SCHEIDUNGEN IN DER SCHWEIZ:
Zuständigkeit: Mindestens ein Partner ist Schweizer. Auch für Ausländer, die in der Schweiz leben, erklärt sich die Justiz für zuständig. Scheidungs-Voraussetzungen: Einvernehmlich ist eine Scheidung im Anschluss an die mündliche Verhandlung bereits nach zwei Monaten Überlegungsfrist möglich. Nach zweijähriger Trennung reicht der Antrag eines Partners. Frühere Termine sind möglich, wenn die Ehe unzumutbar ist. Finanzielle Unterstützung: Berechnung des Unterhalts ähnlich wie in Deutschland. Besonderheiten: Die Verteilung des Vermögens erfolgt nach dem Prinzip der Errungenschaftsgemeinschaft. Vermögenszuwächse während der Ehe werden hälftig geteilt. |
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