ScheidungIn Deutschland gab es im Jahr 2004 etwa 215.000 Ehescheidungen. Möglicherweise haben auch Sie bereits den Entschluss gefasst, sich scheiden lassen zu wollen. Wann eine Scheidung einer Ehe vollzogen werden kann, hängt davon ab, wie lange die Eheleute getrennt leben und ob beide die Ehescheidung wollen. Grundsätzlich sind 4 Fälle zu unterscheiden:
Die Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres ist sehr selten und wird nur dann ausnahmsweise ausgesprochen, wenn besondere Gründe in der Person oder dem Verhalten eines Ehegatten vorliegen, die die Fortsetzung der Ehe dem anderen Ehegatten unzumutbar machen. Dabei müssen Gründe vorliegen, die über die allgemeinen Scheidungsvoraussetzungen zwischen den Eheleuten weit hinausgehen. Gründe für eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres sind zum Beispiel Gewaltanwendung eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten, sexueller Missbrauch, grobe Eheverletzungen etc. Eine einverständliche Scheidung nach Ablauf des ersten Trennungjahres ist der Regelfall. Dabei ist entscheidend, dass die Ehegatten zumindest seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Bei einer streitigen Scheidung stellt einer der Ehegatten den Scheidungsantrag, während der andere Ehegatte aus irgendwelchen Gründen nicht geschieden werden will. Hierbei muss der scheidungswillige Ehegatte beweisen, dass er oder sie bereits ein Jahr vom anderen Ehegatten getrennt lebt und er oder sie die eheliche Lebensgemeinschaft auch auf keine Fall wieder aufnehmen wird. Spätestens nach Ablauf von 3 Jahren nach der Trennung geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe in jedem Fall gescheitert ist. Die Gründe für das Scheitern spielen keine Rolle mehr. Es muss also nur nachgewiesen werden, dass die Eheleute wirklich 3 Jahre getrennt leben, damit die Scheidung ausgesprochen werden kann. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung. Scheidungsfolgenvereinbarung Scheidungsantrag-Online |
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