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Scheidung

Warum Melinda und Bill Gates ein Ehevertrag geholfen hätte

Geld macht nicht unbedingt glücklich. Auch Melinda und Bill Gates scheinen dafür ein Beispiel abzugeben. Das Paar will sich nach 27 Jahren Ehe scheiden lassen. Dabei drängt sich vehement die Frage auf, wie die Gates ihr Milliarden-Vermögen aufteilen, wer bekommt was und wieviel?

Der 65-jährige Bill Gates ist bekanntermaßen einer der reichsten Menschen der Welt. Insider schätzen sein Vermögen auf 130 Milliarden Dollar. Damit rangiert Gate laut Wirtschaftsmagazin „Forbes“ auf Platz vier der Rangliste der Milliardäre der Welt. Bill und die 56-jährige Melinda hatten im Jahr 1994 geheiratet. Das Paar äußerte sich bei Twitter mit der Einschätzung: „Wir glauben nicht mehr, dass wir gemeinsam als Paar in der nächsten Phase unseres Lebens wachsen können.“ Nach dem, was derzeit bekannt ist, hat das Paar die feste Absicht, sich im Interesse der gemeinsamen Kinder einvernehmlich scheiden zu lassen.

Wie verteilt man ein Milliarden-Vermögen?

Bislang ist nicht bekannt, wie das Vermögen nach der Scheidung aufgeteilt wird. Einen Ehevertrag soll es jedenfalls nicht geben. Die Scheidung ist wohl im Bundesstaat Washington eingereicht worden. Dort soll das Paar im April 2022 zum Scheidungstermin vor Gericht erscheinen.

Nach amerikanischem Recht ist es mangels ehevertraglicher Regelungen wohl so, dass das Vermögen von Ehepaaren bei der Scheidung schlichtweg aufgeteilt wird. Dies würde rein rechnerisch bedeuten, dass Bill und Melinda Gates jeweils die Hälfte des Vermögens bekommen. Also von 130 Milliarden Dollar jeweils 65 Milliarden. Die Schwierigkeit könnte darin bestehen, dass die Milliarden des Gründers von Microsoft in sehr unterschiedlichen Projekten stecken. Laut dem Portal „Bloomberg.com“ sind nur 20 % noch in Microsoft-Anteilen investiert. Das Paar wird also eine genaue Vermögensaufstellung machen und sich dann darüber verständigen müssen, wer welche Vermögenswerte bekommt, ob alles genau 50 zu 50 auseinanderdividiert wird oder ob individuelle Regelungen angebracht erscheinen.

Der größte Teil des Vermögens befindet sich wohl in der gemeinsamen Stiftung und in der Investmentgesellschaft „Cascade“. Gates verfügt über vielerlei Immobilien. Dazu gehöre auch das 6000 m² große Anwesen „Xanadu 2.0“ im Bundesstaat Washington. Hinzu kommen Kunstschätze, mehrere Privatjets und wertvolle Autos.

Bemerkenswert ist, dass die drei Kinder des Paares nicht das gesamte Vermögen erben werden. Vielmehr soll jedes Kind jeweils ca. 10 Millionen Dollar bekommen. Grund dafür ist, dass das Elternpaar Bill und Melinda Gates die konstruktive Einschätzung vertritt, dass Kinder eigenes Geld verdienen müssen. Es könne sich nämlich als fatal erweisen, wenn Kinder reich erben und allein aufgrund des Reichtums keine eigene Lebensperspektiven haben.

Rosenkrieg und Schlammschlacht scheinen unwahrscheinlich

Auch wenn viele Promipaare geloben, sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden zu lassen, laufen Scheidungen immer wieder auf Rosenkriege und Schlammschlachten hinaus. Ob dies auch bei Familie Gates zutrifft, bleibt abzuwarten. Sehr wahrscheinlich ist es jedoch nicht. Das Paar hat erklärt, auch künftig in der Bill und Melinda Gates Foundation zusammenarbeiten zu wollen. Die Stiftung, die größte private wohltätige Stiftung der Welt, engagiert sich unter anderem weltweit im Kampf gegen Krankheiten. Vor allem ist sie auch im Kampf gegen die Corona-Pandemie aktiv. Man „teile weiterhin den Glauben an diese Mission und werde weiter in der Stiftung zusammenarbeiten“.

Welche Vorteile hätte ein Ehevertrag?

Vielleicht nehmen Sie die Scheidung von Bill und Melinda Gates zum Anlass, sich Gedanken darüber zu machen, was wäre, wenn Sie selbst geschieden werden. Soweit Sie keinen Ehevertrag abschließen, regelt das Scheidungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, unter welchen Voraussetzungen Sie geschieden werden und wie die Folgen Ihrer Trennung und Scheidung geregelt werden.

Das Scheidungsrecht enthält weitgehend Standardregeln. Diese Standardregeln treffen nicht immer die individuellen Gegebenheiten von Ehepaaren. Möchten Sie Ihre Ehe auf eine individuelle vertragliche Grundlage stellen, kann sich daher der Abschluss eines Ehevertrages empfehlen. In einem solchen Ehevertrag regeln Sie im Hinblick auf Ihre familiären, beruflichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten, was passiert, wenn Sie sich trennen und scheiden lassen.

Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum

Der Abschluss eines Ehevertrages bedeutet nicht, dass Sie oder Ihr Partner oder die Partnerin bereits die Scheidung vor Augen haben. Im Gegenteil. Sie schaffen damit das Vertrauen, dass es für den Fall einer potentiell immer möglichen Scheidung nicht zu unnötigen Auseinandersetzungen über irgendwelche Scheidungsfolgen kommt. Insbesondere geht es dabei um den Zugewinnausgleich und den Ehegattenunterhalt.

Beide Partner wissen mit Abschluss eines Ehevertrages, woran sie sind. Kein Partner wird dann ein Interesse daran haben, die eventuelle Trennung und Scheidung mit der Strategie zu betreiben, die bestmöglichen wirtschaftlichen Vorteile für sich herauszuholen. Insoweit ist ein Ehevertrag also kein Misstrauensvotum. Vielmehr berücksichtigt der Abschluss eines Ehevertrages, dass Ehepartner persönliche Interessen haben, die nach Möglichkeit die gegenseitige Beziehung nicht beeinflussen sollten.

Zauberwort: Modifizierter Zugewinnausgleich

In Eheverträgen geht es meist um den Zugewinnausgleich. Standardmäßig wird oft der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und stattdessen Gütertrennung vereinbart. Da aber auch die Gütertrennung eine sehr starre Regelung darstellt, kann es eine gute Empfehlung darstellen, es beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu belassen und stattdessen ehevertraglich einen modifizierten Zugewinnausgleich zu vereinbaren. In einem solchen modifizierten Zugewinnausgleich regeln Sie, in welcher Art und Weise Sie oder umgekehrt Ihr Partner oder Ihre Partnerin an den jeweiligen Vermögenswerten und deren Vermögenszuwächsen während der Ehe beteiligt werden.

Auch Bill und Melinda Gates dürften gut beraten sein, sich auf einen derartigen modifizierten Zugewinnausgleich einzulassen. So könnten sie vereinbaren, dass das Anfangsvermögen von Bill Gates bei der Eheschließung oder das Endvermögen auf einen bestimmten Betrag festgesetzt wird. Wird insoweit beispielsweise das Anfangsvermögen festgesetzt, kann berücksichtigt werden, dass Bill Gates bereits ein erfolgreicher Unternehmer war, als er Melinda heiratete. Die Konsequenz der Vereinbarung wäre, dass der Vermögenszuwachs während der Ehe wegen des höher angesetzten Anfangsvermögens geringer ausfällt und dadurch den Zugewinnausgleich reduziert.

Vor allem wird es für Bill und Melinda Gates wichtig erscheinen, eine Auseinandersetzung darüber zu vermeiden, wie einzelne Vermögenspositionen im Detail bewertet werden. Insoweit dürfte es sich empfehlen, ehevertraglich zu regeln, wie einzelne Vermögenswerte wertmäßig angesetzt und aufgeteilt oder zugeteilt werden.

Alles in allem

Ein Ehevertrag ist eine gute Empfehlung, vor der Eheschließung, während der Ehe oder im Hinblick auf die anstehende Trennung und Scheidung alles zu regeln, was eine einvernehmliche Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ermöglicht. Wenn Sie sich hingegen auf Rosenkriege und Schlammschlachten einlassen, riskieren Sie, dass Sie mehr Porzellan zerschlagen, als Sie nach der Scheidung jemals wieder zusammenkitten können. Es bleibt zu hoffen, dass Bill und Melinda Gates insoweit eine Vorbildfunktion einnehmen.

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Autor iurFRIEND®-Redaktion vgwort-pixel

Datum 11. Mai 2021

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