Trennung

Sie haben sich entschieden, sich von Ihrem Ehepartner zu trennen. Möglicherweise denken Sie bereits über eine Scheidung nach.

Wesentliche Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Eheleute grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben.


Getrennt leben bedeutet, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche und eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will. Die Ablehnung der ehelichen Gemeinschaft muss so groß sein, dass sich zumindest einer der Ehegatten nicht vorstellen kann, mit dem anderen Ehegatten weiterhin verheiratet zu sein.

Wichtig ist also, dass die Ehegatten von "Tisch und Bett" getrennt sind. Die Ehegatten müssen getrennt wirtschaften, in getrennten Zimmern schlafen, getrennt essen, getrennt einkaufen, getrennt -jeder für sich- die Wäsche waschen, etc. Jeder Ehegatte muss in der gemeinsamen Wohnung einige Räume zur alleinigen Benutzung haben.
Bei den gemeinschaftlich genutzten Räumen muss es eine ganz klare zeitliche Aufteilung geben, wann welcher Ehegatte die gemeinschaftlichen Räume allein benutzen darf.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.

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