Ehevertrag - Sichern Sie Ihre Liebe für die Zukunft ab

Bei einem Ehevertrag stellen sich meist folgende Fragen:

  • Warum sollte ich einen Ehevertrag schließen?
  • Wie schließe ich einen Ehevertrag?
  • Wieviel kostet ein Ehevertrag?
  • Kann ein geschlossener Ehevertrag nachträglich abgeändert werden?

Wenn sich zwei Menschen für die Ehe entscheiden, gehen sie davon aus, dass die Ehe ein Leben lang halten wird. Dieses ist ihnen selbstverständlich auch zu wünschen.

Wahrscheinlich fühlen auch Sie sich beim Thema Ehevertrag sehr unwohl. Manche werten einen Ehevertrag als Zeichen von Zweifeln am Bestand der Ehe.

Beinahe alle Ehepaare, die sich scheiden lassen, wünschen sich im Nachhinein, dass sie bereits im Vorfeld einen Ehevertrag abgeschlossen hätten.

Ein Leben lang mit einem Menschen eng verbunden zu sein, führt über die Jahre häufig nicht nur zu enger Verbundenheit, sondern auch zu vielen Spannungen. Etwa die Hälfte aller Ehepaare entschließen sich nach einigen Jahren, sich scheiden zu lassen.

Den Heiratswilligen und den frisch Verheirateten ist meist nicht bewusst, welche immensen finanziellen Konsequenzen eine Ehe hat.

Einverständliche Scheidungsvereinbarungen sind kurz vor der Trennung oder Scheidung nur schwer zu erreichen. Am Anfang der Ehe, wenn beide Ehegatten das Beste für einander wollen, ist es wesentlich leichter, einen Ehevertrag zu schließen. Hierbei sind beide Ehegatten meist bereit, bestmöglich nicht nur die eigenen, sondern auch die Interessen des Anderen zu berücksichtigen.

Es gibt viele weitere Möglichkeiten, was Inhalt eines Ehevertrages sein kann.

Wichtig ist, dass der Notar, von dem ein Ehevertrag beurkundet werden muss, nicht nur einen Standardvertrag aufsetzt, sondern die jeweilige individuelle Interessenlage jedes einzelnen Ehegatten erfragt. Da ein Notar zur Neutralität verpflichtet ist, wird er nur den Willen der Eheleute beurkunden und nicht die jeweilige individuelle Position jedes Ehegatten hinterfragen.

Da ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten, sollte der Ehevertrag möglichst durch einen Rechtsanwalt vorbereitet werden. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, dass jeder Ehegatte zum Aushandeln des Ehevertrages einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt.

Eine Berücksichtigung der Interessen jedes einzelnen Ehegatten ist auch deswegen besonders wichtig, weil das oberste Zivilgericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof, festgelegt hat, dass sonst Eheverträge unter Umständen unwirksam sein können.

In dem Ehevertrag sind alle denkbaren zukünftigen Konstellationen zu berücksichtigen. Ansonsten müssen die Ehegatten später viel Geld vor Gericht ausgeben, um den Vertrag anzupassen oder abändern zu lassen.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so können Sie, hier Kontakt aufnehmen.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.


 

AGB    Impressum    Kanzlei    Kooperationen   
Copyright (c) 2007 www.scheidung.com