Scheidungen international

Wer heiratet, denkt nicht an Scheidung - auch wenn jede zweite Ehe in der EU scheitert. Immer öfter kommen die Partner aus unterschiedlichen Ländern. In der Europäischen Union liegt die Zahl der Scheidungen mit Auslandsbezug bei etwa 170 000 pro Jahr, was 16 % aller Scheidungen entspricht. In der Europäischen Union selbst gibt es demnach insgesamt jährlich 1.062.500 Scheidungen. Bei 2.125.000 Ehepartnern wird jedes Jahr die Scheidung ausgesprochen. Diese stellen allerdings nur die Spitze des Eisberges dar. In vielen Fällen haben die Ehegatten im Vorfeld mehrere Monate, wenn nicht sogar Jahre, mit der Auseinandersetzung Ihres Vermögens zu tun. Die Zahl der von Trennung und Scheidung betroffenen Ehepartner liegt also weit höher. Insbesondere im internationalen Bereich besteht ein erheblicher Aufklärungsbedarf, da die Bestimmungen in den einzelnen europäischen Ländern und im internationalen Privatrecht nicht einheitlich sind. Informationen über Scheidungsvoraussetzungen in einzelnen Ländern:


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SCHEIDUNG IN DEUTSCHLAND:

Zuständigkeit: Mindestens einer der Partner ist Deutscher oder es besteht ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.

Scheidungs-Voraussetzungen:
Wenn beide Ehepartner einverstanden sind, kann die Ehe nach einem Jahr Trennungszeit geschieden werden. Auch wenn nur ein Ehegatte geschieden werden will, reicht grundsätzlich ein Jahr Trennungszeit aus. Spätestens nach drei Jahren Trennung muss die Ehe geschieden werden. Im absoluten Ausnahmefall kann die Ehe aufgrund von Härtegründen auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.

Finanzielle Unterstützung:
Bis zur Scheidung besteht eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung der Ehegatten untereinander. Nach der Scheidung muss nur noch dann Unterhalt gezahlt werden, wenn der andere Ehegatte keine Chance hat, sich selbst zu unterhalten. Der Unterhalt kann in vielen Fällen allerdings zeitlich befristet werden. Besonderheit: Auf das Verschulden eines Ehegatten an der Beendigung der Ehe kommt es nicht an. Weder für den Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung noch die Scheidung selbst ist maßgeblich, welche Gründe zur Scheidung geführt haben. Eheverträge müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden.

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