Erbrecht

Während der Ehe und nach der Trennung bewegt sich der Erbteil des Ehegatten, je nachdem ob Kinder vorhanden sind und eine erbrechtliche Regelung besteht, in der Regel zwischen 25% und 100% der Erbschaft.

Nach der Scheidung entfällt grundsätzlich das Erbrecht beider Ehegatten untereinander. Es gibt auch keinen Pflichtteil mehr.

Während der Trennung wird sich der Wille der Ehegatten häufig dahin entwickeln, dass der getrennt lebenden Ehegatte im eigenen Todesfall nichts mehr erben soll.

Solange die Eheleute nur getrennt leben und noch kein Scheidungsantrag gestellt ist, ist das Erbrecht genauso wie bei einer intakten Ehe.
Falls man nicht will, dass der andere Ehegatte nach der Trennung noch etwas erbt und bisher keine erbrechtliche Regelung zum Beispiel durch Testament oder Erbvertrag geschaffen wurde, sollte schnellstens eine Regelung schriftlich, möglichst notariell, getroffen werden.

Haben beide Eheleute gemeinsam ein Testament oder einen Erbvertrag geschaffen, muss dieses unter Umständen schnell widerrufen oder abgeändert werden. Während der Trennung bleibt der Ehegatte jedoch meistens pflichtteilsberechtigt.

Wenn die getrennt lebenden Ehegatten sich einig sind, können sie auch gegenseitig auf sämtliche Erb- und Pflichtteilsansprüche vertraglich verzichten.

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