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Name Mashing – Familiennamen kombinieren

2012 sollen gut 800 Paare in Großbritannien ihren Familiennamen nach dem Trend Name Mashing geformt haben. Vorwiegend habe es sich um jüngere Paare in den zwanziger oder frühen dreißiger Lebensjahren gehandelt. In angelsächsischen Ländern besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Familiennamen beider Ehepartner zu mischen, indem dem Familiennamen eines Ehepartners einzelne Silben entnommen werden, die mit einzelnen Silben des Familiennamens des Partners verbunden werden. Die sich ergebende Silbenkombination bildet dann den Familien- und Ehenamen des Paares. Diese Form der Namensfindung ist auch als Name Blending bekannt. All dies bedeutet so viel wie „Namensmischung“.

Bei Promi-Pärchen sind Spitznamen als Kombination beider Namen in der Öffentlichkeit bereits etabliert: Ben Affleck und Jennifer Lopez kombinierten die Namensbestandteile „Ben“ und „nifer“ und nannten sich „Bennifer“. Aus Brad Pitt und Angelina Jolie „Brangelina“ oder aus Kayne West und Kim Kardashian „Kimye“ oder aus Tom Cruise und Katie Holmes „TomKat“. (Quelle: Wikipedia).

Was ist nun aber bei der rechtlichen Namenswahl bei Hochzeit und Scheidung zu beachten?

 

Familiennamen im deutschen Recht

Nach deutschem Recht sollen und dürfen Sie bei Ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser Familienname ist dann Ihr gemeinsamer Ehename. Heiraten Sie, dürfen Sie einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Das deutsche Recht gewährt hierzu viele Freiheiten: Sie können

  • Ihren eigenen Familiennamen beibehalten,
  • den Familiennamen Ihres Ehepartners annehmen
  • oder beide Familiennamen kombinieren.

Name Mashing wie in Großbritannien ist bislang jedoch nicht möglich. Als binationales Paar sollten Sie sich beraten lassen, was bei der Namenswahl zu beachten ist und wie sich diese in Ihren Dokumenten widerspiegelt.

Gut zu wissen: Scheidung ändert nichts am Familiennamen

Werden Sie geschieden, ändert sich nach deutschem Recht an Ihrem bisher geführten Familien- und Ehenamen nichts, wenn Sie es nicht wollen. Haben Sie anlässlich der Heirat einen Familiennamen gewählt, haben Sie die Option,

  • den Familiennamen fortzuführen,
  • Ihren Geburtsnamen wieder anzunehmen,
  • den Nachnamen aus einer früheren Ehe zu übernehmen
  • oder Ihren Namen in einen Doppelnamen zu ändern.

Die Namensgestaltung nach der Scheidung kann auch in einem Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Sofern Sie in einer internationalen Ehe verheiratet sind, empfiehlt sich ohnehin, die Namensführung neben anderen zweckmäßigen Vereinbarungen ehevertraglich abzuklären.

Was spricht für Name Mashing?

  • Name Mashing ist eine Option, der vermeintlich patriarchalischen Tradition, dass die Frau üblicherweise den Namen des Mannes annimmt, entgegenzutreten.
  • Die Namensmischung vermeide die Silbentrennung, wenn Ehepaare ihre Familiennamen mit einem Doppelnamen kombinieren.
  • Name Mashing könne helfen, die Ehe mit einem völlig neuen Anfang zu verbinden, ohne dass mit dem jeweiligen Nachnamen eine Vorgeschichte verbunden sei. Beide Partner tragen denselben Nachnamen und damit denselben Familiennamen. Dieser Familienname repräsentiere das Paar als Familie.
  • Mit der Namensmischung entstehe ein eindeutiger Nachname. Soweit der Nachname individuell ist, erleichtere dies die Suche, eine Person über eine Suchmaschine im Internet ausfindig zu machen.
  • Name Mashing ermögliche es, den unterschiedlichen Hintergrund einer Familie repräsentativ wiederzugeben und insbesondere kulturelle Unterschiede zu erfassen.
  • Name Mashing stelle eine Alternative für gleichgeschlechtlichen Ehen dar, bei denen es keine langjährige Tradition im Hinblick auf die Übernahme des Familiennamens eines Partners gebe.

Was spricht gegen Name Mashing?

  • Familiennamen haben mithin die Aufgabe, eine Person zu identifizieren. Werden Familiennamen vermischt und damit verändert, ist eine Identifikation kaum mehr möglich. Es entsteht faktisch eine neue Persönlichkeit.
  • Namen und insbesondere Familiennamen stiften Identität. Mit der Namensmischung entstünde eine andere Identität, die mit der vorhergehenden Identität nicht unbedingt identisch wäre.
  • Wer sich für Ahnenforschung und Stammbäume interessiert, würde in der Zukunft auf unüberwindliche Schwierigkeiten treffen, die Herkunft einer bestimmten Person zu recherchieren. Die Namensmischung käme der Löschung der Identität gleich.
  • Kinder, die zwangsläufig den durch Name Mashing entstandenen Familiennamen tragen, hätten keine Möglichkeit, ihr Leben und die eigene Identität auf einer familiären Vorgeschichte aufzubauen.
  • Das als Vorteil angeführte Argument, die Namensmischung vermeide ein expotentielles Längenwachstum von Nachnamen, das durch sukzessive doppelte Namensgebung verursacht wird, wird durch das deutsche Recht entkräftet. Ein Ehe- und Familienname kann allenfalls durch einen Doppelnamen gebildet werden. Die Einbindung eines dritten Namens ist aus guten Gründen nicht erlaubt.

Reform des Namensrechts in Deutschland

Eine im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehenes Projekt ist die Reform des Namensrechts. Das Namensrecht soll liberalisiert werden. Es sei reformbedürftig. Das bestehende deutsche Namensrecht strebe nämlich möglichst nach strenger Namenskontinuität, strebe aber gleichzeitig auch nach der Namensgleichheit der Familie und provoziere so zwangsläufig Spannungen. Die Reform wird auf der Grundlage eines Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion (Bundestags- Drucksache 19/18314) diskutiert.

Danach soll die bestehende Vorschrift des § 1355 Abs. II BGB so gefasst werden, dass die Ehepartner durch Erklärung gegenüber dem Standesamt als Familiennamen einen aus den Familiennamen beider Partner zusammengesetzten Namen bestimmen können. Bislang ist die Regelung so, dass zwar jeder Partner seinen Familiennamen mit dem Familiennamen des Partners kombinieren kann. Allerdings kann dieser Name nicht als Ehe- und Familienname geführt werden.

Die bisherige Regelung ermöglicht es also nicht, einen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen der Ehepartner zusammengesetzten Doppelnamen zu bilden und diesen als Ehenamen zu bestimmen. Die Entscheidung des Gesetzgebers, solche Ehedoppelnamen bewusst dem Namensrecht entziehen, sei nicht mehr zeitgemäß. Dadurch müssten die Partner dauerhaft einen teilweise unterschiedlichen Namen führen. Dies könne individuell der Identifikation als Paar entgegenstehen und erfordere einen oft vermehrten Aufwand in der alltäglichen Kommunikation des Paares (z.B. bei Angaben in Formularen, Briefverkehr, auf Klingelschildern).

Die Führung eines solchen echten Ehedoppelnamens sei auch im europäischen Ausland üblich. So kann beispielsweise in England und Wales, Österreich und Frankreich ein Doppelname als Ehenamen geführt werden. Die Gefahr eventueller Namensreihungen oder Vielfachnamen werde durch ein Verbot solcher Namensreihungen und Vielfachnamen ausgeschlossen.

Alles in allem

Im Recht ist vieles im Fluss. Dies ist auch gut so. Recht muss die gesellschaftlichen Entwicklungen aufgreifen. Trotzdem darf Recht nicht beliebig sein. Jede rechtliche Regelung braucht gute Gründe und sollte bedacht gestaltet werden. Und bis dahin: Welchen Nachnamen Sie auch tragen, als Familie gehören Sie oder so zusammen! 

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Autor iurFRIEND-Redaktion vgwort-pixel

Datum 25. Oktober 2022

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