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Scheidung und Kirche: Nach der Scheidung wieder kirchlich heiraten

Es könnte vieles im Leben so leicht sein. Oder zumindest leichter als es ist. Mit der kirchlichen Trauung nach der Scheidung ist es ähnlich. Sind Sie katholisch, leben Sie vielleicht im Zwiespalt zwischen Scheidung, Wiederheirat und Kirche. Möchten Sie sich nach Ihrer Scheidung erneut katholisch trauen lassen, stehen Sie vor hohen Hürden. Um all das zu verstehen, lassen Sie uns das kirchliche Umfeld beleuchten.

Was gibt es statistisch zu vermelden?

In Deutschland wurden im Jahr 2018 148.066 Ehen geschieden (Destatis 2019). Wie viele Ehepartner davon katholisch waren und katholisch getraut wurden, ist nicht genau bekannt. Die Kirche selbst behauptet, dass die Ehen von Katholiken etwas stabiler seien als der Durchschnitt, die Differenz sei jedoch nicht sehr groß. Auf jeden Fall hat die Kirche einen erheblichen Einfluss auf das eheliche Leben. Sie stellen diesen Einfluss vornehmlich auch dann fest, wenn Sie nach einer Scheidung erneut in einer katholischen Kirche heiraten möchten. Um diesen Einfluss zu verstehen, müssen Sie wissen, wie die katholische Kirche die Ehe beurteilt.

Wie ist der Einfluss der Religion auf Ehe und Scheidungsrecht?

Die katholische Kirche beurteilt die Ehe seit dem Mittelalter als eine Institution göttlichen Rechts. Die Ehe sei ein Heilszeichen, zu Deutsch Sakrament. Konsequenz ist, dass die Kirche im Hinblick auf die Eheschließung und die Auflösung der Ehe die ausschließliche Zuständigkeit für die Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit beansprucht. Dieser religiöse Charakter findet seinen prägenden Ausdruck in der kirchlichen Trauung durch einen Priester. Zwar hat sich das Eherecht seit dem Mittelalter erheblich gewandelt, der kirchliche Einfluss auf die Ehe besteht aber nach wie vor. Dieser Einfluss krönt sich noch immer darin, dass Sie nach einer Scheidung mindestens Schwierigkeiten haben werden, sich erneut kirchlich-katholisch trauen zu lassen.

Wie beurteilt die katholische Kirche die Scheidung von Ehepartnern?

Im katholischen Eheverständnis ist die Ehe unauflösbar. Angeblich habe der Evangelist Markus mit den Worten: „Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen“ als göttliches Recht die Grundlage für das katholische Eheverständnis gelegt. Die Ehe sei ein Sakrament und damit ein Gnadenmittel göttlicher Heilsordnung. Erst Martin Luther war in der Lage, dieses Verständnis infrage zu stellen, mit der Konsequenz, dass Sie zumindest problemlos erneut heiraten und sich kirchlich trauen lassen können, wenn die Trauung eine evangelische Trauung ist. Als Katholik haben Sie dieses Privileg leider nicht.

Kann ich nach meiner Scheidung wieder in einer katholischen Kirche heiraten?

Bevor Sie sich die Frage stellen, ob Sie katholisch kirchlich wieder heiraten dürfen, müssen Sie sich erst einmal die Frage beantworten, ob Sie sich nach katholischem Verständnis überhaupt scheiden lassen dürfen. Akzeptiert die katholische Kirche ausnahmsweise die Scheidung, kommt eine erneute Heirat durchaus in Betracht.

Doch Vorsicht: Genau betrachtet, geht es dabei nicht um die Scheidung, sondern vielmehr darum, dass Ihre Ehe aufgehoben oder annulliert wird. Eine aufgehobene oder annullierte Ehe braucht nicht geschieden zu werden, abgesehen davon, dass eine Scheidung nach katholischem Verständnis sowieso nicht in Betracht kommt.

Die Fälle, in denen eine Annullierung ausnahmsweise akzeptiert wird, sind jedoch ausgesprochen überschaubare Fälle. Als Katholik unterliegen Sie nach wie vor dem Dogma der Unauflöslichkeit der Ehe. Soweit die katholische Kirche die Annullierung der Ehe im Ausnahmefall akzeptiert, kommen folgende Fälle in Betracht:

  • Sie waren zum Zeitpunkt Ihrer Eheschließung nicht getauft. Lassen Sie sich danach taufen, kann diese Ehe aufgelöst werden, wenn Ihr ungetauft bleibender Ehepartner den christlichen Glauben nicht akzeptiert und sich aus diesem Grund trennen möchte oder den „Schöpfer lästert“. Sind Sie derjenige, der getauft wurde, können Sie nach der Scheidung eine neue Ehe mit einem getauften Partner eingehen, ohne dass Sie den Bann der Kirche fürchten müssen. Man nennt dies das „Paulinische Privileg“. Auch wenn Ihre kirchlich-katholische Trauung annulliert wird, müssen Sie Ihre Ehe, die Sie standesamtlich und zivilrechtlich geschlossen haben, ganz normal scheiden lassen. Der kirchliche Annullierung Ihrer Ehe hat nämlich keinen Einfluss darauf, dass Sie zivilrechtlich und standesamtlich nach wie vor verheiratet sind.


Gut zu wissen:
Das Paulinische Privileg hat historische Gründe. Es bezeichnet eine auf den Apostel Paulus zurückgehende Sonderregelung zur Auflösung einer Ehe zwischen Christen und Nichtchristen. Will sich der ungetaufte Partner trennen, ist dies gestattet. Der getaufte Partner ist nicht mehr an diese Ehe gebunden. Ansonsten gilt die Ehe durch den Menschen als unauflöslich. Dies bedeutet heute, dass Sie als Katholik Ihre Ehe auflösen können, wenn Sie vor der Taufe geheiratet haben und Ihr verbleibender ungetaufter Partner die friedliche Fortsetzung der Ehe verweigert und diese nicht fortführen möchte.

  • Der amtierende Papst kann der Auflösung der Ehe ausnahmsweise zustimmen, wenn die Ehe nicht vollzogen wurde. Wir sprechen hier vom „Petrinischen Privileg“, das in Form eines Dispenses durch den Papst gewährt werden kann. Dann gilt Ihre Ehe als aus kirchlicher Sicht nicht wirksam geschlossen. Ungeachtet dessen müssen Sie zivilrechtlich selbstverständlich den ganz normalen Weg der Scheidung gehen. Wann eine Ehe als nicht vollzogen gilt, ist eine schwierig zu beantwortende Frage. Eine nicht vollzogene Ehe könnte bei einer Scheinehe in Betracht kommen, bei der es darum ging, einem ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu beschaffen. Haben Sie die standesamtliche Hochzeit zur Beweissicherung dann noch mit einer kirchlich-katholischen Trauung gekrönt, könnten Sie argumentieren, dass Sie Ihre Ehe nicht vollzogen haben. Allerdings werden Sie sich vielleicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, dass Sie mit einer solchen Scheinehe gegen moralische Grundsätze des Kirchenrechts verstoßen haben.

Also: Alle diese Ausnahmefälle bewegen sich in einer Grauzone kirchlichen Rechts. Richtig greifen und verstehen lässt sich all das nicht. Kommt keiner diese Ausnahmefälle in Betracht, werden Sie auf eine kirchliche Trauung in einer katholischen Kirche bei Ihrer Wiederheirat verzichten müssen.

Welche Perspektiven bestehen?

Selbst wenn einer diese Ausnahmefälle, in denen eine katholisch getraute Ehe annulliert wird, greift, empfinden viele Menschen das Verfahren der Annullierung als unehrlich. Zwar ermögliche die Annullierung die erneute kirchliche Trauung einer Wiederheirat. Die Annullierung sei aber keine Alternative zur Scheidung. Vielmehr erwarten diese Menschen, dass ihnen die Kirche einen Neuanfang in einer neuen Beziehung ermögliche und diesen Neuanfang auch aktiv unterstütze und die kirchliche Trauung wieder verheirateter Partner ermögliche.

Die Lage ist jedenfalls nicht hoffnungslos. Papst Franziskus hat im Jahr 2014 eine Bischofssynode zu den pastoralen Herausforderungen der Familie einberufen. Thema war mithin die Wiederverheiratung geschiedener Eheleute und deren Teilnahme an den Sakramenten. Dabei wurde festgestellt, dass sich in vielen Gemeinden viele ehrenamtlich tätige Personen befinden, die nach ihrer Scheidung wieder verheiratet sind. Für viele bestehe ein großer Leidensdruck. Sie fühlten sich durch den Ausschluss von den Sakramenten sowie durch den Ausschluss von Diensten und Ämtern diskriminiert und ausgegrenzt. Gerade die Scheidung und die anschließende Wiederheirat mit einem neuen Partner leiteten oft einen Prozess der Distanzierung von der Kirche ein und vergrößerten die bereits bestehende Distanz zur Kirche. Mit einer Institution, die diese Personen als ablehnend erfahren haben, möchten viele nichts mehr zu tun haben. Die Distanzierung von der Kirche führe auch zu einer Distanzierung vom christlichen Glauben.

Nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach sprechen sich 66 % aller Katholiken für die kirchliche Trauung geschiedener Ehepartner ein. Viele Katholiken könnten die Lehre der Kirche zur Unauflöslichkeit der Ehe nicht nachvollziehen. Vielmehr forderten viele Katholiken, dass die Kirche vor der Gewissensentscheidung des einzelnen Menschen, sich von seinem Partner scheiden zu lassen, Respekt habe. Man erwarte auch den Respekt davor, dass man in der früheren Ehe gescheitert sei und erwarte, dass die Kirche dem wiederverheirateten Partner einen Neuanfang ermögliche und ihn oder sie auch zu den Sakramenten zulasse.

Gerade in einer Beziehung, in der christliche Werte wie Liebe, Treue und Verantwortung füreinander und für die Kinder gelebt werden, sei die Zulassung zu den Sakramenten Voraussetzung, am Gemeinschaftsleben der Gemeinde teilzunehmen. Werden Menschen von den Sakramenten ausgeschlossen, werde der Ausschluss als ungerechtfertigte Diskriminierung und Unbarmherzigkeit empfunden. Der Ausschluss von der Eucharistiegemeinschaft werde besonders schmerzlich bei der Erstkommunionsfeier der eigenen Kinder erlebt. Der Ausschluss führe oft auch dazu, dass die Kinder nicht kommuniert werden, weil ihnen das elterliche Vorbild dafür fehle.

Und wenn ich wieder in die katholische Kirche eintrete?

Sind Sie unverheiratet und aus der Kirche ausgetreten und möchten danach, vielleicht auf Wunsch Ihres Ehepartners und Ihrer Schwiegereltern, katholisch heiraten, benötigen Sie dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs. Zumindest dann, wenn ein Partner Mitglied der Kirche ist, kann eine kirchliche Ehe vollzogen werden. Sie werden als Ehepartner dann angehalten, Ihre Kinder im christlichen Glauben zu erziehen. Details klären Sie am besten mit Ihrem Pfarramt.

Alles in allem

Das Kirchenrecht ist kompliziert. Auch wenn es viele Jahrhunderte alt ist, bedeutet es nicht, dass es mit den Entwicklungen der Moderne und den Erwartungen der Menschen Schritt gehalten hat. Vielleicht ist diese Beharrlichkeit auch genau der Grund dafür, dass die katholische Kirche mehr als 2000 Jahre überdauert hat. Ungeachtet dessen scheint die katholische Kirche aber an einem Wendepunkt angekommen zu sein. Man könnte der Meinung sein, die katholische Kirche werde die nächsten Jahre nur überdauern, wenn sie auf die Menschen zugeht und sich als diejenige Institution präsentiert, die die Verbindung zu all dem herstellt, was Liebe und Glauben ausmacht.

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Autor Volker Beeden vgwort-pixel

Datum 11. Dezember 2019

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