Wie viel kostet ein Ehevertrag?

Haben auch Sie die Befürchtung, dass ein Ehevertrag zu teuer ist? Diese Angst ist in vielen Fällen unbegründet.

Für die Beurkundung eines Ehevertrages erhält der Notar eine Gebühr, die sich aus dem zusammengerechneten Vermögen beider Ehegatten ergibt und von dem die Schulden abgezogen werden.


Die Vergütung des Notars ist genau nach der Kostenordnung festgelegt. Der Notar kann beispielsweise bei einem zusammengerechten Vermögen der Ehegatten von EUR 40.000 eine Gebühr von EUR 228,00 plus Telefon- und Portokosten sowie Mehrwertsteuer verlangen.

Die Rechtsanwaltskosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgeblich für die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist, was alles in dem Ehevertrag geregelt ist. Der Wert aller Angelegenheiten zusammen stellt den Gegenstandswert des Ehevertrages dar. Von diesem Gegenstandswert erhält der Rechtsanwalt nur einen geringen Anteil. Weiterhin ist für die Gebühren die Höhe des Vermögens maßgeblich. Je höher das Vermögen beider Ehegatten, desto höher sind auch die Gebühren.

Wenn besonders viele Angelegenheiten zu regeln sind, kann es sich anbieten, eine Honorarvereinbarung mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Der Rechtsanwalt rechnet in diesem Fall nach Stunden ab.

Sofern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird, entstehen zum Beispiel bei einem Gegenstandswert des Ehevertrages von EUR 40.000 Gebühren des Rechtsanwalts in Höhe von EUR 1.172,60 plus Auslagen für Telefon und Porto sowie Mehrwertsteuer. Insgesamt müssten an Rechtsanwalts- und Notargebühren somit ca. EUR 1.660 gezahlt werden.

Falls Sie weitere Fragen dazu haben, oder sich allgemein beraten lassen wollen, so darf ich Sie bitten, hier Kontakt aufzunehmen.

Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß nur ganz allgemeine Fragen kostenfrei beantwortet werden dürfen. Das Standesrecht verbietet den Anwälten eine darüberhinaus gehende kostenlose Beratung.

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