HausratGelegentlich kommt es vor, dass die Wut gegenüber dem anderen Ehegatten ins Unermessliche gesteigert wird. Jeder Porzellanteller, jede Vase, jeder Zahnputzbecher etc. wird zum Gegenstand einer heftigen Auseinandersetzung. Solche Streitigkeiten kosten sowohl den Ehegatten als auch allen an den Verfahren beteiligten Personen viele Nerven und viel Zeit. Die wirklichen Ursachen des Konfliktes werden durch einen Streit über Hausratsgegenstände nicht gelöst. Grundsätzlich gehören jedem Ehegatten die Gegenstände, der er/sie bereits vor der Ehe besessen hat. Alle während der Ehe angeschafften Hausratsgegenstände werden grundsätzlich zum gemeinsamen Eigentum der Eheleute. Diese im Eigentum beider Ehegatten stehenden Gegenstände werden nach der Trennung gleichmäßig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Sofern sich die Eheleute nicht außergerichtlich einigen können, kann eine gerichtliche Aufteilung des Hausrats vorgenommen werden. Um unnötig Streitigkeiten zu vermeiden, sollten die Ehegatten gemeinsam aufschreiben, welche Gegenstände sie während der Ehe angeschafft haben. Anschließend sollte bewertet werden, welchen Wert die Gegenstände zum aktuellen Zeitpunkt noch haben. Die Hausratsgegenstände sind dann wertmäßig gerecht zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Im übrigen zählen auch Haustiere zum Hausrat. Häufig ist fraglich, welche Gegenstände vom Hausratsverteilungsverfahren erfasst werden. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.
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