ProzesskostenhilfeBei geringem Einkommen können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Ich kümmere mich um alles. Sie müssen nur das Prozesskostenhilfeformular ausfüllen. Hier gehts zum Prozesskostenhilfeformular. Bitte schicken Sie das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Prozesskostenhilfeformular zurück. Dazu brauche ich folgende Unterlagen:
Das Prozesskostenhilfeformular schicken Sie bitte IM ORIGINAL, alle anderen Unterlagen können Sie per Fax, per E-Mail oder per Post zuschicken.
Wenn Sie Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, dann müssen Sie gar nichts zahlen. Auch bei Arbeitslosengeld I besteht die Möglichkeit, dass Sie nichts zahlen müssen. Die Kanzlei Grashoff steht Ihnen für ein kostenloses Gespräch zur Verfügung. |
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