Wie schließe ich einen Ehevertrag?

Die Heiratswilligen oder bereits Vermählten können bereits vor der Ehe und nach der Hochzeit einen Ehevertrag schließen.

  1. Zunächst sollte mit Hilfe eines Rechtsanwalts überlegt werden, was alles im individuellen Fall geregelt werden muss.
    Hierbei stellen sich beispielsweise folgende Fragen:
    • Wie sieht die Planung für die weitere berufliche Zukunft aus?
    • Haben Sie als Eheleute größere Vermögensgegenstände angeschafft und wer soll diese im Falle einer Trennung bekommen?
    • Was ist in dem Fall, wenn ein Ehegatte ein Haus geerbt hat und beide Ehegatten viel Zeit und Geld investieren, um das Haus zu modernisieren und auszubauen? Soll der andere Ehegatte im Fall der Trennung einen Ausgleich erhalten?
    • Soll im Fall der Scheidung der Vermögenszuwachs beider Ehegatten geteilt werden? Soll auch ein zukünftiges Unternehmen im Scheidungsfall wertmäßig aufgeteilt werden?
    • Sollen nach einer Scheidung die Rentenanwartschaften aufgeteilt werden?
    • Soll nach der Scheidung Unterhalt an den anderen Ehegatten gezahlt werden?
    • Wer darf im Fall einer Trennung weiterhin im Haus wohnen und was erhält der andere Ehegatte dafür, dass er ausziehen muss?
    • Haben Sie bereits für den Fall vorgesorgt, dass ein Ehegatte vorzeitig verstirbt?
    • Haben Sie geregelt, welches Recht anzuwenden ist, wenn Ihr Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist?
    Diese und viele andere Fragen müssen im Vorfeld eines Ehevertrages erörtert und geklärt werden.
  2. Der Rechtsanwalt sollte erläutern, welche Regelungen getroffen werden können und was die Vor- und Nachteile dieser Regelungen sind.
  3. Der Rechtsanwalt entwirft im Anschluss daran, einen Ehevertrag und legt den Entwurf den Ehepartnern vor.
  4. Diesen Vertragsentwurf sollte die Ehegatten nochmals genau durchlesen und miteinander besprechen. Sofern noch weitere Unklarheiten bestehen, sind diese mit dem Rechtsanwalt nochmals ausführlich zu erörtern.
  5. Der Rechtsanwalt arbeitet die Änderungswünsche in den Vertragsentwurf ein.
  6. Sind beide Ehegatten mit dem Vertragsentwurf zufrieden, wird der Vertrag dem Notar übermittelt. Dieser beurkundet den Vertrag in Anwesenheit der Ehegatten.
    Der Notar ist als neutrale Person verpflichtet, nochmals mit den Ehegatten die Vor- und Nachteile zu erörtern.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so dürfen wir Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantworten dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.

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