Kann ein geschlossener Ehevertrag nachher abgeändert werden?Wenn Ehegatten einen Ehevertrag geschlossen haben, gehen sie davon aus, dass sie alle regelungsbedürftigen Tatsachen bedacht haben. Meist entscheiden sich die Ehegatten während ihres Ehelebens aber doch anders als sie es zunächst geplant haben. Da nicht alle Entwicklungen in der Ehe voraussehbar sind, ist es sinnvoll, dass ein Ehevertrag etwa alle 5 Jahre überdacht werden sollte, ob er noch der aktuellen und zukünftig geplanten Interessenlage entspricht. Im Einverständnis der Eheleute kann ein geschlossener Ehevertrag jederzeit abgeändert werden. Daneben gibt es auch viele Eheverträge, die zwar wirksam abgeschlossen sind. Allerdings benachteiligen viele Eheverträge einen Ehegatten so erheblich, dass sie nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wirksam angefochten werden können oder im nachhinein korrigiert werden müssen. Wenn zum Beispiel die Ehefrau zuliebe ihres Mannes auf ihren Beruf verzichtet, während der Ehemann gut verdient und die Ehefrau in einem Ehevertrag den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt erklärt, so wird sie durch den Unterhaltsverzicht bei einer Scheidung unangemessen benachteiligt. In diesem Fall ist der Unterhaltsverzicht unwirksam und der Ehefrau kann trotz des erklärten Verzichts ein Unterhaltsbetrag zuerkannt werden. Da in vielen Fällen eine einseitige Benachteiligung eines Ehegatten vorliegen kann, sind im Zweifel alle Eheverträge auf ihre Wirksamkeit und mögliche Abänderbarkeit zu überprüfen. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so dürfen wir Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantworten dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung. zurück zur Ehevertragsübersicht |
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