann Ihren Scheidungsantrag oder Ihren Antrag auf Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei einem Familiengericht in Deutschland einreichen. Würden Sie Ihren Scheidungsantrag selbst einreichen, müsste das Familiengericht Ihren Antrag als unzulässig zurückweisen. Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht geht es nicht ohne Rechtsanwalt.

Expertentipp:  Rechtsanwälte bedürfen der besonderen Zulassung als Anwalt. Ein Volljurist, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist, darf Sie allenfalls unentgeltlich außergerichtlich informieren und beraten. Er darf dafür kein Entgelt verlangen. Volljuristen dürfen aber Mandanten nicht vor Gerichten vertreten. Ist beispielsweise Ihr Bekannter Volljurist, können Sie diesen nicht mit der Vertretung in Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen, solange dieser (noch) keine Zulassung hat.

Warum müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen?

Scheidungsverfahren und sonstige familienrechtliche Angelegenheiten haben meist sehr emotionale Hintergründe. Familienrechtliche Verfahren können aber nur im Rahmen der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften geführt werden. Ihr Anwalt hat dann die Aufgabe, dem Familiengericht genau die Umstände vorzutragen, die in Ihrem Verfahren eine Rolle spielen und für die Entscheidung des Familiengerichts nach Maßgabe dieser Rechtsvorschriften wesentlich sind.

Es gilt also, emotionale Aspekte von solchen zu unterscheiden, die den Ablauf des Verfahrens und die Entscheidung des Familiengerichts bestimmen. Sind Sie direkt an einem familienrechtlichen Verfahren beteiligt, wäre diese Prämisse nur schwierig und oft überhaupt nicht zu realisieren. Insoweit wird Ihr Rechtsanwalt „vorgeschaltet“. Er filtert aus Ihren Ausführungen das heraus, was emotional nicht entscheidungserheblich und was dem Familiengericht vorzutragen ist, damit Sie nach „Recht und Gesetz“ geschieden werden können.

Wann darf ein Rechtsanwalt in Deutschland tätig werden?

Rechtsanwälte gelten als Organ der Rechtspflege. Sie bedürfen daher einer besonderen beruflichen Ausbildung und der behördlichen Zulassung. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Rechtsanwalt mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ein im Ausland zugelassener Rechtsanwalt in Deutschland tätig werden möchte.

Rechtsanwälte mit Zulassung in Deutschland

Wer in Deutschland als Rechtsanwalt tätig werden möchte, muss die Befähigung zum Richteramt nachweisen. Juristinnen und Juristen absolvieren dazu ein mehrjähriges Studium, das mit dem ersten Staatsexamen endet. Juristen mit dem Berufswunsch Anwalt, Richter oder Staatsanwalt müssen darüber hinaus ein Referendariat ableisten und die zweite juristische Staatsprüfung bestehen. Sie sind dann sogenannte Volljuristen und haben erst dadurch die Befähigung zum Richteramt. Um als Rechtsanwalt zu arbeiten, muss der Volljurist bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Anwaltschaft zugelassen werden:

  • Dazu ist mithin eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
  • Es besteht Kanzleipflicht, so dass der Rechtsanwalt in Deutschland ein Büro unterhalten muss, das in einer eigens dafür eingerichteten Kanzlei bestehen oder auch in der Privatwohnung eingerichtet werden kann.
  • Erst nach der Zulassung darf die anwaltliche Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin ausgeübt werden.

Ist der Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen, darf er Mandanten außergerichtlich beraten und vertreten sowie in allen gerichtlichen Verfahren vor deutschen und internationalen Gerichten (z.B. EuGH) tätig werden. Insoweit können Sie jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt und jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin mit Ihrem Scheidungsverfahren oder der Aufhebung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer sonstigen familienrechtlichen Angelegenheit betrauen. Es gibt keine Anwälte, die Sie nicht beauftragen dürften.

Expertentipp: Die einzige Einschränkung ergibt sich aus praktischen Erwägungen. Ein Rechtsanwalt, der vorwiegend im Arbeitsrecht oder im Verbraucherrechte tätig ist, wird nicht unbedingt Interesse daran haben, einen Mandanten in familienrechtlichen Verfahren zu vertreten. Anwälte, die alle erdenklichen Mandate bearbeiten wollten, laufen Risiko, Gesetz und Rechtsprechung nicht so intensiv zu kennen, dass ein Mandat angesichts des Haftungsrisikos absolut kompetent und zuverlässig bearbeitet werden kann. Es empfiehlt sich also, möglichst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin ins Auge zu fassen,  der bzw. die erwiesenermaßen im Familienrecht und Scheidungsrecht tätig ist und somit über Erfahrungen und Kompetenzen auf diesem Rechtsgebiet verfügt.

Fachanwälte für Familienrecht

Rechtsanwälte führen oft Fachanwaltsbezeichnungen. Eine dieser Fachanwaltsbezeichnungen ist der Fachanwalt für Familienrecht:

  • Voraussetzung zum Erwerb des Fachanwaltstitels für Familienrecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse, die üblicherweise in anwaltsspezifischen Lehrgängen, die alle relevanten Bereiche des jeweiligen Fachgebiets umfassen, erworben werden und mit einer Abschlussprüfung bestätigt werden.
  • Weitere Voraussetzung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Familienrechts innerhalb der letzten Jahre vor Antragstellung, die der Anwalt gleichfalls nachweisen muss.
  • Außerdem besteht eine regelmäßige nachzuweisende Verpflichtung zur Fortbildung.

Wenn sich ein Anwalt auch als Fachanwalt für Familienrecht bezeichnet, ist davon auszugehen, dass er/sie auf diesem Rechtsgebiet besonders aktiv engagiert ist. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die keine derartigen Fachanwaltsbezeichnungen führt, im Familienrecht weniger engagiert und weniger kompetent wäre. Viele Anwälte verzichten darauf, derartige Fachanwaltstitel zu erwerben, weil der bürokratische Aufwand sehr hoch ist und formal eine ständige Fortbildungspflicht besteht, die für einen Anwalt auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ohnehin eine Selbstverständlichkeit ist. Ein erfolgreich im Familienrecht tätiger Anwalt ist nicht wirklich darauf angewiesen, seine Kompetenzen mit einem Fachanwaltstitel für Familienrecht nach außen zu tragen.

Gleichwohl kann ein solcher Anwalt die Interessen seiner Mandanten im Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht genauso kompetent und engagiert vertreten, wie es auch ein Fachanwalt für Familienrecht tut. Insoweit lässt sich nicht behaupten, dass Fachanwälte für Familienrecht die besseren Anwälte sind, nur weil sie ihre Kompetenzen in besonderem Maße herausstellen.

Rechtsanwälte mit Zulassung im EU-Ausland

Leben Sie als deutsche Staatsangehörige in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, können Sie sich in Deutschland trotzdem scheiden lassen. Im Zweifel ist dafür das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig (§ 122 Nr. 7 FamFG). Sie stehen dann vor der Frage, ob Sie unbedingt einen in Deutschland zugelassenen und tätigen Rechtsanwalt beauftragen müssen oder ob die Scheidung auch von einem Rechtsanwalt beantragt werden kann, der an Ihrem ausländischen Wohnort tätig ist.

Praxisbeispiel:  Sie wohnen und leben als deutsche Staatsangehörige in Paris . Möchten Sie Deutschland geschieden werden, erscheint es naheliegend, einen in Paris zugelassenen und tätigen Rechtsanwalt zu beauftragen, der vor dem deutschen Familiengericht Ihren Scheidungsantrag einreicht und Sie idealerweise auch in den vom Familiengericht anberaumten mündlichen Verhandlungsterminen vertritt.

Rechtsanwälte mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz haben, können in Deutschland anwaltliche Tätigkeiten ausüben. Grundlage ist die Richtlinie 98/5/EG vom 16.2.1998, die in Deutschland durch das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG) umgesetzt wurde. Dabei ist zwischen der Niederlassung und der bloßen Dienstleistung zu unterscheiden.

Ausländische Anwälte mit Niederlassung in Deutschland

Will sich ein Rechtsanwalt in Deutschland niederlassen, hat er/sie die Absicht, dauerhaft als Rechtsanwalt in Deutschland tätig zu werden. Möchten Sie als deutscher Staatsangehöriger einen in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalt mit ausländischer Staatsangehörigkeit beauftragen, besteht kein ersichtlicher Vorteil, einen Rechtsanwalt mit ausländischer Staatsangehörigkeit einem Rechtsanwalt mit deutscher Staatsangehörigkeit vorzuziehen. Der Rechtsanwalt mit ausländischer Staatsangehörigkeit wird mangels vergleichbarer Ausbildung womöglich nicht den anwaltlichen Standard bieten können, wie ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die in Deutschland im deutschen Recht ausgebildet wurden.

Ausländische Anwälte mit Kanzleisitz im Ausland

Für Sie ist eher interessant, ob der ausländische Rechtsanwalt Ihren Scheidungsantrag in Deutschland einreichen kann, ohne dass er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen ist. Hierbei geht es um die Frage der Dienstleistung. Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die nur vorübergehend erbracht werden.

Da nach europäischem Recht Dienstleistungsfreiheit besteht, hat auch der dienstleistende europäische Anwalt die umfassende Befugnis auf dem Gebiet des deutschen Rechts rechtsberatend tätig zu werden (§ 25 ff EuRAG). Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der ausländische Rechtsanwalt mit dem deutschen Recht wenig vertraut ist, darf er in gerichtlichen Verfahren nur im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt tätig werden („Einvernehmensanwalt“). Dabei beschränkt sich das Einvernehmen auf die Formalität, die den Anwalt in Deutschland auf die Rolle eines Korrespondenzanwalts reduziert (§ 28 EuRAG).

Das Einvernehmen ist bei der ersten Handlung gegenüber dem Gericht schriftlich nachzuweisen (§ 29 EuRAG). In Deutschland ist gegenüber dem Gericht ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen, sobald der ausländische Anwalt in Verfahren vor Gericht tätig wird. Zustellungen sind an den Zustellungsbevollmächtigten zu bewirken.

Deutsche Rechtsanwälte mit Zulassung im Ausland

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland als Rechtsanwalt zugelassen, kann er/sie wie ein Rechtsanwalt mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland nicht direkt tätig werden, da er/sie in Deutschland keine Zulassung als Anwalt besitzt. Auch der deutsche, im Ausland ansässige Rechtsanwalt ist auf das Einvernehmen eines in Deutschland zugelassenen Anwalts angewiesen.

Anwalt in Deutschland oder im Ausland?

Familienrechtliche Verfahren sind sehr detailliert geregelt. Ohne grundlegende Kenntnisse des Familienverfahrensrechts, der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches lassen sich derartige Verfahren nicht kompetent führen. Ein Rechtsanwalt, der im Ausland tätig ist und keine juristische Ausbildung im deutschen Recht absolviert hat, dürfte diese Kenntnisse und die damit notwendigerweise einhergehenden Erfahrungen nicht besitzen.

Auch soweit der im Ausland niedergelassene Rechtsanwalt nur im Einvernehmen mit einem deutschen Rechtsanwalt handeln kann, wird er das familienrechtliche Verfahren vorwiegend in eigener Verantwortung führen müssen. Im Ergebnis werden Sie nicht wirklich Vorteile davon haben, dass Sie einen Rechtsanwalt an Ihrem ausländischen Wohnort beauftragen, der in Deutschland Ihre Scheidung abwickelt.

Nicht zuletzt sind die Kosten zu berücksichtigen. Beauftragen Sie einen ausländischen Rechtsanwalt an Ihrem ausländischen Wohnort, müssen Sie dessen Gebühren bezahlen. Da der ausländische Rechtsanwalt nur im Einvernehmen mit einem deutschen Anwalt handeln kann, fallen zusätzlich Korrespondenzgebühren an, die Ihr Scheidungsverfahren aller Wahrscheinlichkeit nach verteuern. Sie ersparen sich diesen Kostenaufwand, wenn Sie gleich einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt mit Ihrem Scheidungsverfahren betrauen.

Praxistipp: Online-Scheidung

Insoweit sollte es ein Gebot strategischer Vernunft sein, einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen. Diese Empfehlung rechtfertigt sich auch daraus, dass Sie Ihre Scheidung online auf den Weg bringen können. Nehmen Sie dazu die Dienstleistungen eines Scheidungsservice in Anspruch, sind Sie nicht unbedingt darauf angewiesen, eigens in Deutschland einen im Familienrecht kompetenten Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin recherchieren zu müssen. Der Scheidungsservice wird Sie an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vermitteln, mit denen eine meist jahrelange vertrauensvolle und bewährte Zusammenarbeit besteht. Dieser Rechtsanwalt wird Sie über das gesamte Scheidungsverfahren begleiten.

Alles in allem

Auch wenn Sie die Wahl haben, Rechtsanwälte aus allen Staaten der Europäischen Union für Ihre Scheidung oder die Aufhebung Ihrer eingetragener Lebenspartnerschaft beauftragen zu können, empfiehlt sich dennoch, einen in Deutschland zugelassenen und im deutschen Familienrecht und Scheidungsrecht erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihre Lebensgemeinschaft in Deutschland abwickeln möchten.

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Autor iurFRIEND-Redaktion vgwort-pixel

Datum 26. August 2022

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