ErbrechtWährend der Ehe und nach der Trennung bewegt sich der Erbteil des Ehegatten, je nachdem ob Kinder vorhanden sind und eine erbrechtliche Regelung besteht, in der Regel zwischen 25% und 100% der Erbschaft. Nach der Scheidung entfällt grundsätzlich das Erbrecht beider Ehegatten untereinander. Es gibt auch keinen Pflichtteil mehr. Während der Trennung wird sich der Wille der Ehegatten häufig dahin entwickeln, dass der getrennt lebenden Ehegatte im eigenen Todesfall nichts mehr erben soll. Solange die Eheleute nur getrennt leben und noch kein Scheidungsantrag gestellt ist, ist das Erbrecht genauso wie bei einer intakten Ehe. Haben beide Eheleute gemeinsam ein Testament oder einen Erbvertrag geschaffen, muss dieses unter Umständen schnell widerrufen oder abgeändert werden. Während der Trennung bleibt der Ehegatte jedoch meistens pflichtteilsberechtigt. Wenn die getrennt lebenden Ehegatten sich einig sind, können sie auch gegenseitig auf sämtliche Erb- und Pflichtteilsansprüche vertraglich verzichten. Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so dürfen wir Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantworten dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.
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