Prozesskostenhilfe


Bei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Ich kümmere mich um alles. Sie müssen nur das Prozesskostenhilfeformular ausfüllen.

Hier gehts zum Prozesskostenhilfeformular.

Bitte schicken Sie das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Prozesskostenhilfeformular zurück. Dazu brauche ich folgende Unterlagen:

  • Entweder Ihre letzte Gehaltsbescheinigung oder Ihren Arbeitslosengeld Bescheid / Hartz IV oder sonstige Sozialbescheide
  • Kopie des Mietvertrages
  • Kopie des letzten Kontoauszuges
  • Gegebenenfalls Unterlagen über Schulden

Das Prozesskostenhilfeformular schicken Sie bitte IM ORIGINAL, alle anderen Unterlagen können Sie per Fax, per E-Mail oder per Post zuschicken.

Adresse: Rechtsanwaltskanzlei Grashoff
Kurfürstendamm 69
D - 10707 Berlin

Fax: 030 / 88 72 66 91 (Fax direkt)
Fax: 0941 / 599 20 60 81 (Fax über das Internet)
E-Mail: info@kanzlei-grashoff.de
Sie können auch mein Kontaktformular nutzen: Kontaktformular
 
Tel: 030 / 88 72 27 99
Mobile: 01520 / 983 62 54

Wenn Sie Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, dann müssen Sie gar nichts zahlen. Auch bei Arbeitslosengeld I besteht die Möglichkeit, dass Sie nichts zahlen müssen.

Die Kanzlei Grashoff steht Ihnen für ein kostenloses Gespräch zur Verfügung.


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